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   OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12   

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https://dejure.org/2013,11309
OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12 (https://dejure.org/2013,11309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2013 - 23 U 50/12 (https://dejure.org/2013,11309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2013 - 23 U 50/12 (https://dejure.org/2013,11309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 UKlaG
    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage (Nachforschung), Reklamation und zur Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein pauschaliertes Entgelt für Nachfragen bei Überweisungen oder Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Kredit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Entgeltklauseln einer Bank für Reklamationen/Nachfragen oder bzgl. Nachforschungen i.R.v. Überweisungsaufträgen u. für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von Entgeltklauseln einer Bank für Nachfrage, Nachforschung, Reklamation und Berechnung der Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Unwirksamkeit von Entgeltklauseln einer Bank für Reklamationen/Nachfragen oder Nachforschungen im Rahmen von Überweisungsaufträgen und für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Banken-AGB bzgl. Gebühr für Nachfrage

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine pauschalen Bankentgelte für Nachfragen oder Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 1, §§ 675f ff.; UKlaG §§ 1, 2
    Unwirksamkeit von Entgeltklauseln einer Bank für Nachfrage, Nachforschung, Reklamation und Berechnung der Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Banken-AGB hinsichtlich Vorfälligkeitsentgelte und Bearbeitungsgebühren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bankgebühr für Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel einer Bank über Entgelt für die Überprüfung von Reklamationen kann unwirksam sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine pauschalen Bankentgelte für Nachfragen oder Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen -

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Pauschale für vorzeitige Kredittilgung unzulässig

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Berechnungsentgelt der Vorfälligkeitsentschädigung ist rechtswidrig

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Commerzbank verurteilt: Vorfälligkeitsentschädigung, Kosten für Berechnung rechtswidrig - Kosten bei Immobilienkrediten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Pauschalgebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch eine Bank

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB der Commerzbank hinsichtlich Vorfälligkeitsentgelt und Bearbeitungsgebühren unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung - Pauschalgebühr unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kostenloses Nachfragen nach einer Überweisung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1160
  • WM 2013, 1351
  • DB 2013, 2263
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Es handelt sich vorliegend nicht um Bestimmungen, durch die der Preis einer vertraglichen Hauptleistung oder für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung, zu der keine rechtliche Verpflichtung besteht, geregelt wird, sondern der Sache nach um eine Klausel, die Entgelte für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2012 - XI ZR 290/11, juris, Rn. 10, m.w.N).

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar, weil die Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten grundsätzlich nicht zu vergüten sind und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH, Urt. v. 22.05.2012 - XI ZR 290/11, Tz. 38; BGH, Urt. v. 13.02.2001 - XI ZR 197/00, Rn. 12 m.w.N.).

    Weitere Voraussetzung ist, dass ein angemessenes sowie an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtetes Entgelt zwischen den Parteien vereinbart ist (BGH, Urt. v. 22.05.2012 - XI ZR 290/11, Rn. 40; Omlor in: Staudinger, Neubearb. 2012, § 675f BGB, Rn. 42).

    Es handelt sich vorliegend nicht um Regelungen, durch die der Preis einer vertraglichen Hauptleistung oder für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung geregelt wird, sondern der Sache nach um eine Klausel, die Entgelte für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders zum Gegenstand haben (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2012 - XI ZR 290/11, juris, Rn. 10, m.w.N).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Auch hierbei handelt es sich der Sache nach um einen Schadensersatzanspruch, der seine Grundlage in § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung der dem Darlehensnehmer obliegenden Pflicht zur Abnahme des Darlehens findet (BGH, Urt. v. 07.11.2000 - XI ZR 27/00, NJW 2001, 509 f.).

    Soweit die Beklagte sich auf die Urteile des OLG Frankfurt (Urt. v. 23.11.2011 - 9 U 76/10, juris) und des BGH (Urt. v. 07.11.2000 - XI ZR 27/00) bezieht, führt dies zu keiner anderen Beurteilung, denn diese Urteile betreffen Immobiliendarlehen, für die Regelung des § 502 BGB nicht gilt (§ 503 Abs. 1 BGB).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Hieran gemessen halten die von der Beklagten verwendeten Klauseln einer gerichtlichen Kontrolle nicht stand, wobei die Klauseln in der "kundenfeindlichsten" Auslegung zu betrachten sind (BGH, Urt. v. 21.04.2009 - XI ZR 78/08, juris, Rn. 13).

    Sie kann daher keinen Bestand haben, weil die Klausel in der "kundenfeindlichsten" Auslegung zu betrachten ist (BGH, Urt. v. 21.April 2009 - XI ZR 78/08, juris, Tz. 13).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Soweit die Beklagte sich auf die Urteile des OLG Frankfurt (Urt. v. 23.11.2011 - 9 U 76/10, juris) und des BGH (Urt. v. 07.11.2000 - XI ZR 27/00) bezieht, führt dies zu keiner anderen Beurteilung, denn diese Urteile betreffen Immobiliendarlehen, für die Regelung des § 502 BGB nicht gilt (§ 503 Abs. 1 BGB).
  • LG Magdeburg, 22.09.2009 - 7 O 1473/09
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Zudem verstoßen die Klauseln auch gegen § 308 Nr. 7 Buchst. b) - diese Frage hat das Landgericht offen gelassen, das LG Magdeburg (Urt. v. 22.09.2009 - 7 O 1473/09) bejaht dies zu Recht.
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Dasselbe gilt von der Argumentation, die darauf abstellt, dass es schließlich der Kunde sei, der die Auskunft begehre; eine Bezugnahme auf ein Verursacherprinzip stellt insoweit kein taugliches Kriterium dar (BGH, Urt. v. 18.05.1999 - XI ZR 219/98, juris, Rn. 19).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2012 - 21 O 324/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Entgeltklausel für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    unter Abänderung des am 26.01.2012 vom Landgericht Frankfurt am Main verkündeten Urteils, Az.: 2-21 O 324/11, die Klage abzuweisen,.
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 23 U 50/12
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar, weil die Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten grundsätzlich nicht zu vergüten sind und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH, Urt. v. 22.05.2012 - XI ZR 290/11, Tz. 38; BGH, Urt. v. 13.02.2001 - XI ZR 197/00, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13

    Sparkasse darf eine Klausel in Darlehensverträgen nicht verwenden

    34 Die streitgegenständliche Klausel betrifft diese bei vorzeitiger Kündigung entstehende Vorfälligkeitsentschädigung und bezieht sich nicht auf Fälle einvernehmlicher Vertragsaufhebung, in denen ein vereinbartes Entgelt in gewisser Höhe gewissermaßen als "Preis" der Bank für den Abschluss des Aufhebungsvertrages anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WM 2013, 1351).

    Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bezifferung der dem Kreditinstitut im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages zustehenden Entschädigung (vgl. OLG Frankfurt WM 2013, 1351).

    35 Unabhängig davon, wie der Anspruch des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer nach § 490 Abs. 2 S. 3 BGB dogmatisch einzuordnen ist, sei es als ein darlehensvertraglicher modifizierter Vertragserfüllungsanspruch (so BGHZ 136, 161; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 83 ff und das Landgericht in dem angefochtenen Urteil), also modifizierter Zinsanspruch (Jauernig-Berger, BGB,15. Aufl. 2014, § 490 Rz. 11), Aufopferungsentschädigung (MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl. 2012, 3 490 Rz. 34) oder als ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch (so ausdrücklich OLG Frankfurt WM 2013, 1351; so wohl auch Palandt-Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. 2014, § 490 Rz. 8), handelt es sich jedenfalls nicht um eine unmittelbar den Gegenstand des Darlehensvertrags betreffende Haupt- bzw. Gegenleistung oder betreffendes Entgelt (vgl. BGH NJW 1997, 2878; Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 86 f).

    36 Eine klauselhafte Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung ist demzufolge gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kontrollfähig und unterliegt gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB einer Inhaltskontrolle (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 107; OLG Frankfurt WM 2013, 1351; BGH NJW-RR 1999, 842, in welcher Regelungen in AGB über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensbeendigung einer Prüfung nach dem AGBG unterzogen wurden).

  • LG Dortmund, 23.01.2018 - 25 O 311/17

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Verwendung von AGB- Klauseln in einem

    Bei der Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich materiellrechtlich um einen Schadensersatzanspruch im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB aufgrund der Verletzung der dem Darlehensnehmer obliegenden Pflicht zur Abnahme des Darlehens (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 23 U 50/12, Rn. 31 f. - zitiert nach juris).

    Der Kunde selbst hat kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schuldet (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 23 U 50/12, Rn. 31 - zitiert nach juris).

  • LG München I, 16.05.2018 - 35 O 13599/17

    Bankklausel Gebühren bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

    Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dient aber der Bezifferung des der Beklagten im Fall der des Darlehensvertrags zustehenden Schadensersatzanspruchs (vgl. § 490 Abs. 2 S. 3 BGB) und ist damit eine Tätigkeit, die der Beklagten als Gläubigerin der Vorfälligkeitsentschädigung schon im eigenen Interesse obliegt (vgl. OLG Frankfurt, 23 U 50/12, Rz. 30f., juris).

    Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich materiell-rechtlich um einen Schadensersatzanspruch, sodass auch die Kosten für die Ermittlung und Berechnung der Schadenshöhe zu dem der Bank zustehenden Schadensersatzanspruch gehören (vgl. OLG Frankfurt, 23 U 50/12, juris, Rz. 32).

  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 180/13

    Verlustigerklärung des Rechtsmittels der Revision

    OLG Frankfurt am Main - Az. 23 U 50/12 vom 17.04.2013; LG Frankfurt am Main - Az. 2-21 O 324/11 vom 26.01.2012; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und die Richterin Dr. Menges.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22

    Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale

    Der Kunde hat in diesem Stadium der Abwicklung des Darlehens kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schuldet (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013 - 23 U 50/12 -, Rn. 31, juris).

    Der Anspruch nach § 502 Abs. 1 BGB und der Anspruch nach § 490 Abs. 2 S. 3 BGB sind verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013 - 23 U 50/12 -, Rn. 31, juris; Weber in: MüKoBGB, 9. Aufl., § 502 Rn. 8, beck-online), auf die § 309 Nr. 5 b) BGB anwendbar ist.

    Eine Klausel, die als Berechnungsposition der Vorfälligkeitsentschädigung eine bezeichnete Pauschale für den zusätzlichen Aufwand vorsieht, der im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückführung des Darlehens durch den Darlehensnehmer entsteht, ist danach unwirksam, wenn sie - wie die fiktive inhaltsgleiche Klausel - dem Darlehensnehmer nicht den Nachweis gestattet, dass der Aufwand des Darlehensgebers geringer ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013 - 23 U 50/12 -, Rn. 32, juris).

  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

    Insoweit werde zudem auf zwei Entscheidungen des OLG München vom 25.07.2012 (Az. 27 U 3421/11 und 23 U 50/12) verwiesen.

    Der vom OLG München entschiedene Fall (v. 25.07.2012, Az. 27 U 3421/11 und 23 U 50/12) betraf einen anderen Anlagentyp.

  • OLG Celle, 29.08.2013 - 9 W 109/13

    Verspätet gestellter Insolvenzantrag kann zur Amtsunfähigkeit als Geschäftsführer

    Aufgrund der seit dem 7.3.2013 rechtskräftigen Verurteilung des Geschäftsfüh[DB 2013 S. 2263]rers der Beschwerdeführerin wegen der Straftat einer Insolvenzverschleppung kann dieser gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 a GmbHG nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft sein.
  • OLG Köln, 08.07.2020 - 13 U 82/19

    Unterlassung von Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen; Bearbeitungspreis für

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 17.4.2013, das eine Klausel betreffend die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für unwirksam erklärt hat, steht nicht entgegen, da dort ein wesentlich höherer Betrag geltend gemacht wurde und der Kunde keine Möglichkeit hatte, einen geringeren Schaden nachzuweisen (OLG Frankfurt, 17.4. 2013, 23 U 50/12, juris Rn. 32 ff.; eine ähnliche Klausel lag dem vom Kläger für seine Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des LG Dortmund vom 23.1. 2018, 25 O 311/17, juris Rn. 49 f. zugrunde).
  • VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark

    Der vom Oberlandesgericht München entschiedene Fall (v. 25.07.2012, Az. 27 U 3421/11 und 23 U 50/12) betraf einen anderen Anlagentyp.
  • VG Berlin, 19.08.2015 - 7 K 644.15

    Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung allein im Interesse der Bank als Gläubigerin liegt und es sich der Sache nach um einen Teil des Schadensersatzanspruches handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013 - OLG 23 U 50/12 -, juris, Rn. 31 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2021 - 25 O 190/20
  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.135

    Erfolglose Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

  • LG Lübeck, 02.12.2015 - 14 S 3/16

    Anspruch gegenüber der Bank auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten

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