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   OLG München, 21.08.1987 - 23 U 3376/87   

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https://dejure.org/1987,5720
OLG München, 21.08.1987 - 23 U 3376/87 (https://dejure.org/1987,5720)
OLG München, Entscheidung vom 21.08.1987 - 23 U 3376/87 (https://dejure.org/1987,5720)
OLG München, Entscheidung vom 21. August 1987 - 23 U 3376/87 (https://dejure.org/1987,5720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, Anspruch auf Ergänzung eines Buchauszuges, Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses, Kostenvorschuss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 290
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung -

    Sie k"me nur in Betracht, wenn der vorgelegte Buchauszug g"nzlich unbrauchbar w"re (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO § 887 Rdnr. 23; BGH LM § 87 c HGB Nr. 4 a; OLG München NJW-RR 88, 290).

    Ob im Falle der Unvollst"ndigkeit eines erteilten Buchauszugs für eine Vollstreckung nach § 887 ZPO kein Raum mehr ist und sich der Handelsvertreter auf den Anspruch auf Bucheinsicht nach § 87 c Abs. 4 HGB verweisen lassen muß, oder ob er Erg"nzung des Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme verlangen kann, ist umstritten (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 887 Rdnr. 23; OLG Hamm NJW 65, 1387 f; OLG München NJW-RR 88, 290; OLG Koblenz NJW-RR 94, 358 f).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2014 - 9 W 37/14

    Vollstreckung des Handelsvertreters aus einem Urteil auf Buchauszug:

    Es ist insoweit kein neuer Antrag im Auskunftsverfahren erforderlich (vgl. Emde, BB 2011, 2755, 2761; OLG Bamberg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 364; anders OLG München, NJW-RR 1988, 290).
  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04

    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

    Liegt ein im Grundsatz brauchbarer Buchauszug vor, wird teils die Ansicht vertreten, dass für eine Zwangsvollstreckung im Wege der Ersatzvornahme kein Raum mehr ist, sondern der Handelsvertreter (zunächst) auf seine Kosten auf das Bucheinsichtsrecht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB zu verweisen ist (OLG München NJW-RR 1988, 290).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Ob für die Ergänzung eines unvollständigen Buchauszugs der Weg über § 887 ZPO zulässig ist (so zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2008 - 4 W 68/07 -, zitiert nach Juris, Rz. 13 f. m.w.N.) oder ob der Vollstreckungsgläubiger in diesem Falle vorrangig von seinem Recht auf Bucheinsicht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB Gebrauch machen muss (so z.B. OLG München, Urteil vom 21.08.1987 - 23 U 3376/87 - NJW-RR 1988, 290; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 887 Rz. 23; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 87 c Rz. 12), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 28 W 37/00

    Buchauszug, Erfüllungseinwand, Vollstreckungsverfahren, Ersatzvornahme, Kosten

    Dies rechtfertigt es, auch im Vollstreckungsverfahren dann eine Erfüllung des titulierten Anspruchs anzunehmen und zu berücksichtigen, wenn die vorgelegte Aufstellung den im Titel genannten formalen Anforderungen an die für einen Buchauszug notwendigen Angaben genügt und der Unternehmer, wie im vorliegenden Fall erklärt, daß in seinen Büchern keine weiteren Geschäftsvorgänge verzeichnet sind (vgl. Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 887 Rdn. 23 Buchauszug unter Bezugnahme auf BGH in LM Nr. 4a zu § 87 c HGB; OLG München NJW-RR 1988, 290; ausdrücklich zustimmend für den Fall pauschaler und allgemeiner Zweifel an den Vollständigkeit des Auszuges OLG Köln in NJW-RR 1996, 100; OLG Hamm, NJW 1965, 1387f; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 364: Beschränkung der Ersatzvornahme nach § 887 ZPO auf konkret gerügte Unvollständigkeiten).
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