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   OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09   

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https://dejure.org/2010,13837
OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09 (https://dejure.org/2010,13837)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2010 - 23 U 4147/09 (https://dejure.org/2010,13837)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 23 U 4147/09 (https://dejure.org/2010,13837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Widerruf der Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Zerstrittenheit der beiden Geschäftsführer untereinander als wichtiger Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, wichtiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 38
    Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 38
    Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung eines Geschäftsführers wegen wichtiger Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 2162
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 27/08

    Zur abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09
    Eine tiefgreifende Zerrüttung zwischen den Geschäftsführern im Sinne der Rechtsprechung des BGH liege nicht vor (vgl. Beschluss vom 12.01.2009 - II ZR 27/08, WM 09, 551 und hierzu LGU 19 oben).

    Der Senat sieht sich an einer Sachentscheidung nicht deshalb gehindert, weil der die Abberufung der Nebenintervenientin betreffende Rechtsstreit noch beim Landgericht anhängig ist (3 HKO 3034/08 LG Landshut); selbst wenn man bei den hier gegebenen Beteiligungsverhältnissen die - in Rechtsprechung und Schrifttum ohnehin uneinheitlich behandelten - Grundsätze der sogenannten "Zwei-Mann-GmbH" heranziehen wollte, besteht kein durchgreifender Grund, das entscheidungsreife Verfahren nicht abzuschließen: Abgesehen davon, dass eine zwingende gesetzliche Grundlage für eine Verfahrensverbindung nicht erkennbar ist, versteht der Senat den BGH, etwa im Beschluss vom 12.01.2009 - II ZR 27/08, WM 2009, 551, 552, so, dass ohne Weiteres jeder der beiden Geschäftsführer abberufen werden kann, ohne dass die zeitlich frühere Abberufung einen relevanten Einfluss auf die Beurteilung der späteren hätte (BGH, a.a.O., Tz 15; a.A. etwa Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbHG, 19. Auflage, § 38 Rdnr.16,80 - gegen die dortige Argumentation in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich BGH a.a.O., Tz 15 a.E.; vgl. ergänzend auch die auf Seite 3 der Berufungsbegründung vom 08.10.2009, = Bl. 268, genannten Fundstellen).

    Darauf, wessen Verursachungsanteil überwiegt, oder auf Verschuldensfragen kann es nicht ankommen (siehe dazu nochmals BGH, Beschluss vom 12.01.2009, WM 2009, 551, Tz 15).

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 59/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage des

    Auszug aus OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09
    Der Streitwert wurde gemäß §§ 47, 48, 63 GKG, 3, 9 ZPO festgesetzt, wobei die Entscheidungen des BGH vom 02.03.2009 - II ZR 59/08, MDR 2009, 815 sowie vom 09.06.2005 - III ZR 21/04, NJW-RR 2006, 213 berücksichtigt wurden sowie ferner, dass der Kläger in II. Instanz auch die Kündigung des Anstellungsvertrages zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht hat.
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09
    Der Streitwert wurde gemäß §§ 47, 48, 63 GKG, 3, 9 ZPO festgesetzt, wobei die Entscheidungen des BGH vom 02.03.2009 - II ZR 59/08, MDR 2009, 815 sowie vom 09.06.2005 - III ZR 21/04, NJW-RR 2006, 213 berücksichtigt wurden sowie ferner, dass der Kläger in II. Instanz auch die Kündigung des Anstellungsvertrages zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht hat.
  • OLG München, 03.02.2011 - 23 U 4705/09
    Auszug aus OLG München, 22.07.2010 - 23 U 4147/09
    Ein wichtiger Grund für die Abberufung liege nicht vor, insbesondere sei er berechtigt gewesen, einen Beratervertrag zwischen dem Vater der Nebenintervenientin (Herrn Gabriel R.) und der Beklagten zu 2) zu kündigen (der entsprechende Rechtsstreit ist beim Senat anhängig unter 23 U 4705/09).
  • OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14

    Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem

    aa) Ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwaSenat, GmbHR 2013, 414 - Tz. 167; OLG Köln, GmbHR 2011, 135 - Tz. 27;Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"]; Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.; vgl. auch Schneider/Schneider, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 50), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35; Münchener Kommentar zum GmbHG/Stephan/Tieves, 1. Aufl., § 38 Rn. 88; tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 10/12

    GmbH: Einziehung von Geschäftsanteilen; wichtiger Grund zur Abberufung eines der

    (2) Dementsprechend liegt ein wichtiger Grund zur Abberufung jedes von mehreren Geschäftsführern bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, soweit der jeweils Abzuberufende durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es für die Beurteilung, ob zwischen Geschäftsführern ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der beteiligten Geschäftsführer, sondern vielmehr darauf ankommt, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (vgl. BGH, GmbHR 1992, 299, 300 f.; ferner z. B. BGH, GmbHR 2009, 434, 435 m. A. Werner, GmbHR 2009, 435, 436 f.; ebenso etwa Stephan/Tieves, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 38 Rn. 88, 98 ["Zerrüttung"]); es ist auch nicht entscheidend, wessen Verschuldensanteil überwiegt (s. etwa OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.), auf die Verursachens- und Verschuldensbeiträge kommt es vielmehr nicht an (s. OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35; Stephan/Tieves, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 38 Rn. 88; tendenziell anders aber wohl etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 38 Rn. 13).

    (4) Die hier zur Entscheidung der Frage, ob die Abberufung des Klägers von einem wichtigen Grund gedeckt war, angelegten Maßstäbe gelten nach der Rechtsprechung uneingeschränkt auch für die Zweipersonen-GmbH; gerade für sie hat sie insbesondere BGH, GmbHR 2009, 434, 435 formuliert (vgl. auch OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - Tz. 35 f.; Stephan/Tieves, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 38 Rn. 94).

  • LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20
    Eine Abwägung der Verursachensbeiträge mit dem Ziel, den überwiegenden Beitrag zu ermitteln, ist in einem solchen Fall nicht vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2009 - II ZR 27/08 -, Rn. 15, juris OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2012-14 U 10/12-, Rn. 167, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. September 2014 - 14 U 9/14 -, Rn. 22, juris m.w.N.; OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Urteil vom 22. Juli 2010 - 23 U 4147/09 -, Rn. 35, juris LG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2013 -412 HKO 132/12-, Rn. 198, juris m.w.N.).

    Für die Abberufung reicht in diesem Fall - auch ohne Abwägung der wechselseitigen "Verursachungsbeiträge" - aus, wenn der betroffene Geschäftsführer einen wesentlichen, nicht zwingend den überwiegenden, Beitrag zu dem Zerwürfnis geleistet hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2009 - II ZR 27/08 -, Rn. 15, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 14 U 10/12 -, Rn. 167, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. September 2014 -14 U 9/14-, Rn. 22, juris m.w.N.; OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Urteil vom 22. Juli 2010-23 U 4147/09-, Rn. 35, juris; LG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2013-412 HKO 132/12 -, Rn. 198, juris m.w.N.).

  • LG Landshut, 02.03.2016 - 1 HKO 2361/15

    Ungeeignetheit als Prokurist bei vorheriger Abberufung als Geschäftsführer aus

    Die dagegen eingelegten Berufungen wurden durch das OLG München zurückgewiesen (Urteil 20.12.2012, Az.: 23 U 833/11 und Urteil 22.07.2010, Az.: 23 U 4147/09).

    Hinsichtlich der Pflichtverletzungen wird auf die Entscheidungsgründe im Urteil des OLG München vom 22.07.2010 (Az.: 23 U 4147/09) Bezug genommen.

  • LG Landshut, 14.12.2016 - 1 HKO 2634/15

    Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Tochtergesellschaften

    Die dagegen eingelegten Berufungen wurden durch das OLG München zurückgewiesen (Urteil vom 20.12.2012, Az.: 23 U 833/11 und Urteil vom 22.07.2010, Az.: 23 U 4147/09).
  • LG Landshut, 02.09.2015 - 1 HKO 1308/14

    Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung

    Die dagegen eingelegten Berufungen wurden durch das OLG München verworfen (Urteil 20.12.2012, AZ: 23 U 833/11 und Urteil 22.07.2010, AZ: 23 U 4147/09); die jeweils eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden wurden durch den BGH zurückgewiesen (AZ: II ZR 25/13 und AZ: II ZR 154/10).
  • OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer

    Die dagegen eingelegten Berufungen wurden durch den Senat jeweils zurückgewiesen (Az. 23 U 833/11 und 23 U 4147/09).
  • OLG München, 03.02.2011 - 23 U 4705/09

    Anfechtung der Beschlüsse einer GmbH & Co KG: Feststellungsinteresse des Partners

    Christopher S. wurde zwischenzeitlich als Geschäftsführer der Beklagten zu 2) abberufen (rechtskräftiges Senatsurteil vom 22.07.2010, Az. 23 U 4147/09), so dass Geschäftsführer der Beklagten zu 2) derzeit zumindest der Fremdgeschäftsführer Jürgen Z. ist.
  • LG Hamburg, 17.05.2013 - 412 HKO 132/12
    Eine Abwägung der Verursachensbeiträge mit dem Ziel, den überwiegenden Beitrag zu ermitteln, sei hingegen nicht vorzunehmen (ebs. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2012, 14 U 10/12 - juris RZ 167; OLG München, Urt. v. 22.07.2010 - 23 U 4147/09 - juris Rz. 35).
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