Rechtsprechung
LG Darmstadt, 30.11.2017 - 23 O 345/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
- LG Darmstadt, 30.11.2017 - 23 O 345/16
- OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 6 U 3/18
Rechtsprechung
LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
3 UWG, 5 Abs. 1 UWG, 8 UWG, Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, 14 Abs. 2 UWG
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
- LG Darmstadt, 30.11.2017 - 23 O 345/16
- OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 6 U 3/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerben vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, Urteil vom 03.05.2001, I ZR 318/98, Rdnr. 31, zitiert nach juris). - BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87
"Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist es nicht Sache des Klägers oder des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsauspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täuschende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann (BGH, Urteil vom 16.02.1989, Az. I ZR 76/87). - OLG Karlsruhe, 25.11.1987 - 6 U 129/86
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
Nachdem ein Verstoß gegen §§ 3, 5 UWG gegeben ist, steht der Klägerin neben dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ein Anspruch gem. § 9 UWG auf die Kosten der Rechtsverfolgung zu, zu welchen insbesondere die Kosten für Testkäufe gehören (OLG Karlsruhe vom 25.11.1987, Az. 6 U 129/86), die von der Klägerin unter VI. Nr. 2 geltend gemacht werden. - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16
Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 29.06.2000, Az. I ZR 29/98, Rdnr. 49, zitiert nach juris).