Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29188
LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12 (https://dejure.org/2014,29188)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.03.2014 - 23 O 87/12 (https://dejure.org/2014,29188)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. März 2014 - 23 O 87/12 (https://dejure.org/2014,29188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur unwirksamen Befristung eines Leistungsanerkenntnisses bei Berufsunfähigkeit gemäß § 173 Abs. 2 VVG n.F.

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173) ist es, auch wenn die Bedingungen - wie hier - ein befristetes Anerkenntnis nicht vorsehen, zulässig, dass der Versicherer Anerkenntnis- und Nachprüfungsentscheidung miteinander verbindet.
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12
    Schließlich beruft sich die Beklagte - in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 11. März 2014 - im Ergebnis auch zu Unrecht darauf, dass ein Versicherter, wenn er seine Krankheit durch eine einfache, gefahrlose und nicht mit besonderen Schmerzen verbundene, sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung versprechende Maßnahme vermeiden kann, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Treu und Glauben nicht verlangen könne, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urt. v. 23.07.2004 -5 U 683/03-64 - VersR 2005, 63) entschieden habe.
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2006 - 5 W 258/06

    Unterlassungsanspruch gegen Durchführung von Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung

    Auszug aus LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12
    Und zweitens hat die Beklagte bei ihrem rechtlichen Einwand übersehen, dass auch das Oberlandesgericht Saarbrücken die vorzitierte Rechtsprechung nur auf Fälle eines erstmaligen Leistungsbegehrens eines Versicherten bezieht, ausdrücklich nicht jedoch auf den hier gegebenen Fall des Nachprüfungsverfahrens, weil weder vertragliche noch gesetzliche Vorschriften existieren, aus denen sich eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Durchführung von Maßnahmen zum Zwecke der Beendigung des bereits eingetretenen Versicherungsfalles entnehmen ließe (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.10.2006 - 5 W 258/06-78 - VersR 2007, 635).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Nach anderer Ansicht ist dies unzulässig (vgl. OLG Saarbrücken ZfSch 2017, 459 unter 1 c [juris Rn. 50]; LG Dortmund ZfSch 2015, 343 unter A I 2 [juris Rn. 42]; LG Berlin VersR 2014, 1196 unter I 2 [juris Rn. 33]; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 173 Rn. 9; Hoenicke in Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung § 8 BUV Rn. 45; MAH VersR/Höra, 4. Aufl. § 26 Rn. 283).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Lediglich dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer günstigere Regelungen angeboten hat - beispielsweise bei Vereinbarung einer Klausel, die nach Ablauf einer Befristung lediglich die Prüfung einer Verweisung erlaubt, oder die eine zeitliche Begrenzung der Befristung vorsieht, hat sich der Versicherer des vollen Rechts nach § 173 Abs. 2 VVG begeben (vgl. LG Berlin VersR 2014, 1196).

    Ob ein solches rückwirkend befristetes Anerkenntnis überhaupt zulässig wäre (verneinend LG Berlin VersR 2014, 1196), kann dahinstehen.

  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Es ist dementsprechend auch seine Aufgabe, eine bereits wieder eingetretene Berufsfähigkeit im Rahmen seiner Ermittlungen festzustellen und ggf. ein auf den Zeitraum der Berufsunfähigkeit beschränktes Anerkenntnis abzugeben (eine solche Möglichkeit bejahend: Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., L, IV, Rn. 40; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 173, Rn. 9; a. A.: OLG Saarbrücken ZfSch 2017, 459; LG Dortmund VersR 2016, 980; LG Berlin VersR 2014, 1196; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl., § 173 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des §§ 173 Abs. 2 VVG ist damit eine in die Zukunft gerichtete Unsicherheit im Hinblick auf die Leistungspflicht (LG Berlin, VersR 2014, 1196, Juris Tz. 33).
  • LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Pflicht zur Abgabe einer Erklärung

    § 173 Abs. 2 VVG gibt nach hM kein Befristungsrecht, sondern setzt ein solches vertraglich geregelt voraus (z.B. LG Berlin v. 19.3.2014 - 23 O 87/12 - VersR 2014, 1196, 1197).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines

    Da Artikel 4 Abs. 3 EGVVG die allgemeine Regelungen des Artikel 1 Abs. 2 und Abs. 3 EGVVG nicht durchbricht, ist § 173 VVG allerdings erst mit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2009 auf Altverträge anwendbar bzw. dann nicht anwendbar, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist (Landgericht Berlin, VersR 2014, 1196; Looschelders in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, Artikel 4 EGVVG, Rn. 7; Armbrüster in Prölss/Martin, 29. Auflage, Artikel 4 EGVVG, Rn. 9).
  • LG Darmstadt, 29.11.2017 - 11 O 52/17
    Lediglich dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer günstigere Regelungen angeboten hat - beispielsweise bei Vereinbarung einer Klausel, die nach Ablauf einer Befristung lediglich die Prüfung einer Verweisung erlaubt, oder die eine zeitliche Begrenzung der Befristung vorsieht, hat sich der Versicherer des vollen Rechts nach § 173 Abs. 2 VVG begeben (vgl. LG Berlin VersR 2014, 1196).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Zeitlich befristete Anerkenntnisse sind folglich nicht für einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Zeitraum zulässig (LG Dortmund zfs 2015, 343; LG Berlin VersR 2014, 1196).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht