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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15   

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https://dejure.org/2015,47353
LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15 (https://dejure.org/2015,47353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15 (https://dejure.org/2015,47353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 23 Sa 1549/15 (https://dejure.org/2015,47353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung von Überstundenzuschlägen gem. § 8 Abs. 1a TVöD-K

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenzuschläge für in Teilzeit tätige Arbeitnehmer, die in Wechselschicht arbeiten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung von Überstundenzuschlägen gem. § 8 Abs. 1a TVöD -K

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Für in Wechselschicht tätige Teilzeitbeschäftigte fallen gem. § 7 Abs. 8c TVöD-K bei ungeplanter Anordnung v. Arbeit über den Dienstplan hinaus (1. Alternative der Lesart d. § 7 Abs. 8c TVöD nach BAG, Urt. v. 25.4.2013 -6 AZR 800/11- Juris Rz. 19) erst dann Überstundenzuschläge gem. § 8 Abs. 1a TVöD-K an, wenn sie in einer Woche mehr als 39 Stunden (Vollzeit) arbeiten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - (AP Nr. 6 zu § 7 TVöD, Juris Rz 19) betreffend die wortgleichen Regelungen in §§ 7, 8 TVöD (allgemeiner Teil) festgestellt, dass § 7 Abs. 8 c TVöD nur bei der folgenden Lesart Sinn ergibt:.

    Nach der ersten Alternative der Regelung in der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 6 AZR 800/11 ermittelten zutreffenden Lesart seien Überstunden die über die im Schichtplan festgesetzten Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden pro Tag.

    Dies ergebe sich aus der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 6 AZR 800/11 festgestellten einzig sinnvollen Lesart des Absatzes 8 c in der ersten Alternative.

    § 7 Absatz 8 c TVöD-K ist, wie das Bundesarbeitsgericht im Einklang mit der herrschenden Meinung formuliert hat (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - AP Nr. 6 zu § 7 TVöD und Juris Rz 18), sprachlich nur schwer verständlich.

    Aus der schwer verständlichen Formulierung hat das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der üblichen Auslegungskriterien in nachvollziehbarer Weise die oben zitierte besser verständliche Lesart als einzig sinnvolle ermittelt und festgestellt, dass die Tarifvertragsparteien mit ihrer unglücklich formulierten Norm tatsächlich zwei Alternativen regeln wollten (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 - Juris Rz 19 ff).

    Die entgegenstehende Interpretation der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.2013 (6 AZR 800/11) in der Literatur (z. B. Gescher, ZNV 2015, 13 ff) überzeugt nicht.

    Die Formulierung "nur" hinsichtlich der Definition von Überstunden schafft eine Sonderregelung ausschließlich gegenüber der Regelung zu Überstunden in Absatz 7 des § 7 TVöD-K. Das Bundesarbeitsgericht hat es in seiner Entscheidung vom 25.04.2013 (6 AZR 800/11 - a.a.O.), ohne inhaltlich eine Entscheidung zur ersten Alternative oder zur Teilzeittätigkeit zu treffen, für eine Erklärungsmöglichkeit gehalten, dass die Erweiterung des Anfalls von Überstunden in der ersten Alternative wegen einer besonderen Erschwernis für Wechselschichtarbeiter erfolge, die unvorhergesehen über die im Schichtplan festgelegte tägliche Arbeitszeit hinaus in Anspruch genommen werden.

    Diese Erschwernis sei von der Wechselschichtzulage gemäß § 8 Abs. 5 TVöD-K, die einen Ausgleich für die Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus gewähren solle, nicht abgedeckt (BAG vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11- Juris Rz 35).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der allgemeinen Auffassung im Schrifttum (vgl. Urt. v. 25.07.1996 - 6 AZR 138/94 - AP Nr. 6 zu § 35 BAT und Juris Rz 13 m.w.N.).

    Nach der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof fehlt es bereits an einer Ungleichbehandlung hinsichtlich des Arbeitsentgelts, die nur dann vorliegen könne, wenn Vollzeitbeschäftigte für die gleiche Stundenzahl eine höhere Gesamtvergütung erhalten als Teilzeitbeschäftigte (vgl. EUGH, Urt. v. 15. Dez. 1994, a.a.O., Juris Rz 26 ff und BAG, Urt. v. 25.07.1996 - 6 AZR 138/94 - Juris Rz 20).

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Der für die Auslegung höherrangigen Europäischen Rechtes zuständige Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 15. Dezember 1994 (Rechtssachen C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 - "Helmig u. a."- Juris) die Frage verneint, ob tarifvertragliche Regelungen, die Mehrarbeitszuschläge nur bei Überschreiten der tarifvertraglich für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Regelarbeitszeiten vorsehen, im Widerspruch zu Artikel 119 Abs. 1 EGV und Artikel 1 der Richtlinie 75/117/EWG stehen.

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 - Rn. 26, EuGHE I 1994, 5727; BAG, Urteil vom 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 und Juris; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; ErfK/Preis 8. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 31 f.).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Es steht gem. § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG, Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Juris Rn. 23; vom 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Juris Rz. 27 ff. zu geringfügig Beschäftigten).

    Nur bei einem solchen Vergleich kann festgestellt werden, ob der Teilzeitarbeitnehmer für jede geleistete Arbeitsstunde die gleiche Vergütung wie ein Vollzeitarbeitnehmer erhält (BAG, Urteil vom 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Juris Rn. 25).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden daher ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 - Rn. 26, EuGHE I 1994, 5727; BAG, Urteil vom 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 und Juris; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; ErfK/Preis 8. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 31 f.).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Es steht gem. § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG, Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Juris Rn. 23; vom 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Juris Rz. 27 ff. zu geringfügig Beschäftigten).
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, Urteile vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - Juris; vom 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - Juris).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 606/02

    Gleichbehandlung von nicht vollbeschäftigtem Reinigungspersonal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15
    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, Urteile vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - Juris; vom 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - Juris).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2015 - 23 Sa 1549/15 - teilweise aufgehoben: Die Berufung der Beklagten gegen das Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. August 2015 - 43 Ca 2950/15 - wird insgesamt zurückgewiesen.
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