Rechtsprechung
KG, 26.01.2012 - 23 W 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Mobilfunkverträge - Zur Preisangabe bei variablen Bestandteilen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 6 S 1 PAngV, § 5 UWG, § 5a Abs 3 Nr 3 UWG, § 8 UWG, § 2 UKlaG
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe eines Endpreises des nur bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages zu erwerbenden Mobiltelefons
- verbraucherzentrale.nrw (Kurzinformation und Volltext)
Endpreisangabe bei Handykauf im Internet notwendig I
- kanzlei.biz
Muss immer der Endpreis angegeben werden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Preisangabe bei Bewerbung des Erwerbs eines Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Preisklarheit bei Kauf eines Handys und Abschluss eines Vertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Preisangabe bei Bewerbung des Erwerbs eines Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Preisklarheit bei Mobilfunkverträgen fordert Angabe der einzelnen Preisbestandteile
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verstoß gegen das Gebot der Preisklarheit bei Kauf eines Handys und gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrags
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Preisangaben bei Finanzierungsgeschäften: Der Endpreis ist grundsätzlich anzugeben!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mobilfunkanbieter muss trotz variabler Preisbestandteile Gesamtpreis fürs Handy nennen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Preisangaben im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Preisangaben im Internet
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.12.2011 - 15 O 483/11
- KG, 26.01.2012 - 23 W 2/12
Papierfundstellen
- MMR 2012, 419
- BB 2012, 846
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 27.11.2014 - 13 U 89/14
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der einzelnen Bestandteile eines …
b) Bei der Bewerbung des S. "G. N." Smartphones handelt es sich um ein Kopplungsangebot, da das Smartphone nur zu dem in der Werbebeilage besonders herausgestellten Kaufpreis von 1, 00 EUR erworben werden kann, wenn zugleich ein Mobilfunkvertrag bei dem Mobilfunkanbieter m.-d. GmbH mit dem Tarif "r. A. mit Handy 10" abgeschlossen wird (vgl. nur BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009, a. a. O., juris Rn. 30;… Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 147/02, juris Rn. 17; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2012 - 23 W 2/12, juris Rn. 24).