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   LG Köln, 05.03.2014 - 23 S 15/13   

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LG Köln, 05.03.2014 - 23 S 15/13 (https://dejure.org/2014,21701)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2014 - 23 S 15/13 (https://dejure.org/2014,21701)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2014 - 23 S 15/13 (https://dejure.org/2014,21701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Krankenhausleistungen gegenüber dem Versicherer bei rückständigen Beitragsleistungen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192 Abs. 7; VAG § 12 Abs. 1 a
    Bei im Basistarif Versicherten besteht für den Leistungserbringer ein Direktanspruch gegenüber dem Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 993
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.12.2018 - IV ZR 81/18

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit der Aufrechnung mit rückständigen

    a) Teilweise wird eine derartige Aufrechnung für unzulässig erachtet (vgl. OLG Hamm VersR 2018, 925; Reiff in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 35 Rn. 2; HK-VVG/Marko, 3. Aufl. § 193 Rn. 82; Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VersR 3. Aufl. § 193 VVG Rn. 71; Wiemer, VersR 2016, 181; Laux, jurisPR-VersR 11/2016 Anm. 3; vgl. ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2018 - L 5 P 81/16, juris Rn. 22-25 für die private Pflegepflichtversicherung; vgl. in diese Richtung ferner LG Köln VersR 2014, 993, 994 [juris Rn. 18]).
  • OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15

    Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung

    Anders als beim Basistarif (Aufrechnungsverbot befürwortend: LSG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2010, Az.: L 13 AS 919/10, juris, Rn. 6; Leber, Recht und Praxis 2009, 370; Klerks, info also 2009, 153 (158); Aufrechnungsverbot ablehnend: LG Dortmund, Beschluss vom 01.10.2012, Az.: 2 O 205/11, juris, Rn. 9; LG Köln, Urteil vom 05.03.2014, Az.: 23 S 15/13, juris, Rn. 18) ist Rechtsprechung zur Frage eines Aufrechnungsverbots im erst zum 01.08.2013 zusätzlich eingeführten Notlagentarif - soweit ersichtlich - bislang nicht ergangen, zumindest nicht veröffentlicht worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - L 5 P 81/16

    Aufrechnung einer privaten Pflegepflichtversicherung mit Beitragsforderungen

    Der Regelungsgehalt des § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG entfiele nahezu vollständig, ließe man die Aufrechnung mit rückständigen Beitragsansprüchen gegen Leistungsansprüche zu: Faktisch besäße der Versicherungsnehmer bis zur vollständigen Tilgung aller Beitragsforderungen des Versicherers aus der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz, er müsste sich also auf anderem Wege die notwendigen Leistungen beschaffen, obwohl § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG ja gerade bezweckt, dass dem Versicherungsnehmer der Anspruch auf Leistungen erhalten bleibt (vergl. - sämtlich zu Krankheitskostenversicherungen - LSG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2010, L 13 AS 919/10, Leber, Recht und Praxis 2009, 370, Klerks, Info also 2009, 153, Voit in: Prölss/Martin, VVG, Kommentar, § 193 Rdnr. 40; Marko in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, Kommentar, § 193 Rdnr. 82; Wiemer; VersR 2016, 181f; a.A. LG Dortmund, Beschluss vom 01.10.2012, 2 O 205/11, LG Köln, Urteil vom 05.03.2014, 23 S 15/13, Thüringer OLG, Urteil vom 04.08.2016, 4 U 756/15 (für eine im Notlagentarif geführte Krankenversicherung)).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - L 7 SO 1083/20
    Zwar hat das Landgericht (LG) Köln die Zulässigkeit der Aufrechnung im Basistarif bejaht mit der Begründung, der Basistarif sei nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar und hinsichtlich der Kosten auf den GKV-Höchstsatz gedeckelt, er sei daher anders als der Notlagentarif, bei dem nur die Kosten für Akutmaßnahmen übernommen werden, in wesentlichen Punkten mit anderen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar und nicht spezifisch für Situationen konzipiert worden, in denen finanzielle Engpässe beim Versicherungsnehmer aufträten; anders als beim Notlagentarif, der gerade einen Versicherungsschutz für Notfälle gewährleisten solle, erscheine nach der ratio der gesetzlichen Regelung des Basistarifs ein allgemeines Aufrechnungsverbot nicht geboten (LG Köln, Urteil vom 5. März 2014 - 23 S 15/13 - juris Rdnr. 16).
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