Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7328
OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch (1) (https://dejure.org/2004,7328)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch (1) (https://dejure.org/2004,7328)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2004 - 23 U 6/03 BSch (1) (https://dejure.org/2004,7328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzansprüche für eine Bootskollision während einer Segelregatta; Anforderungen für das Vorliegen eines Schutzgesetzes; Geltungsbereich der Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechten Kampfspielen sind auf Rennveranstaltungen

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BinnSchiffVerfahrG § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BinnSchVerfG § 5
    Gegenseitiger Haftungsausschluss der Teilnehmer an einer Segelregatta für Kollisionen ohne schwerwiegenden Regelverstoß. Mit Anmerkung: Dr. Walter Müller-Stoy

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BinnSchVerfG § 5
    Gegenseitiger Haftungsausschluss der Teilnehmer an einer Segelregatta für Kollisionen ohne schwerwiegenden Regelverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Wettsegelbestimmungen im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB - Zur Übertragbarkeit der Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechten Kampfspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash bei der Segelregatta - Während Rennveranstaltungen gilt Haftungsausschluss - außer bei Regelverstößen

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Wassersport - Segeln - Regatta - Bootsunfall - Wettkampfregeln - Haftungsausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1257
  • VersR 2005, 1457
  • VersR 2005, 250
  • SpuRt 2004, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluss bei sportlicher Betätigung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angenommen (vgl. BGH NJW 2003, 2018 ff. m.w.N.).

    Sie gelten allgemein für Wettkämpfe mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (vgl. dazu BGH NJW 2003, 2018 ff.).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03
    Der Anwendungsbereich von Schutzgesetzen soll nicht ausufern (vgl. BGH NZV 2004, 136 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 34 U 81/05

    Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten

    Auch bei geringfügigen Regelverstößen in wettbewerbstypischen Risikolagen - wie zum Beispiel bei noch verständlichem, übereifrigem Spieleinsatz, bei bloßer Unüberlegtheit, bei wettkampfbedingter Übermüdung oder im Zusammenhang mit einem (leicht-)fahrlässigen technischen Versagen - scheidet danach eine Inanspruchnahme des Schädigers regelmäßig bereits im Hinblick auf das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, jedenfalls aber im Hinblick auf das Verschuldenserfordernis aus (BGHZ 154, 316; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1257; OLG Oldenburg VersR 1995, 670; Palandt/Sprau, BGB, 64. Bearbeitung 2005, § 823, Rn. 217 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06

    Haftungsausschluss bei Schädigung eines Teilnehmers an einer Sportveranstaltung -

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch - im Leitsatz ausgeführt, dass die oben zitierten Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen auf Segelregatten übertragbar sind (NJW-RR 2004, 1257).

    Der Senat befindet sich mit der hier geäußerten Rechtsansicht nicht im Widerspruch zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v.19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch), weil dort über einen Schaden entschieden wurde, der in einer für eine Segelregatta typischen Situation entstand; während hier die Boote zwar an einer Regatta teilnahmen, die Situation, die zum Schaden führte, segeltypisch, aber nicht regattatypisch war.

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2021 - 22 U 1/19
    Denn insoweit genügt es, dass das entscheidende Gericht trotz fehlender Bezeichnung als Schiffahrtsgericht hinreichend klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es als Schiffahrtsgericht entscheiden wollte (Schiffahrtsobergericht Nürnberg, Urteil vom 25.01.1996 - 8 U 372/95 Bsch -, TranspR 1996, 352; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch -, juris Rn. 14; v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 5 BinSchVerfG Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSch   

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https://dejure.org/2003,12931
OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSch (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSch (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 23 U 6/02 BSch (https://dejure.org/2003,12931)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839; GG Art. 34; BSO BW Art. 5.01 Anl. B E.7
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Seeauslassleitungen im Bodensee

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1582
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96

    Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Anlage im verkehrssicheren Zustand befindet und er haftet für Schäden, die einem Benutzer der Anlage aus deren ordnungswidriger Beschaffenheit entstehen, wenn er es aus Mangel an der von ihm im Verkehr zu beachtenden Sorgfalt verabsäumt hat, die Gefahrenquelle zu beheben, für die Zeit bis zu ihrer Beseitigung den Verkehr warnend auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und gegebenenfalls den Gefahrenbereich zu sperren (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil v. 15.04.1997 - U 5/96 BSch - = VersR 1999, 212 m.w.N.).

    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).

  • OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00

    Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Während der für eine Bundeswasserstraße Verkehrssicherungspflichtige den der Schifffahrt zur Verfügung gestellte Verkehrsweg zu sichern hat und insbesondere dafür sorgen muss, dass dieser für die zugelassene Schifffahrt die erforderliche Tiefe und Breite besitzt, frei von Hindernissen und soweit erforderlich genügend gekennzeichnet ist, wobei die Fahrrinnengrenze richtig und genau bezeichnet werden muss (vgl. Senat, Urt. vom. 10.09.2001 - U 3/00 BSch = NZV 2002, 326 = ZfB 2002 (H6), 61, = VRS Bd. 102, 182), handelt es sich im vorliegenden Sachverhalt lediglich um einen Flachwasserbereich des Bodensees, für den keine vergleichbaren strengen Verkehrssicherungspflichten bestehen.
  • BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93

    "Sie lügen nach Aktenlage unverschämt" - § 24 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Haben Hauptpartei und ihr Streithelfer jeweils Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1993, 2948).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - I-23 U 6/03   

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https://dejure.org/2003,15783
OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - I-23 U 6/03 (https://dejure.org/2003,15783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2003 - I-23 U 6/03 (https://dejure.org/2003,15783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - I-23 U 6/03 (https://dejure.org/2003,15783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch von Nachbesserungskosten der Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage wegen Mangelhaftigkeit des Daches; Erstellung des Riluform-Daches an der Wohnungseigentumsanlage als Auftrag unter Einbeziehung der VOB; Verpflichtung zur Nachbesserung eines ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelprozess: Ersetzt die Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung? (IBR 2004, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1344
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).

    Soweit sie Folgerungen aus den urkundlich belegten Feststellungen bestreitet und Mängel ihrer Werkleistung sowie die Höhe der erforderlichen Nachbesserungskosten in Abrede stellt, hat das Landgericht ihre Verteidigungsrechte dadurch ausreichend gewahrt, dass es Gutachten der Sachverständigen K und O zu diesen Fragen hat erstellen lassen (zur Notwendigkeit ergänzenden Sachverständigengutachten vgl. BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073).

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).

    Soweit sie Folgerungen aus den urkundlich belegten Feststellungen bestreitet und Mängel ihrer Werkleistung sowie die Höhe der erforderlichen Nachbesserungskosten in Abrede stellt, hat das Landgericht ihre Verteidigungsrechte dadurch ausreichend gewahrt, dass es Gutachten der Sachverständigen K und O zu diesen Fragen hat erstellen lassen (zur Notwendigkeit ergänzenden Sachverständigengutachten vgl. BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073).

  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Fristsetzung und unter Umständen sogar die Aufforderung zur Mängelbeseitigung können jedoch entbehrlich sein, wenn sie nur eine nutzlose Förmelei wären (ständige Rechtsprechung des BGH, so in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 1985, 198; in BauR 1990, 446; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 401 - Entbehrlichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung; OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, 149 Entbehrlichkeit der Mängelanzeige; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, § 14. Auflage, § 13 Rn.522; Heiermann/ Riedel/ Rusam, VOB, 10. Auflage, § 13 Rn.144a).

    Dabei ist das gesamte Verhalten des Unternehmers zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BGH in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 2002, 1399; in BauR 2001, 667, 669): Da die Beklagte zu 1) im Rechtsstreit der Kläger gegen die M aufgrund der Streitverkündung dem Rechtsstreit auf Seiten der M beitrat und auch nach Vorlage der Gutachten G und M das Vorhandensein von Mängeln bestritt, war eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung durch die M entbehrlich.

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist für die Bewertung der Erforderlichkeit der Kosten auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, soweit es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handelt (BGH in BauR 1991, 651).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 287/82

    Erfordernis der Fristsetzung nach Betriebsaufgabe durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Fristsetzung und unter Umständen sogar die Aufforderung zur Mängelbeseitigung können jedoch entbehrlich sein, wenn sie nur eine nutzlose Förmelei wären (ständige Rechtsprechung des BGH, so in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 1985, 198; in BauR 1990, 446; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 401 - Entbehrlichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung; OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, 149 Entbehrlichkeit der Mängelanzeige; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, § 14. Auflage, § 13 Rn.522; Heiermann/ Riedel/ Rusam, VOB, 10. Auflage, § 13 Rn.144a).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1988 - 5 U 41/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Es schloss sich ein Rechtsstreit zwischen den Klägern und der M an - 1O 375/84 LG Düsseldorf = 5 U 41/87 OLG Düsseldorf - an.
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 488/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Baumangels (mangelhafte Abdichtung)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung des behaupteten Mangels, wenn er die Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung zuordnet, hinreichend genau bezeichnet (BGH in BGH-Report 2002, 405 = BauR 2002, 784).
  • BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96

    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95

    Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
    Die Fristsetzung und unter Umständen sogar die Aufforderung zur Mängelbeseitigung können jedoch entbehrlich sein, wenn sie nur eine nutzlose Förmelei wären (ständige Rechtsprechung des BGH, so in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 1985, 198; in BauR 1990, 446; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 401 - Entbehrlichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung; OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, 149 Entbehrlichkeit der Mängelanzeige; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, § 14. Auflage, § 13 Rn.522; Heiermann/ Riedel/ Rusam, VOB, 10. Auflage, § 13 Rn.144a).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1990 - 10a NE 48/88

    Einleitung eines Normenkontrollverfahrens; Nachteil ; Abwägung; Belange des

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 185/97

    Darlegungslast des Bestellers bei der Geltendmachung von Werkmängeln

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

  • OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95

    Durchführung der Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittunternehmer;

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • OLG Rostock, 16.12.1996 - 4 U 292/95

    Unmöglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Werkleistung; Haftung gem. § 25 Abs.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/03 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,85992
OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/03 BSch (https://dejure.org/2003,85992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2003 - 23 U 6/03 BSch (https://dejure.org/2003,85992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 23 U 6/03 BSch (https://dejure.org/2003,85992)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Flachwasserzone des Bodensees ; Kennzeichnung zweier Seeauslassleitungen mit dem entsprechenden Schifffahrts-Hinweiszeichen in größeren Abständen; Ausreichende Kennzeichnung durch Boje; Schadensersatzanspruch wegen ...

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