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   OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21   

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OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21 (https://dejure.org/2021,44765)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.10.2021 - 23 UF 399/21 (https://dejure.org/2021,44765)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 23 UF 399/21 (https://dejure.org/2021,44765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung eines Jugendamts zum Vormund eines minderjährigen Flüchtlings Entscheidung zwischen mehreren möglichen Vormündern nach pflichtgemäßem Ermessen Kein Rangverhältnis zwischen einem berufsmäßig tätigen Vormund und einer Vereinsvormundschaft oder einer ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung eines Jugendamts zum Vormund eines minderjährigen Flüchtlings Entscheidung zwischen mehreren möglichen Vormündern nach pflichtgemäßem Ermessen Kein Rangverhältnis zwischen einem berufsmäßig tätigen Vormund und einer Vereinsvormundschaft oder einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Auswahl des Vormunds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Ein Vorrang der Vereinsvormundschaft ergibt sich nach h.M. auch nicht aus § 56 Abs. 4 SGB VIII, wonach das Jugendamt jährlich zu prüfen hat, ob im Interesse des Kindes oder des Jugendlichen seine Entlassung als Amtspfleger oder Amtsvormund und die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 705; OLG Celle FamRZ 2016, 647; Palandt/Götz BGB, 80. Aufl. § 1791b Rn. 1; Staudinger/Veit, 2020, § 1791b Rn. 19; a.A. OLG Celle JAmt 2010, 257; MüKoBGB/Spickhoff § 1791b Rn. 3; Bettin in BeckOK, BGB, Stand 01.05.2021, § 1791b Rn. 2; weit.

    Ein Rangverhältnis zwischen einem berufsmäßig tätigen Vormund und der Vereins- bzw. Amtsvormundschaft ist vom Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen (OLG Celle FamRZ 2016, 647; OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 705 m.Nw.).

    Zu den Lebensumständen des Mündels gehört insbesondere auch die Situation als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling, die besondere Qualifikationen beim Vormund verlangen kann (dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 705).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Dem beschwerdeführenden Jugendamt sind keine Gerichtskosten aufzuerlegen, § 84 FamFG, § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X (BGH FamRZ 2017, 50; Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 81 FamFG Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Denn durch die Auswahl und Bestellung des Jugendamts zum Vormund wird seine Rechtsstellung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG betroffen, anders als die Anordnung der Vormundschaft als solche, die seine Rechtsstellung unberührt lässt (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1942; KG JAmt 2016, 100; BGH FamRZ 2012, 292).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 5 UF 112/14

    Absehen von der Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund für die Betreuung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Denn die Träger der Jugendhilfe haben nach § 79 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII für eine entsprechende Ausstattung der Jugendämter zu sorgen (OLG Frankfurt NJW-RR 2014, 1222).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Die Auswahl des Jugendamts als Vormund ist, nachdem ein ehrenamtlicher Vormund nicht zur Verfügung steht, auch bei einer Wiederholung der Ermessensausübung durch das Beschwerdegericht (dazu BGH FamRZ 2017, 97) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Analog § 1897 Abs. 2 BGB kann ein Vereinsmitarbeiter mit Zustimmung des Vereins zum Berufsvormund bestellt werden (BGH FamRZ 2011, 1394; Götz in Palandt, BGB, 80. Aufl., § 1835 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 1 UF 46/10

    Anforderungen an das Verfahren vor gerichtlicher Bestimmung des Jugendamts als

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Aus dem Fehlen eines gesetzlichen Rangverhältnisses ergibt sich, dass das Familiengericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat (OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; OLG Celle JAmt 2010, 257).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 5 UF 35/17

    Keine Beschwerdeberechtigung des Amtsvormunds gegen Anordnung der Vormundschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21
    Denn durch die Auswahl und Bestellung des Jugendamts zum Vormund wird seine Rechtsstellung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG betroffen, anders als die Anordnung der Vormundschaft als solche, die seine Rechtsstellung unberührt lässt (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1942; KG JAmt 2016, 100; BGH FamRZ 2012, 292).
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