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   LG Münster, 12.09.2008 - 023 O 155/08   

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LG Münster, 12.09.2008 - 023 O 155/08 (https://dejure.org/2008,20258)
LG Münster, Entscheidung vom 12.09.2008 - 023 O 155/08 (https://dejure.org/2008,20258)
LG Münster, Entscheidung vom 12. September 2008 - 023 O 155/08 (https://dejure.org/2008,20258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Streit über die Zulässigkeit einer Werbung für eine Ausbildungsstätte; Annahme einer irreführenden Werbung durch die Bezeichnung "Kompetenzzentrum"; Begriff "Zentrum"; Zusatz "gemeinnützige Stiftung" als irreführende Unternehmensbezeichnung

  • kanzlei.biz

    Gemeinnützige Stiftung Kompetenzzentrum Kältetechnik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG
    Wie kompetent muss ein Kompetenzzentrum sein?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Kompetenzzentrum irreführend bei einfachem Ausbildungsbetrieb

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Kompetenzzentrum" ist irrefühend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: die Bezeichnung "Kompetenzzentrum" mit dem Zusatz "gemeinnützige Stiftung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Kompetenzzentrum" ist irrefühend

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Münster, 12.09.2008 - 23 O 155/08
    Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann die Gefahr erneuter gleichartiger Wettbewerbsverstöße ausräumen (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046; Hefermehl/Köhler/ Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 8 UWG Rn. 1.34).
  • OLG Koblenz, 27.07.1989 - 6 U 778/89

    Irreführung durch Benennung der Bezeichnung "Bildungszentrum" für eine Werbung

    Auszug aus LG Münster, 12.09.2008 - 23 O 155/08
    Auch wenn sich der Gebrauch des Wortes Zentrum mit der Zeit gewandelt haben mag, versteht der Verkehr darunter weiterhin eine Einrichtung, in der mehrere Angebote zu einem Unternehmen zusammengefasst sind, das über den Durchschnitt gleichartiger Unternehmen hinausragt (vgl. OLG Koblenz WRP 1990, 125; Hefermehl/Köhler/ Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 5 UWG Rn. 5.44 ff.).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Eine besondere Größe und Bedeutung verlangt dabei in der Regel, dass das beworbene Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt gleichartiger Betriebe hinausragt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44; OLG Koblenz WRP 1990, 125 Rn. 9 in Juris; LG Münster, Urteil vom 12.09.2008, 23 O 155/08 Rn. 16 in Juris; Senat, WRP 1986, 242, 243 für den Begriff "Center" in seiner ursprünglichen Bedeutung; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale - für den Begriff "Zentrale").
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