Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.06.2010

Rechtsprechung
   KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08   

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https://dejure.org/2009,1256
KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2009,1256)
KG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2009,1256)
KG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2009,1256)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    § 307 BGB; § 1 UKlaG

  • webshoprecht.de

    Unwirksamkeit von AGB, die Kostenaufschläge für Kreditkartenzahlung enthalten

  • webshoprecht.de

    Zur Notwendigkeit, bei Onlinebuchungen über ein Buchungsportal für Flugreisen zumindest eine Zahlungsart kostenlos anzubieten

  • webshoprecht.de

    Zur Unwirksamkeit von AGB, die Kostenaufschläge für Kreditkartenzahlung enthalten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    AGB-Bestimmungen über Kreditkarten-Gebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zusatzentgelts für die Entgegennahme von Zahlungen an ein Luftbeförderungsunternehmen durch Kreditkarten oder andere Zahlungskarten

  • reise-recht-wiki.de

    Kreditkartengebühren und Zahlkartengebühren in AGB der Fluggesellschaft Ryanair unzulässig

  • kanzlei.biz

    Keine extra Gebühr bei Kreditkartenzahlung

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    UKlaG § 4; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Inhaltskontrolle von AGB/ Preisnebenabreden / Kreditkartengebühren / Zahlkartengebühren / Barzahlung

  • kanzlei.biz

    Keine extra Gebühr bei Kreditkartenzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zusatzentgelts für die Entgegennahme von Zahlungen an ein Luftbeförderungsunternehmen durch Kredit- oder andere Zahlungskarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 1 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Preisaufschläge für bestimmte Zahlungsformen sind unzulässig

  • heise.de (Pressemeldung)

    Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

  • heise.de (Pressemeldung, 16.06.2009)

    Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Aufschlag für Ticketkauf per Kreditkarte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Gebühren bei Onlinebuchung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Buchungsgebühr von "Ryanair" unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klauseln zur Gebührenpflicht von "Ryanair" unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Flugbuchung per Karte ohne Extragebühren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Billigflieger: Zahlung bei Online-Buchung muss kostenfrei möglich sein - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Reise: Ticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Extrakosten bei Flugticketkauf per Kreditkarte im Internet - Zahlung bei Online-Buchung muss kostenfrei möglich sein - Klage gegen Ryanair

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2009, 498
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988-990 mit weiteren Nachweisen; grundsätzlich bestätigt von BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495-2497).

    Darüber hinaus ist mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Januar 1996, a.a.O., juris Rdnr. 16) darauf abzustellen, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr inzwischen allgemein verbreitet und üblich ist, insbesondere wenn es sich - wie hier - nicht um ein so genanntes Ladengeschäft handelt.

  • LG Berlin, 05.11.2008 - 4 O 290/08

    Zulässigkeit einer die Bezahlung von Leistungen aus Luftbeförderungsverträgen mit

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter teilweiser Zurückweisung Letzterer das am 5. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 4 O 290/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 5. November 2008 (4 O 290/08) die Beklagte weiter zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Es kommt darauf an, ob mit den der Klausel zugrunde liegenden Tätigkeiten des Verwenders Interessen des Kunden wahrgenommen werden und mit diesen Tätigkeiten für den Kunden irgendwelche Vorteile verbunden sind (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386-2388).

    Darüber hinaus indiziert die Unvereinbarkeit einer Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386-2388).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urteil vom 10. Januar 1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988-990 mit weiteren Nachweisen; grundsätzlich bestätigt von BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495-2497).
  • KG, 17.12.2007 - 23 U 65/07
    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    a) Das Landgericht ist - was auch von der Beklagten nicht gerügt wird - gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVVO international (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2007 - 23 U 65/07; Geimer, in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, Anh. I Rdnr. 25b) und gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UKlaG örtlich zuständig gewesen.
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Dagegen stellen Entgeltregelungen, die nicht eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Sonderleistung zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders auf den Kunden abwälzen, eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und fallen in den Anwendungsbereich der (§§ 9 bis 11 AGBG; jetzt:) §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 200/03, BGHZ 161, 189-196; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, BGHZ 137, 27-34).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08
    Dagegen stellen Entgeltregelungen, die nicht eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Sonderleistung zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders auf den Kunden abwälzen, eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und fallen in den Anwendungsbereich der (§§ 9 bis 11 AGBG; jetzt:) §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 200/03, BGHZ 161, 189-196; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, BGHZ 137, 27-34).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in RRa 2009, 190 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Dieser erschließt sich bei einem klageabweisenden Urteil, dessen Urteilsformel keine Aufschlüsse zulässt, stets erst aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen einschließlich des Parteivorbringens (BGH, Urt. v. 9. April 1986, IVb ZR 14/85, NJW 1986, 2508; Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass die Parteien den Streitgegenstand durch die Gestaltung ihres Vortrages willkürlich begrenzen könnten (vgl. BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Infolgedessen gehört zu den Rechtskraftwirkungen die Präklusion nicht nur der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern sie nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind (st.Rspr., vgl. BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757, BGHZ 98, 353, 358; BGH Urt. v. 24. Juni 1993, III ZR 43/92, NJW 1993, 3204; BGH Urt. v. 11. November 1994, V ZR 46/93, Umdruck S. 6, 7; ).

    Ein Sachurteil, das - wie hier im Verfahren 2-26 O 365/04 - eine Leistungsklage abweist, stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hat (BGHZ 157; 47; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796).

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Dieser erschließt sich bei einem klageabweisenden Urteil, dessen Urteilsformel keine Aufschlüsse zulässt, stets erst aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen einschließlich des Parteivorbringens (BGH, Urt. v. 9. April 1986, IVb ZR 14/85, NJW 1986, 2508; Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Ein Sachurteil, das - wie hier im Verfahren 2-26 O 365/04 - eine Leistungsklage abweist, stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hat (BGHZ 157; 47; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Insoweit liegt zwischenzeitlich auch die vom Beklagten in seiner Berufungsbegründung noch erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.4.2010 Az C-215/08 auf die Vorlageentscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren II ZR 292/06 vor.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Auch vor dem Hintergrund der vom Beklagten in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 9.11.2007 ( Az V ZR 25/07 NJW 2008, 506) zur Frage des Beginns der kenntnisabhängigen Verjährung bei verschiedenen Beratungsfehlern kann dies nicht anders beurteilt werden, da hier nicht die verjährungsrechtliche Frage jeweils neuer erzeugter selbständiger Schädigungen zu beurteilen war, sondern vielmehr die Frage, wie weit die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bzw. wie weit der "historische Lebensvorgang" (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2003 VIII ZR 60/03) reicht, zu dem sich der Vorprozess verhält.
  • OLG Frankfurt, 31.08.2005 - 9 U 56/05

    Zivilprozessrecht: Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Soweit der Beklagte im Schriftsatz vom 24.8.2009 darauf verweist, dass die Klägerin dem Vermittler (X) eine Provision/Aufwandsentschädigung von 0, 5 % gezahlt habe und darüber den Beklagten bei Abschluss der streitgegenständlichen Darlehensverträge nicht aufgeklärt habe, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre und meint, dass diese Frage nicht Gegenstand des Vorprozesses gewesen sei, so verkennt der Beklagte, dass schon der die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts im Verfahren 2-26 O 365/04 zurückweisenden Beschluss der Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25.4.2006 (Az. 9 U 56/05) sich ausdrücklich auch mit dem Umstand, dass die finanzierende Bank sich einer Vertriebsorganisation bedient und an diese eine Provision gezahlt hat, befasste und in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche der damaligen Klägerin gegen die hiesige Klägerin abgelehnt.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 65/05

    Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Das OLG Frankfurt (Az.: 9 U 65/05) wies die Berufung der Ehefrau des Beklagten mit Beschluss vom 25.04.2006 zurück.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Ob sich der am streitgegenständlichen Fonds Beteiligte auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch eine Verhandlung iSd § 1 HWiG a.F. in einer Lage befand, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt war, den ihm angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH NJW 2003, 2529 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Nach BGH Urteil vom 16.10.1995, Az II ZR 298/94, handelt es sich bei dem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz nicht um die Ausübung eines Gestaltungsrechts (anders Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., vor § 322, Rdz. 66), weil der wirksame Widerruf keine Änderung der bis dahin bestehenden Rechtslage bewirke, sondern lediglich eine anderenfalls ipso jure eintretende Änderung verhindere.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Auch vor dem Hintergrund der vom Beklagten in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 9.11.2007 ( Az V ZR 25/07 NJW 2008, 506) zur Frage des Beginns der kenntnisabhängigen Verjährung bei verschiedenen Beratungsfehlern kann dies nicht anders beurteilt werden, da hier nicht die verjährungsrechtliche Frage jeweils neuer erzeugter selbständiger Schädigungen zu beurteilen war, sondern vielmehr die Frage, wie weit die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bzw. wie weit der "historische Lebensvorgang" (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2003 VIII ZR 60/03) reicht, zu dem sich der Vorprozess verhält.
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85

    Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Dieser erschließt sich bei einem klageabweisenden Urteil, dessen Urteilsformel keine Aufschlüsse zulässt, stets erst aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen einschließlich des Parteivorbringens (BGH, Urt. v. 9. April 1986, IVb ZR 14/85, NJW 1986, 2508; Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Die einer Anlageentscheidung vorausgegangene Beratung stellt, wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen hat, bei natürlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen Lebensvorgang dar, der nicht in einzelne Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, die der Anleger der Bank vorwirft, aufgespalten werden kann (so auch OLG München, Urteil vom 22. April 2013 - 19 U 4963/12, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 ff.; Wolff, WuB I G 1. Anlageberatung 9.12; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08, Umdruck S. 12 f.; a.A. wohl noch OLG München, WM 2008, 581, 588).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 57/12

    Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegenüber einer Sparkasse wegen

    Die einer Anlageentscheidung vorausgegangene Beratung stellt bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Lebensvorgang dar, der nicht in einzelne Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, die der Anleger der Bank vorwirft, aufgespalten werden kann (so auch OLG München, Urteil vom 22. April 2013 - 19 U 4963/12, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 ff.; Wolff, WuB I G 1. Anlageberatung 9.12; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08, Umdruck S. 12 f.; a. A. wohl noch OLG München, WM 2008, 581, 588).
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