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   OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10   

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https://dejure.org/2011,10296
OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10 (https://dejure.org/2011,10296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2011 - 23 U 30/10 (https://dejure.org/2011,10296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 23 U 30/10 (https://dejure.org/2011,10296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung europäischen Rechts für die deutsche Niederlassung einer ausländischen Bank hinsichtlich einzufrierender Gelder bei von Kunden veranlassten Überweisungen innerhalb der EU; Berufung einer in der EU gelegenen Niederlassung einer US-Bank auf Bindung an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewähr von Zahlungen der deutschen Niederlassung einer ausländischen Bank, deren Gelder eingefroren waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 275 Abs. 1; VO (EG) 423/2007 Art. 7 Abs. 2, 3; VO (EU) 961/2010 Art. 16
    Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber amerikanischer Exekutiv-Order über das Einfrieren von Geldern auf europäischen Bankkonten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Im Übrigen bestehen im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr zwischen allen beteiligten Banken jeweils zweiseitige selbständige Geschäftsbesorgungsverträge, die im Falle der weisungswidrigen Verwendung zur Herausgabe verpflichten (BGH NJW 2003, 1389 f).

    Da im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr zwischen allen beteiligten Banken jeweils zweiseitige selbständige Geschäftsbesorgungsverträge entstehen, entsteht für die beauftragte Bank jeweils die Verpflichtung, mit der empfangenen Valuta entsprechend den erhaltenen Weisungen zu verfahren (BGH WM 2003, 430 ff).

  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Eine Kürzung von Erfüllungsansprüchen im Hinblick auf § 254 BGB wird demgegenüber grundsätzlich abgelehnt (BGH NJW 1986, 2104 ff, Palandt/Grüneberg, aaO, § 254 Rn. 4).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98

    Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Bei Rückerstattungsansprüchen im Bankenverkehr wird demgegenüber die Möglichkeit einer Anwendung des § 254 BGB bejaht (BGH NJW-RR 2000, 272 f, Palandt/Grüneberg, aaO, § 254 Rn. 3).
  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch das Urteil des Gerichtes der Europäischen Union vom 30.9.2010 (Kadi / Kommission, T-85/09, bei Juris).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Aus diesen Gründen ist § 513 Abs. 2 ZPO insoweit nicht anzuwenden (BGHZ 157, 224 ff = NJW 2004, 1456 ff, OLG Frankfurt OLGR Report 2006, 967 f).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, initiiert dies regelmäßig auch bei auslandsberührenden Elementen des Rechtsstreits die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 44, 46, BGHZ 115, 90 ff = NJW 1991, 3092 ff).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, initiiert dies regelmäßig auch bei auslandsberührenden Elementen des Rechtsstreits die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 44, 46, BGHZ 115, 90 ff = NJW 1991, 3092 ff).
  • VG München, 23.06.2008 - M 16 K 07.5545

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran; Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Betrachtet man Rechtsprechung und Literatur zu diesem Themenkreis ergibt sich, dass teilweise die Ebene des europäischen Rechts nicht in dem gebotenen Umfang berücksichtigt wird, obwohl doch bekannt ist, dass das nationale, das europäische und das internationale Recht auf verschiedenen normativen Ebenen liegen und für das Gemeinschaftsrecht, das mittlerweile auch als wichtige Quelle des Privatrechts bezeichnet werden kann, ein Anwendungsvorrang besteht (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, Einleitung Rn. 26, VG München, Urteil vom 23.6.2008, M 16 K 07.5545, bei Juris, zu Restriktionen gegen den Iran, Berufung zurückgewiesen durch Beschluss des Bayerischen VGH NVwZ 2010, 463ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288

    Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen; Einfrieren der inländischen Gelder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
    Betrachtet man Rechtsprechung und Literatur zu diesem Themenkreis ergibt sich, dass teilweise die Ebene des europäischen Rechts nicht in dem gebotenen Umfang berücksichtigt wird, obwohl doch bekannt ist, dass das nationale, das europäische und das internationale Recht auf verschiedenen normativen Ebenen liegen und für das Gemeinschaftsrecht, das mittlerweile auch als wichtige Quelle des Privatrechts bezeichnet werden kann, ein Anwendungsvorrang besteht (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, Einleitung Rn. 26, VG München, Urteil vom 23.6.2008, M 16 K 07.5545, bei Juris, zu Restriktionen gegen den Iran, Berufung zurückgewiesen durch Beschluss des Bayerischen VGH NVwZ 2010, 463ff.).
  • LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule

    Eingriffsnormen, die nach dem Internationalen Privatrecht nicht unmittelbar zu Anwendung kommen, Tatbestandswirkungen im Rahmen des Schuldstatuts (hier dem deutschen Recht) entfalten können (MüKoBGB/Martiny 5. Aufl. Art. 9 ROM-I-VO Rn. 45 m.w.N.; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34 zit. nach Juris m.w.N.; vgl. auch Ellger in Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts Band I Stichwort: Eingriffnorm S. 374), wenn sie mit deutschen Interessen kompatibel sind (vgl. Staudinger/Magnus, Kommentar zum BGB 12. Aufl. Art. 34 EGBGB Rn 115 ff zur Theorie der Sonderanknüpfung).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny a.a.O. Rn 47. m.w.N.; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach Juris m.w.N.).

  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung

    Eingriffsnormen, die nach dem Internationalen Privatrecht nicht unmittelbar zu Anwendung kommen, Tatbestandswirkungen im Rahmen des Schuldstatuts (hier dem deutschen Recht) entfalten können (MüKoBGB/Martiny 5. Aufl. Art. 9 ROM-I-VO Rn. 45 mwN; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn 34 zit. nach juris mwN; vgl. auch Ellger in Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts Band I Stichwort: Eingriffnorm S. 374), wenn sie mit deutschen Interessen kompatibel sind (vgl. Staudinger/Magnus, Kommentar zum BGB 12. Aufl. Art. 34 EGBGB Rn. 115 ff zur Theorie der Sonderanknüpfung).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny aaO Rn. 47 mwN; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach juris mwN).

  • LG Hamburg, 03.07.2014 - 311 O 71/13

    Darlehensvertrag: Rechtliche Unmöglichkeit einer Darlehensrückzahlung an einen

    Dies muss dann entsprechend für Zahlungsansprüche einer den Sanktionen unterworfenen Person im Bereich der EU gelten (OLG Frankfurt a.M. v. 09.05.2011 - 23 U 30/10).

    Die Frage der Kenntnis von zumindest möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten ist ein aus dem Schadenersatzrecht stammender Gedanke (§ 254 BGB); eine Kürzung von Erfüllungsansprüchen im Hinblick auf § 254 BGB wird demgegenüber grundsätzlich abgelehnt (BGH v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04, NJW 2006, 394 mwN; OLG Frankfurt a.M. v. 09.05.2011 - 23 U 30/10; Palandt- Grüneberg , 73. Aufl. 2014, § 254 Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2023 - 11 U 180/21

    Zum Verhältnis US-Sekundärsanktionen - EU-Blocking-VO bei noch nicht beschiedenem

    Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte dagegen bei einem Rechtsstreit um das Einfrieren von Konten einer in der EU ansässigen Bank die Auffassung vertreten, dass das Verbot einer Leistung etwa aufgrund von sekundären US-Sanktionen nicht dazu führe, dass diese nicht erbracht werden könne (Urteil vom 09.05.2011 - 23 U 30/10, ZiP 2011, 1354).
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