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   LG Stendal, 14.01.2004 - 23 O 134/03   

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https://dejure.org/2004,26054
LG Stendal, 14.01.2004 - 23 O 134/03 (https://dejure.org/2004,26054)
LG Stendal, Entscheidung vom 14.01.2004 - 23 O 134/03 (https://dejure.org/2004,26054)
LG Stendal, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 23 O 134/03 (https://dejure.org/2004,26054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1140
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13

    Offene und verdeckte Teilklage

    Auch die Zurückweisung einer Klage als unschlüssig steht einer neuen schlüssig vorgetragenen Klage entgegen (vgl. BGH vom 22.11.1988 - VI ZR 341/87 in NJW 1989, 393; LG Stendal vom 14.01.2004 - 23 O 134/03 in MDR 2004, 1140; OLG Hamm vom 17.08.1998 - 31 U 39/98 in OLGR Hamm 1999, 107; LG Köln vom 26.10.1989 - 1 S 213/98 in WuM 1990, 38; LAG Saarland vom 09.12.1987 - 1 Sa 135/87).

    Wie das Arbeitsgericht bereits ausgeführt hat, kann es zu einer Einschränkung der materiellen Rechtskraft nur dann kommen, wenn das Gericht in der klageabweisenden Entscheidung ausdrücklich gesagt hat, dass es einen oder mehrere Gesichtspunkte nicht geprüft hat (vgl. LG Stendal vom 14.01.2004 - 23 O 134/03 a.a.O.; Zöller/Vollkommer vor § 322 ZPO Rdnr. 42).

  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 5 U 188/10

    Umfang der Rechtskraft des Urteils im Mängelgewährleistungsprozess;

    Ob das nur die Mängel betrifft, die Gegenstand des Vorprozesses waren (so wohl Reichhold in Thomas/Putzo, ZPO , 30. Aufl., § 322 Rdnr. 17), oder sich auf alle Umstände erstreckt, die seinerzeit überhaupt hätten vorgebracht werden können (so wohl BGH NJW 1995, 967 ; LG Stendahl, MDR 2004, 1140 ), bedarf keiner Klärung, weil der Beklagte keine neuen Gesichtspunkte anführt, sondern lediglich die Richtigkeit des damals ergangenen Urteils in Zweifel zieht.
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