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   OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19   

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https://dejure.org/2020,47167
OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19 (https://dejure.org/2020,47167)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.2020 - 23 U 5742/19 (https://dejure.org/2020,47167)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 23 U 5742/19 (https://dejure.org/2020,47167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 119, § 123 Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 278, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 389, § 826
    Täuschung über Krisenanzeichen beim Unternehmenskauf

  • rewis.io

    Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Berufung, Insolvenzverwalter, Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Gesellschaft, Kaufvertrag, Kommanditbeteiligung, Anfechtung, Insolvenzreife, Spielhalle, Gerichtsvollzieher, Kostenentscheidung, sofortige Beschwerde, Zug um Zug, Co KG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Arglisteinwand, Arten des Unternehmenskaufs, Täuschung, Unternehmensbewertung, Unternehmenskauf, Unternehmenskauf- und verkauf, Unternehmenskaufvertrag, Unternehmensvertrag, vorvertragliche Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Betriebs-Berater

    Täuschung über Krisenanzeichen beim Unternehmenskauf

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 119 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Unternehmens über konkrete Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des Verkäufers bei Unternehmensverkauf für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens vor dem Verkauf

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Informationspflicht des Verkäufers über konkrete Vorkommnisse, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Verkäufers eines Unternehmens zur Aufklärung des Käufers über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung beim Unternehmensverkauf

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Aufklärungspflichten beim Unternehmensverkauf

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesteigerte Aufklärungspflichten beim Unternehmensverkauf

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2232
  • MDR 2021, 549
  • VersR 2021, 588
  • WM 2021, 1290
  • NZG 2021, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19
    Bei einem Unternehmensverkauf trifft den Verkäufer eine gesteigerte Aufklärungspflicht, weil der Erwerber von außen das Kaufobjekt nur schwer richtig bewerten kann (BGH NJW 2001, 2163, 2164).

    Bei einer Beteiligung des Erwerbers an einem lebensfähigen Unternehmen erstreckt sich die Aufklärungspflicht namentlich auf Umstände, welche die Überlebensfähigkeit ernsthaft gefährden, insbesondere also eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (BGH NJW 2001, 2163, 2164).

    Der Verkäufer muss dabei auch ungefragt über Vorkommnisse, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind, umfassend und wahrheitsgemäß unterrichten (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

    Auch hierzu wäre er verpflichtet gewesen (BGH NJW 2001, 2163, 2165 unter bb).

    Hierfür genügt eine fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

    Als Rechtsfolge können die Beklagten von dem Kläger die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen und Zug und Zug gegen Abtretung des erworbenen Geschäftsanteils den Kaufpreis zurückfordern und Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihnen mit dem Erwerb entstanden sind (BGH NJW 2001, 2163, 2165).

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19
    Als Berufung ist das Rechtsmittel der Klägerin zu 2) unstatthaft, da gegen sie gar keine Entscheidung in der Hauptsache, sondern lediglich eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO ergangen ist (vgl. BGH NJW 2013, 2361 Tz. 18).

    Dagegen steht ihr ungeachtet der Tatsache, dass die Entscheidung nach § 91a ZPO Teil der im Endurteil des Landgerichts getroffenen Kostenmischentscheidung war, die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO zur Verfügung (BGH NJW 2013, 2361 Tz. 18).

    Eine Umdeutung der Berufung der Klägerin zu 2) in eine sofortige Beschwerde ist möglich, wenn das Rechtsmittel innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen gemäß § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde (BGH NJW 2013, 2361 Tz. 20).

  • OLG München, 26.07.2006 - 7 U 2128/06

    Kaufpreisermittlung eines Unternehmens maßgeblich auf der Grundlage des Ertrags

    Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19
    Ein derartiger Ausschluss (nur) der Mängelhaftung erfasst indes grundsätzlich - und auch hier - nicht die Haftung für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen des Veräußerers aus c.i.c. (OLG München BeckRS 2006, 9207 Tz. 45; vgl. auch BGH NJW 1967, 1805, 1807), zumal Haftungsmilderungen im Zweifel eng auszulegen sind (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, § 276 Rn. 36).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19
    Der ausdrücklichen Erhebung einer Einrede durch den Kläger bedurfte es hierzu nicht (BGH NJW 2015, 3160 Tz. 23; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, Vorb v § 249 Rn. 71).
  • BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65

    Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht

    Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 23 U 5742/19
    Ein derartiger Ausschluss (nur) der Mängelhaftung erfasst indes grundsätzlich - und auch hier - nicht die Haftung für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen des Veräußerers aus c.i.c. (OLG München BeckRS 2006, 9207 Tz. 45; vgl. auch BGH NJW 1967, 1805, 1807), zumal Haftungsmilderungen im Zweifel eng auszulegen sind (Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, § 276 Rn. 36).
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