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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - I-23 U 47/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50851
OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,50851)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,50851)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,50851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende CE-Kennzeichnung von Baumaterialien

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Rügepflicht beim Handelskauf gilt auch für Rechtsmängel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02

    Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache bei unberechtigter Verwendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 47/12
    Den im Hinblick auf die im Schriftsatz vom 27.11.2012 (273 ff. GA) ergänzten Einwände der Beklagten - wie vorstehend - entsprechend ergänzten Feststellungen des Senats zur Anwendbarkeit des § 377 HGB auf den Fall fehlender CE-Kennzeichnung (soweit er sich als Mangel im Sinne des BGB nach Inkrafttreten des SMG darstellt), stehen die im Hinweisbeschluss des Senats zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA) und vom OLG Köln (Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141) nicht entgegen.

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).

  • OLG München, 01.12.1999 - 7 U 3522/99

    Kaufrecht - Gewährleistung - Qualitätsmangel - Fehlen von Zertifikaten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 23 U 47/12
    Den im Hinblick auf die im Schriftsatz vom 27.11.2012 (273 ff. GA) ergänzten Einwände der Beklagten - wie vorstehend - entsprechend ergänzten Feststellungen des Senats zur Anwendbarkeit des § 377 HGB auf den Fall fehlender CE-Kennzeichnung (soweit er sich als Mangel im Sinne des BGB nach Inkrafttreten des SMG darstellt), stehen die im Hinweisbeschluss des Senats zitierten Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA) und vom OLG Köln (Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141) nicht entgegen.

    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).

  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 70/16

    Rollenförderer

    Es ist bereits umstritten, ob die Vorschrift des § 377 HGB neben der Haftung für Sachmängel auch auf Rechtsmängel anwendbar ist (bejahend: OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2012 - 23 U 47/12, unter Ziff. 1., lit. a), zitiert nach BeckRS 2013, 06665).
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   OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - I-23 U 47/12   

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https://dejure.org/2012,52701
OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,52701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,52701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2012 - I-23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,52701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 01.12.1999 - 7 U 3522/99

    Kaufrecht - Gewährleistung - Qualitätsmangel - Fehlen von Zertifikaten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - 23 U 47/12
    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141 ; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 142/02

    Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache bei unberechtigter Verwendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2012 - 23 U 47/12
    bei Bauprodukten gestützt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 01.12.1999, 7 U 3522/99, OLGR 2001, 209, dort Rn 48 ff. = 20 ff. GA; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003, 19 U 142/02, NJW-RR 2004, 1141 ; vgl. auch Wirth/Kuffer, Der Baustoffhandel 2010, Rn 1324/1325 mwN = 19 GA.).
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Rechtsprechung
   KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32034
KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
KG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungsvorbehalt: Umfassende Leistungsänderung in AGB unzulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbegrenzter Änderungsvorbehalt in AGB! (IBR 2012, 739)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die vorsieht, dass die Abflugzeiten aus "flugbetrieblichen Gründen" im "angemessenen Umfang" Änderungen unterliegen, genügt dem nicht; Anschluss an BGH, Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81.

    Wie im Hinweisbeschluss ausgeführt, hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81 -, NJW 1983, 1322) für die Änderung von Abflugzeiten bereits entschieden, dass eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, die dem Kunden nicht ermöglicht zu beurteilen, ob für die Änderung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht und nach welchen Gesichtspunkten die Zumutbarkeit zu beurteilen ist.

  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen, wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbote, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 33/06 - Beschluss vom 18.07.2000 - VIII ZR 12/00 -, zitiert nach juris).

    Die Bewertung der einzelnen Klausel mit 2.500,00 Euro ist angemessen (BGH, Beschluss v. 28.09.2006, a.a.O).

  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen, wird der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbote, bestimmte Klauseln zu verwenden, bei der Bemessung der Beschwer keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 33/06 - Beschluss vom 18.07.2000 - VIII ZR 12/00 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 09.06.2011 - III ZR 157/10 -, NJW-RR 2011, 1618) zum Transparenzgebot (§ 307 BGB ) meint, der Prüfungsmaßstab sei durch den Senat verkannt worden, lässt sie unbeachtet, dass - wie bereits im Hinweisbeschluss zu Ziffer 2.2.
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus KG, 04.10.2012 - 23 U 47/12
    Die Abmahnkosten wirken sich nicht werterhöhend aus (BGH, Beschluss v. 09.02.2012 - I ZR 142/11 -, Rn.5, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

    Diese Bedingung ist aber nur erfüllt, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und die Klausel - im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt, so dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGH NJW-RR 2008, 134 Rn. 15; NJW 2005, 3420 Rn. 18; KG NJOZ 2013, 821; Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Auflage 2016, § 308 BGB Rn. 10).
  • OLG Celle, 07.02.2013 - 11 U 82/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Unverbindlichkeit von Informationen über

    Auch wenn es angesichts der vollen Berechtigung der Abmahnung nicht mehr darauf ankommt, weist der Senat darauf hin, dass die Kostenpauschale in voller Höhe zu entrichten ist, auch wenn eine Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGHZ 177, 253 [272]; KG Berlin, WRP 2013, 128, zitiert nach Juris Tz. 7).
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Rechtsprechung
   KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12   

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https://dejure.org/2012,32030
KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32030)
KG, Entscheidung vom 06.08.2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32030)
KG, Entscheidung vom 06. August 2012 - 23 U 47/12 (https://dejure.org/2012,32030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens , die vorsieht, dass die Abflugzeiten aus "flugbetrieblichen Gründen" im "angemessenen Umfang" Änderungen unterliegen, genügt dem nicht; Anschluss an BGH, Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81.

    Die Klausel beinhaltet einen Änderungsvorbehalt im Sinne von § 308 Nr. 4 BGB, denn die Regelung ist darauf gerichtet, der Beklagten das Recht einzuräumen, die vereinbarten Abflugzeiten nach Vertragsschluss zu ändern (vergl. BGH, Urt. v. 20.01.1983 - VII ZR 105/81 -, zitiert nach juris, NJW 1983, 1322).

  • KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96

    Altenheimrecht; unzulässige Klausel in einem Pflegeheimvertrag

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Unwirksam sind daher nicht nur Klauseln, die überhaupt keinen Änderungsgrund nennen, sondern auch solche, die Änderungsgründe nur scheinbar konkretisieren, aber letztlich ins Belieben des Verwenders stellen, wie etwa durch die Formulierung "aus zwingendem betrieblichen Anlass" (KG, Urt. v. 28.05.1997 - Kart U 5068/96 -, NJW 1998, 829; Becker, a.a.O., Rn.18).

    Denn von den Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes kann nicht deshalb abgerückt werden, weil es für den Verwender mit Schwierigkeiten verbunden ist, die Gründe für eine umfassende und konkrete Bestimmung des Änderungsvorbehaltes sowie die Richtlinien für dessen Ausübung hinreichend transparent zu fassen (BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03 -, NJW 2004, 1588; KG, Urt. v. 28.05.1997, a.a.O.).

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Denn von den Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes kann nicht deshalb abgerückt werden, weil es für den Verwender mit Schwierigkeiten verbunden ist, die Gründe für eine umfassende und konkrete Bestimmung des Änderungsvorbehaltes sowie die Richtlinien für dessen Ausübung hinreichend transparent zu fassen (BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03 -, NJW 2004, 1588; KG, Urt. v. 28.05.1997, a.a.O.).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Diese Bedingung ist nur erfüllt, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 23.06.2005 - VII ZR 200/04 -, NJW 2005, 3420, 3421 m.w.N.) und die Klausel - im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) - die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt, so dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGH, Urt. v. 30.06.2009 - XI ZR 364/08 -, NJW-RR 2009 1641; BGH, Urt. v. 23.06.2005, a.a.O.).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Der Umstand, dass der Kläger mit der Abmahnung vom 08.06.2011 (Anlage K2) die Klausel in weiterem Umfang beanstandet hat, steht dem nicht entgegen, denn es ist anerkannt, dass Abmahnkosten auch dann zu ersetzen sind, wenn die Beanstandung nur teilweise zu Recht erfolgt ist (BGH, Urt. v. 16.07.2008 - VIII ZR 348/06 -, GRUR 2008, 1010, 1013).
  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Diese Bedingung ist nur erfüllt, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 23.06.2005 - VII ZR 200/04 -, NJW 2005, 3420, 3421 m.w.N.) und die Klausel - im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) - die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt, so dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGH, Urt. v. 30.06.2009 - XI ZR 364/08 -, NJW-RR 2009 1641; BGH, Urt. v. 23.06.2005, a.a.O.).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10

    Gewerberaummietvertrag: Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters bei einer

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Anderes kommt allenfalls dann in Betracht, wenn bereits konkrete Grundsätze entwickelt worden sind, die für den Vertragspartner einschätzbar sind, wie etwa bei Preisanpassungsklauseln im gewerblichen Mietrecht (BGH, Urt. v. 09.05.2012 - XII ZR 79/10 -, MDR 2012, 831).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
    Die Beklagte kann sich für ihre Auffassung, dass eine weitere Konkretisierung nicht möglich und daher nicht erforderlich sei, auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Schönheitsreparaturen (Urt. v. 03.06.1998 - VIII ZR 317/97 -, NJW 1998, 3114) berufen.
  • OLG Celle, 07.02.2013 - 11 U 82/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Unverbindlichkeit von Informationen über

    Die Änderung einer entsprechenden Vereinbarung stellt unzweifelhaft eine Vertragsänderung im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB dar (vgl. LG Düsseldorf, RRa 2012, 242, zitiert nach Juris Tz. 32; KG Berlin, MDR 2013, 19, zitiert nach Juris Tz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 123/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung zur nachträglichen Änderung

    Unwirksam sind daher nicht nur Klauseln, die überhaupt keinen Änderungsgrund nennen, sondern auch solche, die Änderungsgründe nur scheinbar konkretisieren, aber letztlich ins Belieben des Verwenders stellen, wie etwa die Formulierung "aus zwingendem betrieblichem Anlass" (so KG Berlin, Urt. v. 6. August 2012 - 23 U 47/12, MDR 2013, 19).
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