Rechtsprechung
LG Coburg, 26.01.2016 - 23 O 500/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Keine Mangelhaftigkeit eines Pferdes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bei nachträglicher Ausbildung unerwünschter Verhaltensweisen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Dusty, eine coole Socke?
- bayern.de (Pressemitteilung)
Dusty, eine coole Socke?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Pferdekauf: Für Freizeitreiter geeignetes Pferd
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Pferdekauf: Für Freizeitreiter geeignetes Pferd
- lto.de (Kurzinformation)
Charakterentwicklung von Tieren: Pferd Dusty ist nicht mangelhaft
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pferdekauf und behauptete Charaktermängel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsansprüche beim Pferdekauf
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Coole Socke" oder Problempferd? - Käufer will Reitpferd wegen charakterlicher Mängel zurückgeben
Besprechungen u.ä.
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Schuldrecht (Kaufrecht): Gewährleistungsansprüche beim Pferdekauf
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09
Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft, …
Auszug aus LG Coburg, 26.01.2016 - 23 O 500/14
Anders als bewegliche Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung, die nicht nur von den natürlichen Gegebenheiten des Tieres (Anlagen, Alter), sondern auch von seiner Haltung (Ernährung, Pflege, Belastung) beeinflusst wird, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 27. Bei einem Beschwerdebild, welches nicht nur jederzeit auftreten kann, sondern auch von dem Pferd und seiner Veranlagung unabhängige Ursachen haben kann, ist aufgrund dieses Umstandes die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar (Unrittigkeit und Unbeherrschbarkeit des Pferdes), vgl. z. B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.05.2004, Az. 8 W 76/04; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 19 U 79/13, Rn. 17, 19 und 24; Landgericht Siegen, Urteil vom 10.06.2011, Az. 2 O 107/09 (Steigen eines Pferdes). - OLG Oldenburg, 11.05.2004 - 8 W 76/04
Auszug aus LG Coburg, 26.01.2016 - 23 O 500/14
Anders als bewegliche Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung, die nicht nur von den natürlichen Gegebenheiten des Tieres (Anlagen, Alter), sondern auch von seiner Haltung (Ernährung, Pflege, Belastung) beeinflusst wird, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 27. Bei einem Beschwerdebild, welches nicht nur jederzeit auftreten kann, sondern auch von dem Pferd und seiner Veranlagung unabhängige Ursachen haben kann, ist aufgrund dieses Umstandes die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar (Unrittigkeit und Unbeherrschbarkeit des Pferdes), vgl. z. B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.05.2004, Az. 8 W 76/04; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 19 U 79/13, Rn. 17, 19 und 24; Landgericht Siegen, Urteil vom 10.06.2011, Az. 2 O 107/09 (Steigen eines Pferdes). - BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus LG Coburg, 26.01.2016 - 23 O 500/14
Anders als bewegliche Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung, die nicht nur von den natürlichen Gegebenheiten des Tieres (Anlagen, Alter), sondern auch von seiner Haltung (Ernährung, Pflege, Belastung) beeinflusst wird, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 27. Bei einem Beschwerdebild, welches nicht nur jederzeit auftreten kann, sondern auch von dem Pferd und seiner Veranlagung unabhängige Ursachen haben kann, ist aufgrund dieses Umstandes die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar (Unrittigkeit und Unbeherrschbarkeit des Pferdes), vgl. z. B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.05.2004, Az. 8 W 76/04; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 19 U 79/13, Rn. 17, 19 und 24; Landgericht Siegen, Urteil vom 10.06.2011, Az. 2 O 107/09 (Steigen eines Pferdes). - OLG Hamm, 14.01.2014 - 19 U 79/13
Rückabwicklung des Kaufs eines Reitpferdes
Auszug aus LG Coburg, 26.01.2016 - 23 O 500/14
Anders als bewegliche Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Entwicklung und Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung, die nicht nur von den natürlichen Gegebenheiten des Tieres (Anlagen, Alter), sondern auch von seiner Haltung (Ernährung, Pflege, Belastung) beeinflusst wird, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, Rn. 22 ff., insbesondere Rn. 27. Bei einem Beschwerdebild, welches nicht nur jederzeit auftreten kann, sondern auch von dem Pferd und seiner Veranlagung unabhängige Ursachen haben kann, ist aufgrund dieses Umstandes die Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels unvereinbar (Unrittigkeit und Unbeherrschbarkeit des Pferdes), vgl. z. B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.05.2004, Az. 8 W 76/04; OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014, Az. 19 U 79/13, Rn. 17, 19 und 24; Landgericht Siegen, Urteil vom 10.06.2011, Az. 2 O 107/09 (Steigen eines Pferdes).