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   OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 W 25/98   

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https://dejure.org/1998,6985
OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 W 25/98 (https://dejure.org/1998,6985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1998 - 23 W 25/98 (https://dejure.org/1998,6985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1998 - 23 W 25/98 (https://dejure.org/1998,6985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse bei Schiedsgutachterabrede?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist selbständiges Beweisverfahrens auch bei Schiedsgutachtenabrede zulässig? (IBR 1998, 504)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1111
  • BauR 1999, 787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.01.2022 - VII ZB 19/21

    Feststellung von Mängeln an zur Verwendung bei der Neuerrichtung einer

    Danach ist die vorherige oder parallele Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, soweit der Gegenstand der Schiedsgutachtenabrede reicht (OLG Bremen, Beschluss vom 30. März 2009 - 1 W 10/09, NZBau 2009, 599, juris Rn. 9; LG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 94 OH 2/10, juris Rn. 7 ff.; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 18. Aufl., § 485 Rn. 14; MünchKommZPO/Schreiber, 6. Aufl., § 485 Rn. 16; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 486 Rn. 37; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., Rn. 249; ders., NJW-Spezial 2015, 684 f.; Cuypers, NJW 1994, 1985, 1992; Zanner, BauR 1998, 1154, 1156 ff.), jedenfalls sofern sich der Gegner - wie hier die Antragsgegnerin - auf die Schiedsgutachtenabrede beruft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 1998 - 23 W 25/98, BauR 1998, 1111; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 21. Aufl., § 18 Abs. 4 VOB/B Rn. 13, Anhang 2 Rn. 58; Heinzerling/Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 501).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02

    Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben

    Unter diesen Voraussetzungen steht der Zulässigkeit der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens auch nicht entgegen, daß die Schiedsgutachtenabrede im Falle eines späteren Prozesses - dann wenn die Antragsgegnerin eine entsprechende Einrede erhebt und das Gericht die Wirksamkeit der Abrede bejaht - zur Folge haben könnte, daß ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten zunächst durch das Gericht nicht verwertet werden dürfte und die Antragstellerin deshalb gezwungen wäre, jedenfalls auch das Schiedsgutachten einzuholen (zu diesem Gesichtspunkt - für einen Fall des § 485 Abs. 2 ZPO - OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1111, 1112).
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger

    a) Dabei folgt der Senat anders als das Landgericht der Rechtsansicht, dass dann, wenn die Parteien - so wie hier - eine Schiedsgutachtenklausel in den Vertrag aufgenommen haben, die vorherige oder parallele Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens grundsätzlich unzulässig ist (OLG Bremen NJW-RR 2009, 1294; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111; OLG Köln (19. ZS) BauR 2018, 870; LG Berlin IBR 2011, 497; LG München I IBR 2008, 486; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 21. Aufl., § 18 Abs. 3 VOB/B, Rn. 7; Anh 2 Rn. 58; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 485 Rn. 14; Schreiber, in: MK-ZPO, 6. Aufl., § 485 Rn. 16; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 40. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise NJW-spezial 2015, 684; Werner/Pastor/Frechen, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 67; Werner/Pastor/Heinzerling, Rn. 501; Zanner BauR 1998, 1154, 1156; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 7a; a. A. OLG Koblenz EWiR 1999, 235; OLG Karlsruhe BauR 2016, 1962; OLG Köln (20. ZS) IBR 1999, 289; von Bermuth EWiR 1999, 235).
  • LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Parteien sich nicht über die Frage streiten, ob ein bereits bestehendes Schiedsgutachten offenbar unrichtig und deshalb für ein staatliches Gericht nicht bindend ist (OLG Bremen, a.a.O., Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.1998, Az. 23 W 25/98, Rn. 7, jedenfalls für den Fall, dass die Schiedsgutacheneinrede erhoben wird).
  • AG Kiel, 19.08.2005 - 115 C 567/04

    Verfahrensrecht - Kostenerstattungsanspruch im Klageweg

    Unter diesen Umständen fehlt den Antragstellern das erforderliche rechtliche Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens gegen die Antragsgegnerin zu 2) ((vgl. OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111)).".
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