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   OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/10   

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OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/10 (https://dejure.org/2010,33662)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10 (https://dejure.org/2010,33662)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 23 WF 535/10 (https://dejure.org/2010,33662)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11

    Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

    Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt, in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10 - juris Rn. 11).

    Die Abweichungen, die §§ 169 FamFG gegenüber den allgemeinen Vorschriften vorsehen, und die materiell-rechtlichen Regelungen der Vaterschaftsanfechtung sind nicht so komplex, dass sie von einem Laien - gegebenenfalls mit Hilfe der Rechtsantragsstelle - nicht bewältigt werden könnten (im Ergebnis ebenso OLG Dresden (23. Zivilsenat), Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10, juris Rn. 13).

    Die Anwaltsbeiordnung wäre erforderlich, wenn ein nicht vertretener Beteiligter entweder nicht alle erforderlichen Tatsachen von sich aus vortragen kann, wesentliche Rechtsvorschriften zu seinen Lasten nicht erkennt oder der Anwalt sonst nennenswerten Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen könnte (OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10, juris Rn. 12).

    Auch verfahrensrechtliche Schwierigkeiten bestehen nicht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.2010 - 23 WF 535/10 - juris Rn. 12; gegen die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Abstammungsverfahren, in dem die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts sei in einfach gelagerten Vaterschaftsfeststellungsverfahren ohne Besonderheiten nicht erforderlich (OLG Dresden [23. ZS] Beschluss vom 28. Juli 2010 - 23 WF 535/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 26.09.2011 - 4 WF 63/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den als vermeintlichen Vater in Anspruch

    Abstammungsgutachten sind nach den Erfahrungen des Senats in der Regel inhaltlich kurz sowie verständlich abgefasst und daher auch für eine nicht rechtskundige Partei ohne Weiteres nachvollziehbar, sodass ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter den Inhalt des Gutachtens ohne fremde Hilfe erfassen kann (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 05. Januar 2011, Az.: 11 WF 342/10, zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011, Az.: 15 WF 65/11, zitiert nach juris, Rdnr. 16; OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Juli 2010, Az.: 23 WF 535/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • OLG Naumburg, 23.09.2011 - 4 WF 63/11

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen der Beiordnung eines

    Abstammungsgutachten sind nach den Erfahrungen des Senats in der Regel inhaltlich kurz sowie verständlich abgefasst und daher auch für eine nicht rechtskundige Partei ohne Weiteres nachvollziehbar, sodass ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter den Inhalt des Gutachtens ohne fremde Hilfe erfassen kann (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 05. Januar 2011, Az.: 11 WF 342/10, zitiert nach juris , Rdnr. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011, Az.: 15 WF 65/11, zitiert nach juris , Rdnr. 16; OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Juli 2010, Az.: 23 WF 535/10, zitiert nach juris , Rdnr. 12).
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