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   OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06   

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OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zweiter Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren K. ./. Deutsche Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweiter Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren K. ./. Deutsche Telekom AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftungsansprüche der Erwerber von Aktien der Deutschen Telekom im 3. Börsengang 2000; Prospektfehler hinsichtlich der Beteiligung der Deutschen Telekom AG an der Sprint Corp.

  • rechtsportal.de

    Prospekthaftungsansprüche der Erwerber von Aktien der Deutschen Telekom im 3. Börsengang 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Erneute Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren anlässlich des 3. Börsengangs der Deutschen Telekom AG

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: Verschulden der Telekom bejaht

  • heise.de (Pressebericht, 30.11.2016)

    Telekom-Aktionäre kommen Schadenersatz entscheidend näher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prospektfehler: Telekom-Aktionäre kommen Schadensersatz näher

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: Erneute Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren anlässlich des 3. Börsengangs der Deutschen Telekom AG

  • juve.de (Kurzinformation)

    KapMuG-Prozess: Telekom-Anleger erringen wichtigen Etappensieg

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Telekom-Musterverfahren: Verschuldeter Fehler im Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2000

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 (Az. XI ZB 12/12) änderte der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde des Musterklägers sowie weiterer Rechtsbeschwerdeführer den Beschluss des Senats teilweise ab und stellte fest, dass.

    Dies begründete der BGH wie folgt (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2014, a.a.O., Rn. 118 ff.):.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier nicht um die erstmalige Einführung von Aktien i.S.v. § 45 BörsG a.F., sondern um die Umplatzierung bereits zugelassener Aktien handelte, weshalb über den Verweis in § 13 VerkProspG a.F. die Haftungsregelungen der §§ 45 ff. BörsG a.F. entsprechend Anwendung finden (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014, a.a.O., Rn. 68f.).

    Die Feststellung ist nicht zu treffen, da es für den konkreten Fall nicht auf die abstrakte Frage nach dem Adressaten des Prospekts ankommt, da dieser einen schlicht falschen Begriff enthält (vgl. ausdrücklich BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014, XI ZB 12/12, Rn. 118).

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Denn der Prospekt ist objektiv falsch, weil selbst für einen bilanzkundigen Anleger bei der gebotenen sorgfältigen und eingehenden Lektüre des gesamten Prospekts (BGH, Urteile vom 28. Februar 2008 - III ZR 149/07, [...] Rn. 8 und vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11, BGHZ 195, 1 Rn. 30 mwN) nicht ersichtlich ist, dass die Musterbeklagte die Sprint-Aktien nicht verkauft, sondern im Wege der Sacheinlage auf die 100%-ige Konzerntochter, die NAB, übertragen hat (sog. Umhängung).

    Entsprechend hat der BGH auch für § 45 Abs. 2 Nr. 1 BörsG, der § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG entspricht, die Beweislast bei dem Anspruchsgegner gesehen (BGH, Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 42).

    Maßgeblich ist insofern nämlich der durchschnittliche Anleger, der nach der Vorstellung des Emittenten Adressat des Prospekts ist; auf dessen Wissen/Kenntnisse ist abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 25:.

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Danach ist der Anleger z.B. verpflichtet, auch den Inhalt einer beigefügten Prospektmappe zur Kenntnis zu nehmen, darf sich also nicht mit etwaigen unklaren/unvollständigen Aspekten aus dem "Hauptprospekt" begnügen (BGH, Urteil vom 31. März 1992, XI ZR 70/91, zit. nach [...], Rn. 26).

    Dem Anleger, der zu eine sorgfältigen Lektüre des gesamten Prospekts verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 31. März 1992, a.a.O.; wohl auch Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. (2007), § 6, Rn. 99), wird dadurch auch keine zu weit reichende Pflicht auferlegt, da er nicht den Prospekt vertieft durcharbeiten muss, sondern er nur zwei tatsächliche Informationen verknüpfen muss, was ohne weitere Zwischenschritte (z.B. aufwendige Rechenoperationen) möglich ist.

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Die Feststellung kann getroffen werden, da dies den Anforderungen an die Feststellung der groben Fahrlässigkeit entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 1972, 1 AZR 223/71, NJW 1972, 1388).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08

    Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Der Hinweis des Musterklägers auf §§ 529, 531 ZPO ist insofern unbehelflich, da es sich bei dem Verfahren nach dem KapMuG (a.F. wie n.F.) um ein erstinstanzliches Verfahren handelt, auf das die Regelungen über das Berufungsverfahren nicht anwendbar sind (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009, 20 Kap 1/08, zit. nach juris, Rn. 100).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Eine Saldierung verschiedener Käufe/Verkäufe setzt jedenfalls voraus, dass die einzelnen Ereignisse aufgrund des gleichen Schadensgrundes erfolgten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015, XI ZR 378/13, zit. nach juris, Rn. 85, für mehrere SWAP-Verträge).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Dies gilt erst recht unter Anwendung der vom BGH im Urteil vom 8. Mai 2012 (XI ZR 262/10) dargestellten Grundsätze für die Prüfung der Kausalität, wonach es sich insofern um eine Beweislastumkehr handelt und die Widerlegung nur aufgrund einer Würdigung aller im Einzelfall relevanten Indizien erfolgen kann.
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Soweit danach eine "Anlagestimmung" maßgeblich sein kann, ist dies jeweils im Einzelfall und bezogen auf den konkreten Anleger zu bestimmen, eine pauschalisierte Annahme einer solchen scheidet aus (BGH, Urteil vom 3. März 2008, II ZR 310/06, zit. nach juris, Rn. 18, unter ausdrücklichem Hinweise auf die börsengesetzliche Haftung).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Soweit § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG a.F. die Kausalität zwischen der Anlageentscheidung und dem Prospekt in den Vordergrund rückt, ist zu berücksichtigen, dass hier das Gericht jeweils im Einzelfall und unter Würdigung der individuellen Umstände des Anlegers entscheidet (BGH, Urteil vom 5. Juli 1993, II ZR 194/92, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Eine solche setzt voraus, dass der Prospekt darauf überprüft wird, ob er ein schlüssiges Gesamtbild wiedergibt und ob die einzelnen Angaben sachlich zutreffend sind, soweit dies mit vertretbarem Aufwand geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009, III ZR 17/08, NZG 2009, 471, 472).
  • RG, 11.10.1912 - II 106/12

    Börsengesetz. ; Haftung des Emittenten.

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung des Musterentscheids (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. November 2016 - 23 Kap 1/06, juris), soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch von Bedeutung, im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid; Veranlassung der Mitteilung über

    Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2016 (23 Kap 1/06) ist bei dem Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 24/16) durch die Musterbeklagte und durch Beigeladene auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • OLG München, 09.12.2021 - 8 U 6063/21

    Zur möglichen Haftung des Wirtschaftsprüfers für unrichtige Bestätigungsvermerke

    (d) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuG-fähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

    III) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuGfähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6393
OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2012,6393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2012 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2012,6393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2012,6393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

  • Wolters Kluwer

    Prospekthaftung bei Vorliegen eines Prospektfehlers anlässlich des dritten Börsengangs der Deutschen Bundespost TELEKOM in einem Kapitalanleger-Musterverfahren; Darstellung des Erwerbs des Unternehmens "Voicestream" im Prospekt; Feststellung einer prospektrelevanten ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Musterentscheid zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für 3. Börsengang

  • Betriebs-Berater

    "Fall Telekom" - kein Verstoß gegen Einzelbewertungsgrundsatz bei Immobilienbewertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • heise.de (Pressebericht, 16.05.2012)

    Telekom-Aktionäre bleiben auf Verlusten sitzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Anlegerschutz - Kein Schadensersatz für Kleinaktionäre im Telekom-Prozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.05.2012)

    Musterprozess: Kleinanleger scheitern mit Klage gegen Telekom

  • taz.de (Pressebericht, 16.05.2012)

    Telekom-Aktien: Volksaktionäre sind Verlierer

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom erlassen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Telekom-Musterprozess: Kleinanleger gehen leer aus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keinen Schadensersatzanspruch der Telekom-Aktionäre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main erlässt Musterentscheid: Kein Schadensersatz für Telekom-Aktionäre - Gericht verneint Fehler im Prospekt der Telekom anlässlich des dritten Börsengangs

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.12.2010)

    Dämpfer für Telekom-Aktionäre

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.01.2012)

    Anleger-Prozess gegen Telekom geht weiter

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.05.2011)

    Telekom: Der Zorn der siebzehntausend

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auftakt im Kapitalanlegerprozess gegen die Deutsche Telekom: Lange Verfahrensdauer wahrscheinlich

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zwischenverfügung im KapMug-Verfahren der Deutschen Telekom

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.01.2012)

    Prozess um T-Aktie: Der fehlende Sachverstand des Manfred Krug

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.01.2012)

    Telekom-Prozess: Aktionäre hätten sich beraten lassen müssen

Besprechungen u.ä.

  • rasommer.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wenn aus Anlegern Kläger werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1730
  • ZIP 2012, 1236
  • BB 2012, 1422
  • BB 2012, 2302
  • NZG 2012, 747
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (53)

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    im Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen in der Richtlinie und das Ziel der Richtlinie, den Anlegerschutz zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und - zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH Rs. 199/82, "Amministrazione delle Finanze dello Stato ./. Societa San Giorgio S.P.A.", Slg. 1983, 3595 ff) unvereinbar, insbesondere dass nationale Beweisvorschriften sicherstellen müssen, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

    - dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. 14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.

    im Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen in der Richtlinie und das Ziel der Richtlinie, den Anlegerschutz zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und - zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH Rs. 199/82, "Amministrazione delle Finanze dello Stato ./. Societa San Giorgio S.P.A.", Slg. 1983, 3595 ff) unvereinbar, insbesondere dass nationale Beweisvorschriften sicherstellen müssen, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

    Ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 9. November 1983 (Rs. 199/82) darf das nationale Recht bzw. die Anwendung desselben die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts durch Beweisvorschriften nicht praktisch unmöglich machen bzw. übermäßig erschweren (a.a.O., Rn. 14).

    - dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. 14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Die Feststellung ist zu treffen, da die jeweiligen Kläger, vorbehaltlich der zu aa) dargestellten Nachfrageobliegenheit, keinen Einfluss auf die Arbeitsweise der ÖRA hatten bzw. hätten haben können (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. September 2009, XI ZR 230/08, zit. nach juris, Rn. 17).

    Sofern keine Rechtsmißbräuchlichkeit der Anrufung der ÖRA vorliegt (siehe dazu oben), ist erst mit Einhaltung dieser Förmlichkeit das Vermittlungsverfahren förmlich gescheitert (mit der Folge des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB, vgl. auch BGH, Urteil vom 22. September 2009, XI ZR 230/08, zit. nach juris, Rn. 20).

    Das Ende der Hemmung ergibt sich aus § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB mit sechs Monaten nach dem Scheitern des Güteverfahrens (Ellenberger, in: Palandt, 71. Aufl. (2012), § 204 BGB, Rn. 37; so auch BGH, Urteil vom 22. September 2009, XI ZR 230/08, zit. nach juris, Rn. 21).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Ausgehend von der Darstellung des BGH in dem Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, zit. nach juris, Rn. 12, dessen Kernaussage vom BGH im Urteil vom 28. Februar 2008, III ZR 149/07, zit. nach juris, Rn. 8, nicht in Zweifel gezogen wird, ist die Feststellung nicht zu treffen.

    Die Situation der Musterbeklagten wird dadurch nicht in einer zu den tatsächlichen Verhältnissen im Widerspruch stehenden (zu) optimistischen Weise dargestellt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, NJW 1982, 2823, 2824), da trotz der genannten Umstände die Bewertung jeweils insgesamt nicht unzutreffend war und die im Prospekt auch enthaltenen Risikohinweise in ihrer Bedeutung nicht herabgesetzt wurden.

    Maßstab muss danach, jedenfalls für das hier relevante Jahr 2000, ein durchschnittlicher Anleger sein, wobei die Anforderungen an dessen Kenntnisstand vom BGH zuerst im Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, zit. nach juris, Rn. 12, dergestalt sind, dass er.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch die Aufgabe der einzelstaatlichen Gerichte, das nationale Recht so auszulegen, dass europarechtliche Vorgaben weitestgehend erfüllt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07, Kücükdeveci/Swedex, NZA 2010, 85, 88; Urteil vom 19. November 1991, Rs C-6/90 und 9/90, Francovich u.a./Italien, NJW 1992, 165, 167).

    Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03

    Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Der Prospekt hat dabei jeweils den aktuellen Stand der wesentlichen Tatsachen wiederzugeben (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 60).

    Sie ist auch vom Gesetzgeber, obwohl ihm dieser Aspekt bekannt war, nicht eingeführt worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 58ff.; Schwark, in: ders., Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 BörsG, Rn. 29).

    Das OLG Frankfurt am Main hat in einer jüngeren Entscheidung ausdrücklich auf diese Definition Bezug genommen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.04, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 79).

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Ausgehend von der Darstellung des BGH in dem Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, zit. nach juris, Rn. 12, dessen Kernaussage vom BGH im Urteil vom 28. Februar 2008, III ZR 149/07, zit. nach juris, Rn. 8, nicht in Zweifel gezogen wird, ist die Feststellung nicht zu treffen.

    Soweit in späteren Entscheidungen des BGH der Wissensstand des Anlegers näher behandelt wird, steht dies zu dieser Aussage jedenfalls nicht in Widerspruch (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2008, III ZR 149/07, zit. nach juris, Rn. 8).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Darüber hinaus bedarf es noch nicht einmal einer unmittelbaren Verbindung verschiedener Dokumente, damit diese gemeinsam als Prospekt angesehen werden können, sofern sich, z.B. durch einen gemeinsamen Vertrieb, der Eindruck der Zusammengehörigkeit ergibt (BGH, Urteil vom 17. November 2011, III ZR 103/10, NJW 2012, 758, 759f.).

    Soweit sich die Beigeladene Halter insofern auf das Urteil des BGH vom 17. November 2011 (III ZR 103/10) und die dort festgestellte Haftung eines Prominenten (Prof. Dr. Scholz) für Aussagen in bzw. im Zusammenhang mit einem Prospekt bezieht, lag dort die Besonderheit vor, dass gerade die Werbung mit dem beruflichen Hintergrund und der Fachkunde sowie der Aussage, es läge ein besonderer Einfluss auf die Gestaltung des Anlagekonzepts erfolgte (vgl. Rn. 28 des Umdrucks des Urteils).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Danach ist der Anleger z.B. verpflichtet, auch den Inhalt einer beigefügten Prospektmappe zur Kenntnis zu nehmen, darf sich also nicht mit etwaigen unklaren/unvollständigen Aspekten aus dem "Hauptprospekt" begnügen (BGH, Urteil vom 31. März 1992, XI ZR 70/91, zit. nach juris, Rn. 26).

    Dem Anleger, der zu eine sorgfältigen Lektüre des gesamten Prospekts verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 31. März 1992, a.a.O.; wohl auch Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. (2007), § 6, Rn. 99), wird dadurch auch keine zu weit reichende Pflicht auferlegt, da er nicht den Prospekt vertieft durcharbeiten muss, sondern er nur zwei tatsächliche Informationen verknüpfen muss, was ohne weitere Zwischenschritte (z.B. aufwendige Rechenoperationen) möglich ist.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").

    Rs. C-6/90 u. C-9/90 Francovich I, Slg. 1991, I-5357, Rn. 32, 42 f; EUGH v. 17.10.1989 - Rs. 109/88 Danfoss, Slg. 1989, 3199 Rn. 14. Siehe auch EUGH v. 10.03.2005 - Rs. C-196/02 Nikoloudi, Slg. 2005, I-1789 Rn. 69) unvereinbar ist, insbesondere wenn durch die nationale Beweisvorschrift nicht sichergestellt ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von durch das europäische Recht geprägten nationalen Rechts praktisch nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird ("effet utile").

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
    - dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. 14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.

    - dass der fehlerhafte Inhalt dieses Prospektes, also ein Inhalt der nicht ein, den Richtlinienbestimmungen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Geschäftsaussichten des Emittenten vermittelt, nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht (§§ 44, 45 BörsG), und dies mit den inhaltlichen Anforderungen in den Richtlinien und den Zielen der Richtlinien, den Anlegerschutz und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu fördern, mit diesen Richtlinienvorgaben und -zielen sowie mit dem durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtsprechungsgrundsatz (z.B. EuGH v. 06.10.1970 - Rs. 9/70 Franz Grad, Slg. 1970, 825 Rn. 5 - Leberpfennig; EuGH v. 09.11.1983 - Rs 199/82 Societa San Giorgio S.P.A., Slg. 1983, 3595 Rn. 14; EuGH v. 10.041984 - Rs. 14/83 von Calson und Kamann, Slg. 1984, 1891 Rn. 14-18, 23, 28; EuGH v. 19.11.1991, verb.

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 157/08

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines Gerichts in Bezug auf die Verjährung eines

  • OLG München, 03.12.1993 - 23 U 4300/89
  • OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03

    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 306/02

    Kausalität eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

  • OLG München, 18.12.2006 - 21 U 4148/06

    Prospektpflichtigkeit eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

  • BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

  • BGH, 30.05.1963 - III ZR 230/61

    Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68

    Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung

  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01

    UMTS-Erlöse

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 111/72

    Haftung des Gründungsprüfers

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung des angefochtenen Musterentscheids (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 23 Kap 1/06, juris), soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse, folgendes ausgeführt:.

    Insoweit stellt es verfahrensrechtliche Regelungen bereit, um Schäden kollektiv, kostensparend und beschleunigt geltend zu machen (vgl. Möllers/Steinberger, EWiR 2012, 497).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Eine höhere Abweichung habe der darlegungs- und beweisbelastete Musterkläger auch nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 16. Mai 2012 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren zum "dritten Börsengang" der Musterbeklagten zu 1 (23 Kap 1/06) nicht substantiiert vorgetragen, obwohl ihm dies möglich gewesen sei.

    Der Beschwerdeberechtigung des Rechtsbeschwerdeführers zu 11 und der Rechtsbeschwerdeführerin zu 12 steht nicht entgegen, dass sie keine Aktien der Musterbeklagten zu 1 aus dem hier verfahrensgegenständlichen "zweiten Börsengang" des Jahres 1999 erworben haben, sondern ausschließlich aus dem "dritten Börsengang" des Jahres 2000, der Gegenstand des Musterentscheids des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 (Az. 23 Kap 1/06) war und über den der Senat bereits mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 (XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1) entschieden hat.

    d) Einer erneuten Sachentscheidung über einzelne hier im Streit stehende Feststellungsziele steht nicht entgegen, dass der Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 (Az. 23 Kap 1/06) zum "dritten Börsengang" der Musterbeklagten zu 1 inhaltsgleiche Feststellungen enthält, die im Umfang der Zurückweisung der Rechtsbeschwerden durch den Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2014 (XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1) in Rechtskraft erwachsen sind (§ 16 Abs. 1 Satz 2 KapMuG aF) und Bindungswirkung für alle Beigeladenen dieses Verfahrens entfalten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 KapMuG aF).

    Wie das Oberlandesgericht von den Rechtsbeschwerden unangegriffen festgestellt hat, war dem Musterkläger des hiesigen Verfahrens der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 16. Mai 2012 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren zum "dritten Börsengang" der Musterbeklagten zu 1 (Az. 23 Kap 1/06) bekannt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der entsprechende Vortrag hierzu unzureichend ist.

  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 (23 Kap 1/06), berichtigt durch Beschluss vom 4. Juli 2012, ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 12/12) durch den Musterkläger, die Musterbeklagte und weitere Beteiligte (Beigeladene auf Seiten des Musterklägers) Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Die Richtigkeit des Prospekts zum 3. Börsengang war Gegenstand des beim Senat nach dem KapMuG geführten Verfahrens 23 Kap 1/06, das mit Beschluss vom 16. Mai 2012 endete.

    Dies gilt zunächst vor allem für die erste Bilanz 1995, die dann aber den weiteren Bilanzen zugrunde gelegt werden musste (§ 256 Abs. 1 Nr. 6 HGB, dazu Musterentscheid zu 23 Kap 1/06 vom 16. Mai 2012, S. 123f.) und durfte.

    Sein Hinweis auf das im Ermittlungsverfahren eingeholte Gutachten S1 ist nicht ausreichend, da dieses, was im Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 (23 Kap 1/06) dargestellt wurde (S. 117), nicht unerheblichen methodischen Bedenken ausgesetzt ist.

    Dies ist jedoch nicht in nachvollziehbarer Weise geschehen, insbesondere auch nicht nach dem Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 zu 23 Kap 1/06, der dem Musterkläger, wie sein Vortrag zeigt, bekannt ist.

    Im Übrigen unterscheidet sich der Sachverhalt insofern von dem, der dem Beschluss vom 16. Mai 2012 des Senats zu 23 Kap 1/06 zugrunde lag, da die Musterbeklagte zu 1) unmittelbar von den Erlösen der Veräußerung der Aktien profitieren sollte, weshalb die Grundsätze der Entscheidung des BGH vom 31. Mai 2011 (II ZR 151/09) nicht unmittelbar übertragen werden können.

  • LG Hamburg, 12.06.2013 - 309 O 425/08

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler aufgrund von

    Denn auch hinsichtlich der im Laufe eines Verfahrens eingeführten Prospektfehler gilt, dass die einzelnen Prospektfehler jeweils einer gesonderten Verjährung unterliegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2012, Az.: 23 Kap. 1/06, BeckRS 2012, 10607).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren

    Damit ist dem Oberlandesgericht aber auch die Prüfung und Beurteilung der Frage vorbehalten, ob das Sachentscheidungsinteresse hinsichtlich eines bestimmten Feststellungsantrags oder Streitpunkts bereits durch die Bejahung oder Verneinung eines logisch vorrangigen Aspekts entfallen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2012 - 23 Kap 1/06, ZIP 2012, 1236).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2013 - 23 U 82/12

    Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung über "Alpha-Express-Zertifikate"

    Anhaltspunkte dafür, dass die Dauer bis zur Zustellung auf einem Verschulden der Klägerin beruht, werden von der Beklagten nicht vorgetragen und sind auch im Hinblick auf die gerichtsbekannte (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2012, 23 Kap 1/06, dort Feststellungen unter Ziff. 32) und mit den Parteien erörterte Bearbeitungsdauer bei der ÖRA nicht ersichtlich.
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   OLG Frankfurt, 23.11.2021 - 23 Kap 1/06   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2021 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2021,66055)
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  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren - Stand der Vergleichsverhandlungen

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   OLG Frankfurt, 04.07.2012 - 23 Kap 1/06   

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   OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 23 Kap 1/06   

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