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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1997 - 23 A 5331/96 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 23 A 5331/96 (https://dejure.org/1997,19333)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Trockenbauweise; Manuell auszuführende Auftragserledigung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.09.1996 - 3 K 8222/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1997 - 23 A 5331/96
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11
Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner mit dem angefochtenen Bescheid ausweislich dessen Begründung gegenüber dem Antragsteller lediglich die in dessen Betrieb auch selbständig ausgeübten Arbeiten des Zimmerer- und Dachdeckerhandwerks untersagt, mithin eine nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO mögliche konkrete Betriebsuntersagung, nicht aber eine betriebsunabhängige allgemeine Gewerbeuntersagung getroffen hat (vgl. zur Abgrenzung OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.7.1997 - 23 A 5331/96 -, juris Rn. 54).Sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO damit erfüllt, so ist es in der Regel auch ermessensgerecht, die Fortführung des Betriebes zu untersagen (…vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2005, a.a.O., S. 382; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.7.1997, a.a.O. Rn. 56 ).
- VG München, 20.09.2011 - M 16 K 11.3066
Maler- und Lackiererhandwerk; Untersagungsverfügung; Malerhandwerk insgesamt kein …
Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn zwar kein Eintrag in die Handwerksrolle erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Eintragung aber vorliegen (vgl. OVG NRW vom 16.7.1997 Az. 23 A 5331/96 - juris;… Detterbeck a.a.O., RdNr. 26 zu § 16).