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   LG München I, 02.09.2021 - 23 O 10931/20   

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https://dejure.org/2021,45094
LG München I, 02.09.2021 - 23 O 10931/20 (https://dejure.org/2021,45094)
LG München I, Entscheidung vom 02.09.2021 - 23 O 10931/20 (https://dejure.org/2021,45094)
LG München I, Entscheidung vom 02. September 2021 - 23 O 10931/20 (https://dejure.org/2021,45094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    DSGVO Art. 15, Art. 82
    Voraussetzungen des Anspruchs auf immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO

  • rewis.io

    Schadensersatz, Verletzung, Anlage, Schaden, Zugang, Daten, Auskunft, Kostenentscheidung, betrug, Vollstreckbarkeit, Diskriminierung, Mitteilung, Verlust, Klage, immaterieller Schaden

  • RA Kotz

    Immaterieller Schadensersatz nach DSGVO - Voraussetzungen

  • itm.nrw PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSGVO-Auskunftspflicht kann auch durch Bereitstellung von online abrufbaren Informationen erfüllt werden

  • wbs.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    DSGVO-Auskunftspflicht - Hinweis auf Infos per Link genügt

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 09.12.2021 - 31 O 16606/20

    Schadensersatz bei Datenabfluss aus dem Datenbestand eines Finanzdienstleisters

    Sofern die Beklagte das Urteil das LG München I vom 02.09.2021, 23 O 10931/20 angeführt, sprechen dessen Entscheidungsgründe gerade dafür, dass im vorliegenden Fall ein Schaden gegeben ist.
  • OLG Köln, 14.07.2022 - 15 U 137/21

    Anspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Ersatz immaterieller Schäden wegen

    Vor dem Hintergrund dessen, dass der Begriff des Schadens nach Erwägungsgrund 146 weit ausgelegt werden muss und in Erwägungsgrund 75 beispielhaft Handlungen aufgezählt werden, die zum Schadensersatz führen können ( "...wenn die Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Identitätsdiebstahl oder -betrug, einem finanziellen Verlust, einer Rufschädigung, einem Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden personenbezogenen Daten, der unbefugten Aufhebung der Pseudonymisierung oder anderen erheblichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nachteilen führen kann, wenn die betroffenen Personen um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert werden, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren..." ), kann ein immaterieller Schaden der Klägerin im Sinne eines solchen "Kontrollverlustes" über ihre Daten (vgl. dazu Korch , NJW 2021, 978; Bergt , in: Kühling/Buchner, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 2020, Art. 82 Rn. 18b m.w.N.; kritisch LG München I v. 2.9.2021 - 23 O 10931/20, GRUR-RS 2021, 33318) sowie ein drohender Einfluss auf ihre wirtschaftliche Position, insbesondere ein Zeitverlust im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verkehrsunfallschadens mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, nicht in Abrede gestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei

    Allerdings liegt der immaterielle Schaden des Klägers unter anderem in dem Verlust der Kontrolle über seine personenbezogenen Daten (vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 14.7.2020 - 9 O 145/19 - BeckOnline Rz. 50; Kontrollverlust alleine nicht ausreichend: LG München I, Urteil vom 2.9.2021 - 23 O 10931/20 - BeckOnline).
  • LG Paderborn, 19.12.2022 - 3 O 99/22

    Facebook-Datenleck - Schadenersatz

    Ob eine erhebliche Beeinträchtigung etwa in Form eines schwerwiegenden Persönlichkeitseingriffs vorliegen muss ist umstritten (pro: OLG Dresden NJW-RR 2020, 1370; LG München I GRUR-RS 2021, 33318; LG Karlsruhe BeckRS 2021, 20347; contra: OLG Frankfurt GRUR 2022, 1252 Rn. 63; LAG Hannover, ZD 2022, 61; LG München I GRUR-RS 2021, 41707; LG Lüneburg BeckRS 2020, 36932; Gola/Heckmann/Gola/Piltz, 3. Aufl. 2022, DS-GVO Art. 82 Rn. 18), kann aber im Ergebnis dahinstehen.
  • LG Paderborn, 13.12.2022 - 2 O 212/22

    500 Euro DSGVO-Schmerzensgeld wegen Datenleck bei Facebook

    Ob eine erhebliche Beeinträchtigung etwa in Form eines schwerwiegenden Persönlichkeitseingriffs vorliegen muss ist umstritten (pro: OLG Dresden NJW-RR 2020, 1370; LG München I GRUR-RS 2021, 33318; LG Karlsruhe BeckRS 2021, 20347; contra: OLG Frankfurt GRUR 2022, 1252 Rn. 63; LAG Hannover, ZD 2022, 61; LG München I GRUR-RS 2021, 41707; LG Lüneburg BeckRS 2020, 36932; Gola/Heckmann/Gola/Piltz, 3. Aufl. 2022, DSGVO Art. 82 Rn. 18), kann aber im Ergebnis dahinstehen.
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