Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.06.1998 - 23 W 39/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens
Vielmehr ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium der Streitigkeit zur Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten (objektivierende Betrachtung) als erforderlich ansehen durfte (Senatsbeschluß vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG-Report 1999, 111, 112).Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, soweit nicht der Kostenschuldner greifbare Anhaltspunkte aufzeigt, wonach die Liquidation angreifbar erscheint (s. Senatsbeschluß vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG-Report 1999, 111, 112).
- OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02
Erstattungsfähigkeit vorprozessual entstandener Privatgutachterkosten, die eine …
Allerdings stellt die Rechtspflegerin im Ansatz zutreffend darauf ab, daß die Kosten eines vorgerichtlich eingeholten Privatgutachtens nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Sachverständige im Hinblick auf einen konkret bevorstehenden Rechtsstreit beauftragt wurde, um der Darlegungs- und Beweislast zu genügen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1995 in OLGR 1996, 105 f.), und wenn diese Maßnahme vorbereitend zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei verständiger Würdigung der Parteibelange aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten veranlaßt war (vgl. Senatsbeschluß vom 08. Juni 1998 in OLGR 1999, 111 f.). - OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
Die Beklagte (Schriftsatz 30.11.2007, Bl. 804 ff. d.A.) führt zur Erstattungsfähigkeit folgende Umstände an: Sie verfüge nicht über die erforderliche technische Sachkunde (OLG-Report Hamm 1999, 111; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 630; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
- OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01
Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits …
Vielmehr ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium der Streitigkeit zur Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten (objektivierende Betrachtung) als erforderlich ansehen durfte (Senatsbeschlüsse vom 16.08.2001 - 23 W 290/01 - in RPfleger 2001, 616 und vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG Report 1999, 111, 112). - OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01
Recherchekosten des Patentanwalts
Bei der Berechnung seiner Vergütung brauchte sich der Patentanwalt, wie der Senat dies nach ständiger Rechtsprechung auch im Rahmen erstattungsfähiger Privatgutachterkosten annimmt (siehe hierzu Senatsbeschluß vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG-Report 1999, 111, 112), nicht an die Sätze des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) zu halten. - OLG Hamm, 10.10.2001 - 23 W 101/01
Aufgabe der Senatsrechtsprechung, daß die Erstattungsfähigkeit von …
Auf die Frage der Prozeßnotwendigkeit hat die Vorlage der schriftlichen Ausführungen des Sachverständigen keinen Einfluß, weil sie schon im Zeitpunkt der kostenauslösenden Handlung - hier: der Beauftragung des Sachverständigen - ansteht und beantwortet werden muß (vgl. OLGR Hamm 1999, 111). - OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 74/04
Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Privatgutachten über die Einordnung …
Allein entscheidend ist, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium des Rechtsstreits aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten - objektivierende Betrachtung - für erforderlich halten durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. August 2001, Rechtspfleger 2001, 616 und vom 8. Juni 1998, in OLG-Report 1999, 111 f.). - OLG Hamm, 19.03.2001 - 23 W 45/01
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein im Auftrag des Haftpflichtversicherers …
Vielmehr ist entscheidend, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium der Streitigkeit zur Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten (objektivierende Betrachtung) als erforderlich ansehen durfte (Senatsbeschluß vom 08.06.1998 23 W 39/98 in OLGReport 1999, 111, 112).