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   OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12   

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https://dejure.org/2013,33493
OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12 (https://dejure.org/2013,33493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2013 - 23 U 144/12 (https://dejure.org/2013,33493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2013 - 23 U 144/12 (https://dejure.org/2013,33493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Zur Kenntnis i. S. v. § 199 BGB bei Kick-back-reverse-Verhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 280
    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über ihr zufließende Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Diese Schadensersatzansprüche sind jedoch aufgrund der nach der Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangenen neueren Rechtsprechung des BGH als verjährt anzusehen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243), so dass der Klage aus diesem Gesichtspunkt der Erfolg zu versagen ist.

    Der streitgegenständliche Schadensersatzanspruch des Zedenten ist bereits mit Zeichnung der Fondsbeteiligung am 19.09.2002 im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einer fehlerhaften Beratung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt ist, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (vgl. BGH WM 2013, 609-612 m.w.N.).

    Er kannte somit alle anspruchsbegründenden Umstände, weswegen die Verjährung zunächst am Schluss des Jahres 2002 zu laufen begann, da er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Tatsache hatte, dass Rückvergütungen in unbekannter Höhe an seine Anlageberaterin zufließen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Kläger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt hat (vgl. BGH WM 2013, 609-612).

    Denn in diesen Fällen meint der Anleger, über die Höhe der Rückvergütung pflichtgemäß aufgeklärt worden zu sein, weshalb es an der Kenntnis der tatsächlichen Umstände fehlt, aus denen sich die Verletzung der Aufklärungspflicht durch die beratende Bank ergibt (vgl. BGH WM 2013, 609-612).

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Diese Schadensersatzansprüche sind jedoch aufgrund der nach der Verkündung des landgerichtlichen Urteils ergangenen neueren Rechtsprechung des BGH als verjährt anzusehen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243), so dass der Klage aus diesem Gesichtspunkt der Erfolg zu versagen ist.

    Er kannte somit alle anspruchsbegründenden Umstände, weswegen die Verjährung zunächst am Schluss des Jahres 2002 zu laufen begann, da er zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Tatsache hatte, dass Rückvergütungen in unbekannter Höhe an seine Anlageberaterin zufließen (vgl. BGH BKR 2013, 203-205 = BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - XI ZR 8/12 -, juris; BGH WM 2013, 609-612 = BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 = BGHZ 196, 233-243).

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Er muss deshalb eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand prüfen oder den Kunden auf ein diesbezügliches Unterlassen hinweisen (vgl. BGH WM 2010, 1932-1934).
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Zwar ist ein Anlageberater nach der Rechtsprechung des BGH selbst zur Überprüfung des Prospektes verpflichtet (vgl. BGHZ 178, 149, m.w.N.; BGH BKR 2009, 471-472) Ein Anlageberater ist dabei zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet.
  • BGH, 15.11.2012 - III ZR 55/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der geschuldeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Hierbei kann eine unterlassene Prüfung allerdings nur dann zu einer Haftung führen, wenn bei dieser ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder aber wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Anlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (vgl. BGH WM 2012, 2375-2377).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Zwar ist ein Anlageberater nach der Rechtsprechung des BGH selbst zur Überprüfung des Prospektes verpflichtet (vgl. BGHZ 178, 149, m.w.N.; BGH BKR 2009, 471-472) Ein Anlageberater ist dabei zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages hat der Kläger stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGHZ 123, 126-131; vgl. BGH WM 2011, 925-928).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2013 - 23 U 144/12
    Das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages hat der Kläger stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGHZ 123, 126-131; vgl. BGH WM 2011, 925-928).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 11.11.2013 (23 U 144/12 - bei juris) für den wie hier gelagerten Fall, dass im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung dem Vortrag des Klägers bzw. Anlegers zu entnehmen ist, dass er bereits bei Zeichnung der Beteiligung Kenntnis von der Rückvergütung von Teilen des Agios an die vermittelnde Bank hatte und nur deren genaue Höhe nicht kannte, entschieden, dass der Anleger in einem solchen Fall bereits im Zeitpunkt der Zeichnung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des Verschweigens der genauen Höhe der Rückvergütungen seitens der Bank hatte.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 23 U 94/13

    Anlageberatung: Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen verschwiegener

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 11.11.2013 (23 U 144/12 - bei juris) für den gleichgelagerten Fall, dass im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung dem Vortrag des Klägers zu entnehmen ist, dass er bereits bei Zeichnung der Beteiligung Kenntnis von der Rückvergütung von Teilen des Agios an die vermittelnde Bank hatte und nur deren genaue Höhe nicht kannte, entschieden, dass der Anleger in einem solchen Fall bereits im Zeitpunkt der Zeichnung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des Verschweigens der genauen Höhe der Rückvergütungen seitens der Bank hatte.
  • LG Dortmund, 29.07.2016 - 3 O 429/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern i.R.d. Beitritts zu einem Schiffsfonds;

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.02.2013 (Az.: XI ZR 498/11, NJW 2013, 1801, 1802, Rn. 25; ebenso: Urt. v. 08.04.2014 - XI ZR 341/12 - NJW 2014, 2348, 2350, Rn. 25; ferner: OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2013 - 23 U 246/12 - BKR 2013, 433, 435 f., Rn. 52; Urt. v. 02.08.2013 - 19 U 298/12 - BeckRS 2013, 14555; Urt. v. 11.11.2013 - 23 U 144/12 - BeckRS 2013, 20739) den Lauf der Verjährungsfrist am Tag der Zeichnung der Kapitalanlage beginnen lassen.
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.2014 - 25 O 512/13
    Insoweit wird beispielsweise auf die Ausführungen des OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 11.11.2013, 23 U 144/12 verwiesen.
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