Rechtsprechung
OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Fristlose Kündigung des Handelsvertreters nach Sperrung des Online-Zugangs
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 89; HGB § 89 a; BGB § 314 Abs. 2
Fristlose Kündigung durch Handelsvertreter wegen Sperrung des Zugangs zum Onlinesystem des Unternehmens während Frist der zuvor erklärten ordentlichen Kündigung - RA Kotz
Handelsvertretervertrag - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DVAG 40 -, wichtiger Grund, Sperrung des Zugangs zum Außendienstinformationssystem des U, Online-System, Online-Zugang, DVAG-Online-Systemzugang, Erfordernis einer Abmahnung, Störung im Leistungsbereich, Sinn und Zweck der Abmahnung, Warnfunktion, Rügefunktion, ...
Verfahrensgang
- LG Landshut, 24.04.2013 - 1 HKO 3168/12
- OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1080
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Mithin kann außerhalb des Anwendungsbereichs von § 4 KSchG bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung nur der (Fort-) Bestand des Vertragsverhältnisses Gegenstand der Feststellungsklage sein (BGH NJW 2000, S. 354, 356 m.w.N).62 2.2 Allerdings kann der Antrag umgedeutet werden in einen Antrag festzustellen, dass zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in dieser Instanz noch ein zum 30.09.2014 gekündigtes Vertragsverhältnis besteht (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Umdeutung BGH NJW 2000, S. 354, 356 m.w.N.).
- BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63
Vollstreckbarkeit von Urteilen
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Ob darüber hinaus auch das besondere Rechtsschutzbedürfnis nach § 259 ZPO erforderlich ist (…so Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Auflage, § 259 Rz. 4; Foerste in: Musielak, ZPO;… 8. Auflage, § 259 Rz. 3; offengelassen in BGH Urteil vom 14.12.1988, VIII ZR 31/88, zitiert nach juris Tz. 17 sowie in BGH, GRUR 1965, S. 327, 328) bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.Denn für die Vergangenheit ist der Anspruch auf Unterlassung entweder bereits erfüllt oder kann - sofern einer Zuwiderhandlung bereits stattgefunden hat - rückwirkend nicht mehr erfüllt werden (BGH GRUR 1965, S. 327, 328 m.w.N.).
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Dazu gehören auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Prozesses beziehen, weil sie zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienen, wie etwa Folgekündigungen im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklage (BGH, Urteil vom 18.12.2002, VIII ZR 72/02, zitiert nach juris Tz. 14 m.w.N;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 81 Rz. 10).Im gleichen Umfang, in dem die Prozessvollmacht zur Abgabe der Willenserklärung bevollmächtigt, ermächtigt sie auch den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite zur Entgegennahme (BGH, Urteil vom 18.12.2002, VIII ZR 72/02, zitiert nach juris Tz. 14 m.w.N;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 81 Rz. 10).
- BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Eine Willenserklärung gegenüber einem Abwesenden ist diesem zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGH NJW 2004, S. 1320).Allerdings ist der Zugang erst vollendet, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist (BGH NJW 2004, S. 1320;… Ellenberger in: Palandt, BGB, 72. Auflage, § 130 Rz. 7).
- BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96
Datenbankabgleich
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch setzt - anders als ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch - keine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr voraus (BGH, Urteil vom 21.01.1999, I ZR 135/96, zitiert nach juris Tz. 41).Allerdings muss für die klageweise Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs jedenfalls das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (BGH, Urteil vom 21.01.1999, I ZR 135/96, zitiert nach juris Tz. 41).
- BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
33 1.3.3.1 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (…Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 89 a Rz. 6; BGH NJW-RR 1999, S. 1481, 1483).Entbehrlich ist die Abmahnung bei so schwerwiegenden Vertragsverletzungen, dass die Vertrauensbasis auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (BGH NJW-RR 1999, S. 1481, 1483;… Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 89 a Rz. 10).
- BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79
Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Vielmehr bedarf es auch in diesem Fall einer Gesamtwürdigung aller Umstände, wobei das eigene vertragswidrige Verhalten des Kündigenden regelmäßig eine erhebliche Rolle spielt (BGH, Urteil vom 12.05.2010, VIII ZR 23/09, zitiert nach Juris Tz. 12; BGH NJW 1981, S. 1264, 1265). - BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 23/09
Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Nichtzahlung einer Rechnung drei …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Vielmehr bedarf es auch in diesem Fall einer Gesamtwürdigung aller Umstände, wobei das eigene vertragswidrige Verhalten des Kündigenden regelmäßig eine erhebliche Rolle spielt (BGH, Urteil vom 12.05.2010, VIII ZR 23/09, zitiert nach Juris Tz. 12;… BGH NJW 1981, S. 1264, 1265). - BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Damit begründet die Aufrechterhaltung der Online-Sperrung nach dem 19.04.2012 einen neuen, selbständigen Kündigungsgrund (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.2011, VIII ZR 212/08, zitiert nach juris Tz. 30). - BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Notwendiger Inhalt einer vorherigen …
Auszug aus OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Sinn der Abmahnung ist einerseits eine Rügefunktion - der Hinweis auf das vertragswidrige Verhalten - und andererseits eine Warnfunktion (BGH NJW 2012, S. 53;… Grüneberg in Palandt, a.a.O., § 314 Rz. 8). - BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 159/07
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters
- BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98
Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz; …
- BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88
Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen …
- BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
- BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung …
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10
Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung
- OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 13 U 187/05
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung durch den Handelsvertreter wegen …