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   OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95   

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OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95 (https://dejure.org/1996,4659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1996 - 23 U 171/95 (https://dejure.org/1996,4659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 23 U 171/95 (https://dejure.org/1996,4659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Limonadenflaschenexplosion: Schmerzensgeld Erblindung eines Kindes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 823, 847
    500 000 DM an durch Limonadenflaschenexplosion erblindeten Dreijährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Produzentenhaftung; Schaden durch Mehrwegflasche; Schmerzensgeldbemessung; Erblindung eines Kindes; Schmerzensgeldrente

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Erblindung eines Kindes durch Explosion einer Limonadenflasche - Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500.000,-- DM sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500,-- DM sind angemessene Entschädigung

  • recht-schreiber.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    § 847 BGB
    Wieviel wert ist ein Auge? - Schmerzensgeldbeträge bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - Erblindung durch explodierende Limonadenflasche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erblindung nach zerborstener Limonadenflasche: Kind erhält 500.000 DM Schmerzensgeld und lebenslange Rente - Limonadenhersteller muss erblindetem Kind 500.000 DM Schmerzensgeld sowie monatliche Schmerzensgeldrente von 500 DM zahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1509
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Orientierungssatz Die Zuerkennung eines Sockelbetrages von 500.000 DM Schmerzensgeld und einer monatlichen lebenslänglichen Schmerzensgeldrente von 500 DM für eine allmählich eingetretene unfallbedingte Erblindung eines siebenjährigen Kindes stellt eine angemessene, den Rahmen des Vertretbaren nicht überschreitende und damit die Grenzen des Entschädigungssystems nicht sprengende Summe dar (hier: Verlust des Augenlichts eines Auges durch die Explosion einer Limonadenflasche im Alter von drei Jahren und allmähliche Erblindung bis zum siebten Lebensjahr) (vergleiche OLG Frankfurt, 1990-05-03, 1 U 65/89, VersR 1992, 329).

    Schon im Jahre 1990 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei völliger Erblindung neben einer Hirnschädigung und weiteren Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 DM für angemessen erachtet (OLG Frankfurt am Main VersR 1992, 329 ff).

    Auch ist eine Schmerzensgeldrente in der zugesprochenen Höhe berechtigt, da der Kläger Tag für Tag die Beeinträchtigungen durch seine Behinderung nachhaltig spüren und schmerzlich empfinden wird (vgl. hierzu OLG Frankfurt VersR 1992, 329 ff m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 7 U 38/85

    Zur Beweislastumkehr bei Explosion einer Mineralwasserflasche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Es hat eine Haftung der Beklagten unter Berücksichtigung der in dem Pilotverfahren 7 O 1358/84 LG Hanau getroffenen Feststellungen, dem dort ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6.5.1992 (7 U 38/85) und dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 16.3.1993 (VI ZR 139/92) bejaht und unter Berücksichtigung einer Haftung zu 100% das zugesprochene Schmerzensgeld für angemessen erachtet.
  • OLG Frankfurt, 21.09.1976 - 8 U 57/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Abgesehen davon muß wohl auch davon ausgegangen werden, daß die rügelose Verhandlung vor der Kammer diesen Mangel, der ohnehin nicht als schwerer Verfahrensfehler gewertet werden kann, geheilt hat (§ 295 ZPO, vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 1977, 301 und 813; Rasehorn, Der Einzelrichter in Zivilsachen - verfassungs- und praxisgemäß!, NJW 1977, 789 ff).
  • LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Daß der Rahmen des Üblichen nicht überschritten ist, zeigt auch eine Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 19.7.1995 (VersR 1995, 1199 ff), nach der einem Mann, der 8 ½ Jahre unnötig in einem Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, wegen der Freiheitsentziehung und der nicht erforderlichen Behandlung mit starken Psychopharmaka und ihren Folgewirkungen ein Schmerzensgeld von 500.000,00 DM zugesprochen wurde.
  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77

    Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Selbst wenn hierin ein Verstoß gegen § 308 ZPO gesehen werden könnte (vgl. Dunz, Der unbezifferte Leistungsantrag nach der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NJW 1984, 1734 ff), so ist dieser doch durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung genehmigt und hierdurch geheilt worden (Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, § 308 ZPO RdN 5; Zöller-Vollkommer, aaO, § 308 ZPO RdN 7; BGH NJW 1979, 2250; NJW 1990, 1910 ff; NJW-RR 1991, 1346 f).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 139/92

    Befundsicherungspflicht des Produzenten bei Gefährdung durch berstende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Es hat eine Haftung der Beklagten unter Berücksichtigung der in dem Pilotverfahren 7 O 1358/84 LG Hanau getroffenen Feststellungen, dem dort ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6.5.1992 (7 U 38/85) und dem Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 16.3.1993 (VI ZR 139/92) bejaht und unter Berücksichtigung einer Haftung zu 100% das zugesprochene Schmerzensgeld für angemessen erachtet.
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95
    Selbst wenn hierin ein Verstoß gegen § 308 ZPO gesehen werden könnte (vgl. Dunz, Der unbezifferte Leistungsantrag nach der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NJW 1984, 1734 ff), so ist dieser doch durch den Antrag auf Zurückweisung der Berufung genehmigt und hierdurch geheilt worden (Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. 1993, § 308 ZPO RdN 5; Zöller-Vollkommer, aaO, § 308 ZPO RdN 7; BGH NJW 1979, 2250; NJW 1990, 1910 ff; NJW-RR 1991, 1346 f).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 1996, 1509 f.), mit der ein Schmerzensgeldkapital von 500.000,00 DM sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500, 00 DM zuerkannt wurde, ist eine "Ausreißerentscheidung".
  • OLG Köln, 26.05.1998 - 22 U 254/97

    Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auf eine monatliche Schmerzensgeldrente wegen

    In Anlehnung an die Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 21.02.1996 - 23 U 171/95 - zfs 1996, 131) erscheine es der Kammer gerechtfertigt, das Schmerzensgeld in etwa gleich hoch anzusetzen.

    Der Senat stimmt der vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretenen Auffassung zu, daß die Nachteile, die sich möglicherweise für die Versichertengemeinschaft aus einer Ausdehnung der Schmerzensgeldansprüche bei völliger Erblindung oder aber vergleichbaren Behinderungen ergeben könnten, vertretbar sind, da die Schadenshöhe auch als Regulativ für das Ausmaß der Vorkehrungen für eine Schadensverhütung wirken kann (vgl. OLG Frankfurt zfs 1996, 131, 132).

  • OLG Naumburg, 25.10.2001 - 3 U 24/01

    Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall

    Ausgeurteiltes Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente sprengen auch nicht die Grenzen des Entschädigungssystems (vgl. OLG Frankfurt, VersR 96, 1509); die Nachteile, die sich möglicherweise für die Versichertengemeinschaft ergeben könnten, sind vertretbar.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2007 - 16 U 70/06

    Dauerhafte schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund eines Verkehrsunfalles:

    500.000,00 DM wurden auch bei Erblindung durch eine Limonadenflaschenexplosion durch das Oberlandesgericht Frankfurt (vgl. VersR 1996, 1509) zugesprochen.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Gerade bei einem Dauerschaden wirkt sich das Alter des Verletzten schmerzensgelderhöhend aus, weil ein junger Mensch diesen Schicksalsschlag länger als ein alter Mensch zu tragen hat und weil das körperliche Wohlbefinden bei diesem von größerer Bedeutung sein kann als bei einem alten Menschen (OLG Frankfurt VersR 1996, 1509; Jaeger/ Luckey, Schmerzensgeld, 2003, Rdnr. 562).
  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

    Eine Schmerzensgeldrente wird insoweit etwa dann als notwendiger Ausgleich angesehen, wenn schwerste Kopfverletzungen vorliegen (vgl. OLG Hamm, OLG Hamm, Urteil vom 09. Februar 1989 - 6 U 451/86 -, VersR 1990, 865), ein Verlust einer der fünf Sinne (vgl. OLG Frankfurt, OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Februar 1996 - 23 U 171/95 -, VersR 1996, 1509), Querschnittslähmung (OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 1992 - 1 U 218/90 -, NJW-RR 1993, 156) oder ein schwerer Hirnschaden mit Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91 -, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2016 - 1 U 20/16

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei polytraumatischen Verletzungen

    Bei unfallbedingten Dauerschäden kann das Alter des Verletzten ein besonderes Gewicht gewinnen, weil ein junger Mensch den Schicksalsschlag länger als ein alter Mensch zu ertragen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 6. September 2016, Az.: I-1 U 171/15 mit Hinweis auf Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 30, Rdnr. 26 sowie Luckey, Personenschaden, Rdnr. 1062, dort mit Hinweis auf OLG Frankfurt VersR 1996, 1509).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2016 - 1 U 135/15

    Arzthaftung: Erblindung eines Säuglings aufgrund eines groben Behandlungsfehlers

    Soweit sich die Berufung auf ein unter Nummer 2266 veröffentlichtes Urteil des OLG Frankfurt - 23 U 171/95 bezieht, liegt es aus zwei Gründen wenig vergleichbar.
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