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   KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15   

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https://dejure.org/2015,39081
KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15 (https://dejure.org/2015,39081)
KG, Entscheidung vom 23.07.2015 - 23 U 18/15 (https://dejure.org/2015,39081)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 23 U 18/15 (https://dejure.org/2015,39081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 52 GmbHG, § 53 Abs 2 GmbHG, § 54 Abs 3 GmbHG
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der der nachträglichen Errichtung eines Aufsichtsrats

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 52, 53, 54
    Nachträgliche Errichtung eines Aufsichtsrats durch Gesellschafterbeschluss aufgrund Öffnungsklausel; Notwendigkeit der Beurkundung und Handelsregisteranmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form eines nachträglich gefassten Beschlusses über die Errichtung eines GmbH-rechtlichen Aufsichtsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 52; GmbHG § 53 Abs. 2; GmbHG § 54 Abs. 3
    Anforderungen an die Form eines nachträglich gefassten Beschlusses über die Errichtung eines GmbH-rechtlichen Aufsichtsrats

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 52 ; GmbHG § 53 Abs. 2 ; GmbHG § 54 Abs. 3
    Anforderungen an die Form eines nachträglich gefassten Beschlusses über die Errichtung eines GmbH-rechtlichen Aufsichtsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachträgliche Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats trotz Öffnungsklausel nur mit notarieller Beurkundung und Eintragung im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers bei nachträglicher nicht notariell beurkundeter Errichtung eines Aufsichtsrats

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung Geschäftsführer GmbH, Aufsichtsrat in der GmbH, Beurkundung, Beurkundungsmängel nach § 241 Nr. 2 AktG analog, einstweilige Verfügung, einstweiliger, Einstweiliger Rechtsschutz gegen Geschäftsführungsmaßnahmen, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers bei nachträglicher nicht notariell beurkundeter Errichtung eines Aufsichtsrats

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Keine Einrichtung eines GmbH-Aufsichtsrats durch Gesellschafterbeschluss möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GmbH - Gesellschafterbeschluss zur Einrichtung eines Aufsichtsrats

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats ohne Satzungsänderung

Besprechungen u.ä.

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 60 (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Satzung kann festlegen, dass ein fakultativer GmbH-Aufsichtsrat gebildet werden soll

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 673
  • NZG 2016, 787
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Sie widerspricht dem Grundsatz, dass Beschlüsse, die dauerhaft einen von der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand begründen, ohne Einhaltung der für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften unwirksam sind (so BGH, Urteil vom 07. Juni 1993 - II ZR 81/92 = BGHZ 123, 15).

    Für solche punktuell wirkenden Gesellschafterbeschlüsse hat das BayObLG ausgeführt, dass sich die bezüglich satzungsdurchbrechender Beschlüsse bestehenden formalen Probleme (vgl. BGHZ 123, 15; Priester ZHR 151 (1987), 40/44 ff; Tieves ZIP 1994, 1341; Habersack ZGR 1994, 355) durch entsprechende Öffnungsklauseln vermeiden lassen.

  • BGH, 09.06.2015 - II ZR 420/13

    Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Regelung über die

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Das Mehrheitserfordernis des § 53 II GmbHG (3/4-Mehrheit) lässt sich möglicherweise durch eine Öffnungsklausel überwinden, wenn diese als antizipierte Zustimmung aller, auch später hinzutretender Gesellschafter ausgelegt werden kann (vgl. für das Personengesellschaftsrecht BGH, Urteil vom 9. Juni 2015 - II ZR 420/13 Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.01.1993 - 15 W 224/91

    Keine Eintragungspflicht der auf Satzung beruhenden Möglichkeit der Befreiung des

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Eine Ermächtigung zur Regelung ist nicht schon die Regelung selbst, vielmehr nur eine Voraussetzung dafür, sie durch Gesellschafterbeschluss - unter Einhaltung der zwingenden Bestimmungen des GmbHG - treffen zu können (so OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.1993 - 15 W 224/91= GmbHR 1993, 500).
  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 61/93
    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Nimmt der Mehrheitsgesellschafter vergleichsweise geringfügige Vorfälle zum Anlass, die Abberufung des Mitgesellschafter-Geschäftsführers durchzusetzen, um diesen um seine berufliche Existenz zu bringen und ihn an den Rand der Gesellschaft zu drängen, verstößt er seinerseits gegen die gesellschafterliche Treuepflicht mit der Folge, dass die Abberufung unwirksam ist (BGH, Beschluss vom 29. November 1993 - II ZR 61/93 = DStR 1994, 214).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Das Zwischenurteil über die Zurückweisung der Nebenintervention konnte mit dem Endurteil verbunden werden (vgl. RG, Urteil vom 19.02.1886 - III 351/85 = RGZ 15, 412, 413; BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80 Rn. 9 = NJW 1982, 2070).
  • RG, 19.02.1886 - III 351/85

    Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Nebenintervention als unzulässig verwerfende

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Das Zwischenurteil über die Zurückweisung der Nebenintervention konnte mit dem Endurteil verbunden werden (vgl. RG, Urteil vom 19.02.1886 - III 351/85 = RGZ 15, 412, 413; BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80 Rn. 9 = NJW 1982, 2070).
  • OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 188/03

    Kein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abstrakten Inhalts

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Der rechtskräftig werdende Inhalt der vorliegenden Entscheidung erschöpft sich in der Feststellung, dass die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf ein vorläufiges Tätigkeitsverbot hat (zur Rechtskraft im Verfügungsverfahren vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2004 - 3 U 188/03 Rn. 72).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 105/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Entziehung der Befugnisse eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann vorläufiger Rechtsschutz auch bereits vor der Beschlussfassung erlangt werden, wenn wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers glaubhaft gemacht werden und ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 04.12.1992-15 U 208/92 = NJW-RR 1993, 1505; KG, Urt. vom 11.08.2011 -23 U 114/11 = GmbHR 2011, 1272; OLG München, Urt. vom 10.12.2012 - 23 U 4354/12; OLG Naumburg, Urt. vom 21.11.2013-1 U 105/13 = GmbHR 2014, 714; Senat, Urt. vom 11.08.2014 - 23 U 239/13).
  • RG, 02.11.1934 - II 186/34

    1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Soweit in der Literatur Begründungen für die mehr oder weniger vage angedeutete Zulässigkeit der Errichtung eines Aufsichtsrats durch einfachen Mehrheitsbeschluss angeführt werden, erschöpfen sich diese in einem Hinweis auf das Urteil des Reichsgerichts vom 02.11.1934 - II 186/34 = RGZ 146, 145.
  • OLG München, 18.05.2011 - 31 Wx 210/11

    GmbH: Zulässigkeit einer so genannten Öffnungsklausel bezüglich einer von der

    Auszug aus KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15
    Auch die von der Verfügungsklägerin zitierten Beschlüsse des BayObLG vom 23.05.2001 - 3Z BR 31/01 = GmbHR 2001, 728 und des OLG München vom 18.05.2011 - 31 Wx 210/11 = MittBayNot 2011, 416 betrafen Öffnungsklauseln, die keine dauernde Änderung der Gesellschaftsverfassung, sondern nur punktuelle Abweichungen von der Satzung im Einzelfall zuließen.
  • KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11

    Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei

  • OLG Köln, 11.10.1995 - 2 U 159/94

    Keine Satzungsänderung oder Satzungsdurchbrechung durch langjährige Übung

  • OLG Karlsruhe, 04.12.1992 - 15 U 208/92
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 31/01

    Von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung einer GmbH

  • OLG München, 10.12.2012 - 23 U 4354/12
  • OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11

    GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der

  • OLG Dresden, 09.11.2011 - 12 W 1002/11
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Die Änderung der Gesellschaftsverfassung durch die Errichtung eines mit Organkompetenzen ausgestatteten Aufsichtsrats sei stets eine materielle Satzungsänderung (vgl. KG, ZIP 2016, 673, 674; GmbHR 2018, 361; Schodder, EWiR 2018, 457, 458; Weiß, EWiR 2016, 267, 268; im Ergebnis ebenso Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 4. Aufl., Kap 4 Rn. 746).

    (3) Im Hinblick auf Transparenzdefizite vorgetragene Bedenken gegen die Einrichtung eines Aufsichtsrats auf der Grundlage einer Öffnungsklausel sind nicht durchgreifend (ebenso Priester, NZG 2016, 774, 776; Giedinghagen in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 52 Rn. 7; aA Schodder, EWiR 2018, 457, 458; Weiß, EWiR 2016, 267, 268; Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 4. Aufl., Kap 4 Rn. 746).

  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15

    GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten

    Ein mit Beschluss vom 12.01.2015 - 93 O 4/15 vom Landgericht Berlin gegen den Kläger ausgesprochenes Verbot, als Geschäftsführer der Beklagten zu agieren, hat der Senat mit Urteil vom 23.07.2015 - 23 U 18/15 aufgehoben.

    In dem Verfügungsverfahren 23 U 18/15 KG, in dem der Senat die Entscheidung auch darauf gestützt hat, dass eine Abberufung des Klägers als Geschäftsführer nicht ohne rechtfertigenden Grund möglich und ein solcher nicht erkennbar sei, spielte die Frage, ob die Beschlüsse des Aufsichtsrats anfechtbar oder nichtig sind, keine Rolle.

    Der Senat hält insoweit an seinen Ausführungen in dem Urteil vom 23.07.2015 - 23 U 18/15 (ZIP 2016, 673 = GmbHR 2016, 29 = NZG 2016, 787), auf das im übrigen verwiesen wird, fest:.

    Die Entscheidung ist in der Literatur ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (zustimmend Weiß, EWiR 2016, 267).

  • KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen

    cc) Soweit der Verfügungskläger sich auf die fehlende Einberufungsbefugnis des Geschäftsführers Dr. J... beruft, hält der Senat daran fest, dass dieser durch den Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.12.2014 nicht wirksam abberufen worden ist (vgl. Senat, Urt. vom 23.07.2015 - 23 U 18/15 ).
  • KG, 05.07.2016 - 22 W 114/15

    Handelsregistersache: Löschung einer in das Handelsregister aufgenommenen

    Auf die Berufung des Geschäftsführers hatte das Kammergericht durch Urteil vom 23. Juli 2015 - 23 U 18/15 - jedoch die Untersagungsverfügung aufgehoben und den entsprechenden Antrag der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

    Jedoch hat das Kammergericht diesen Beschluss mit Urteil vom 23. Juli 2015 - 23 U 18/15 - letztinstanzlich aufgehoben, weil es - anders als das Landgericht - der Ansicht war, dass der den Geschäftsführer der Beteiligten zu 2) absetzende Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung vom 13. Oktober 2014 nicht wirksam errichtet worden sei.

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