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   LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08   

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LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08 (https://dejure.org/2009,15913)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 20.03.2009 - 23 O 313/08 (https://dejure.org/2009,15913)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 20. März 2009 - 23 O 313/08 (https://dejure.org/2009,15913)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten (Unfallersatztarif) bei Unzugänglichkeit eines Normaltarifs

  • verkehrslexikon.de

    Anmietung eines Mietwagens über dem Normaltarif bei beruflicher Eile

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkosten über Normaltarif für gestressten Unfallgeschädigten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Autounfall sofort einen Mietwagen gebraucht Im Ausnahmefall muss der Kfz-Versicherer den höheren Unfallersatztarif übernehmen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1254
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 11.11.2008 - 5 U 63/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum

    Auszug aus LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08
    Denn die Geschädigte kann dann einen den Normaltarif übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (OLG Bamberg, Urt. v. 11.11.2008, Az.: 5 U 63/07 m. w. N. aus der BGH-Rspr.).

    Daher hat die Klägerin durch die Inanspruchnahme des von der ... angebotenen Tarifs nicht gegen das aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleitete Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, welches besagt, dass die Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen hat (OLG Bamberg, Urteil vom 11.11.2008, Az.: 5 U 63/07).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Geschädigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass ihr unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für sie bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in ihrer Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage kein wesentlich günstigerer Normaltarif zugänglich war (OLG Bamberg, Urt. v. 11.11.2008, Az.: 5 U 63/07).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08
    Denn wenn die Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich nur den zur Herstellung erforderlichen Betrag ersetzt verlangen kann, muss dies erst recht für die ausnahmsweise Ersatzfähigkeit des höheren Unfallersatztarifes gelten (BGH, Urt. v. 14.02.2006, Az.: VI ZR 126/05).

    Vielmehr braucht sie sich nur auf den ihr in ihrer Lage ohne weiteres offen stehenden Markt zu begeben (BGH Urt. v. 14.02.2008, Az.: VI ZR 126/05).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08
    Daher trägt die Beklagte das Verzögerungsrisiko (BGH, NJW 1982, 1518; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1991, 10).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass auch der dringende Bedarf, aus beruflichen Gründen umgehend ein Fahrzeug zu erhalten, in diesem Zusammenhang einen relevanten Umstand darstellt, der zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzubeziehen ist (BGH, Urt. v. 23.01.2007, Az.: VI ZR 243/05).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Ein Teil der Rechtsprechung sieht darin schon keine gesonderte Angelegenheit (OLG München 4.12.90 - 13 U 3085/90 - LG Schweinfurt 20.3.09 - 23 O 313/08 - LG Konstanz 2.2.10 - 6 S 236/09 - LG Nürnberg-Fürth 9.9.10 - 8 O 1617/10; nicht, wenn sich die Tätigkeit in der Übersendung des Klageentwurfs erschöpft: BGH 13.12.11 - VI ZR 274/10 -.
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    b) Von anderen wird "dieselbe" Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bejaht (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163 noch zu § 118 BRAGO; LG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2010 - 6 S 236/09, VersR 2010, 1331, 1332; LG Schweinfurt, Urteil vom 20. März 2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1251, 1252; AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 6. Mai 2010 - 6 C 20/10, juris Rn. 20; zweifelnd auch Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 41 Rn. 30).
  • LG Schweinfurt, 12.04.2021 - 23 O 899/20

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfall, Reparaturkosten, Nutzungsausfall,

    Der Kläger hat zuletzt auch Anspruch auf eine gemäß § 287 ZPO mit 30 EUR zu schätzende Kostenpauschale (vgl. LG Schweinfurt, NJW-RR 2009, 1254 [1255]).
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    Vom LG Schweinfurt (Urt. v. 20.03.2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1254) wird ein Schadensersatzanspruch bereits deshalb abgelehnt, weil die Einholung einer Deckungszusage schon durch die dem Anwalt vergütete Geschäftsgebühr abgegolten sei.
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Vom LG Schweinfurt (NJW-RR 2009, 1254) wird ein Schadensersatzanspruch bereits deshalb abgelehnt, da die Einholung einer Deckungszusage schon durch die dem Anwalt vergütete Geschäftsgebühr abgegolten sei.

    Dies erscheint zumindest zweifelhaft (ablehnend - allerdings ohne Begründung - LG Schweinfurt NJW-RR 2009, 1254): Die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung ist eine standardisierte Angelegenheit, die bei einer Vielzahl von Mandaten auftritt.

  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall;

    Überwiegend sind diese Kosten als nicht ersatzfähig angesehen worden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 - 2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 - 8 O 1617/10, juris; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333; LG Schweinfurt, Urt. v. 20.03.2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1254).
  • LG Stade, 03.09.2010 - 1 S 37/10
    zu einer ähnlichen Fallgestaltung hat das LG Schweinfurt, NJW-RR 2009, 1254, u.a.
  • AG Rostock, 23.02.2011 - 53 C 51/10

    Erstattung verauslagter Kosten bzw. des verrechneten Guthabens im Anschluss an

    Vom LG Schweinfurt (Urt. v. 20.03.2009 - 23 0 313/08, NJW-RR 2009, 1254 ) wird ein Schadensersatzanspruch bereits deshalb abgelehnt, weil die Einholung einer Deckungszusage schon durch die dem Anwalt vergütete Geschäftsgebühr abgegolten sei.
  • AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Dies erscheint zumindest zweifelhaft (ablehnend - allerdings ohne Begründung LG Schweinfurt NJW-RR 2009, 1254): Die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung ist eine standardisierte Angelegenheit, die bei einer Vielzahl von Mandaten auftritt.
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