Rechtsprechung
OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Abwerbung von Kunden ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig
- openjur.de
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Handelsvertreter: Abwerben von Kunden als unlautere geschäftliche Handlung
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Das Abwerben von Kunden als unlautere geschäftliche Handlung
- Betriebs-Berater
Abwerben von Kunden als unlautere geschäftliche Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Aktives Abwerben von Kunden ist wettbewerbsrechtlich zulässig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abwerben von Kunden nicht unlauter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Abwerben von Kunden als unlautere geschäftliche Handlung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DVAG 28 -, Auslegung eines Kundenschreibens, nachvertraglicher Wettbewerb, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Kundenschreiben mit dem Angebot, weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, unlautere Abwerbung von Kunden, Unterlassungsanspruch, Beginn der ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kundenabwerbung ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden
- loebisch.com (Kurzinformation)
Kundenabwerbung ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Kundenabwerbung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abwerben von Kunden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99
Mietwagenkosten
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden sind (BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben).Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen (Kündigungs-, Anfechtungs- oder Widerrufsfristen) hinwirkt und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutzt (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben; BGH WRP 2005, 874, 875 - Kündigungshilfe).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen (Kündigungs-, Anfechtungs- oder Widerrufsfristen) hinwirkt und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutzt (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben; BGH WRP 2005, 874, 875 - Kündigungshilfe). - OLG Karlsruhe, 28.11.1972 - 8 U 99/72
Unternehmer; Wichtiger Grund; Fristlose Kündigung; Schuld; Handelsvertreter; …
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.11.1972, 8 U 99/72, VersR 1973, 857) muss der Unternehmer, wenn die Höhe der nach § 90 a Abs. 1 Satz 3 HGB zu leistenden Entschädigung im Handelsvertretervertrag noch nicht festgelegt ist, vor oder bei dessen Beendigung dem Handelsvertreter seine Zahlungsbereitschaft mitteilen und ihm entweder einen bestimmten Betrag anbieten oder ihn auffordern, seine Vorstellungen über die Höhe der Entschädigung mitzuteilen.
- BGH, 05.10.1966 - Ib ZR 136/64
Begriff der guten kaufmännischen Sitten - Abwerbung eines Stubenhändlers - …
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden sind (BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben). - BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB setzt als vorbeugender Abwehranspruch eine erstmals ernsthaft drohende Beeinträchtigung voraus (BGH, Urteil vom 17.09.2004, V ZR 230/03, NJW 2004, 3701, 3702, juris Tz. 11). - BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63
Bau-Chemie
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Das Abwerben von Kunden gehört zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden sind (BGH GRUR 1966, 263, 265 - Bau-Chemie; BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben). - BGH, 24.04.1997 - I ZR 210/94
Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung des Pachtvertrages über ein Lokal; …
Auszug aus OLG München, 01.03.2012 - 23 U 3746/11
Es ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen (Kündigungs-, Anfechtungs- oder Widerrufsfristen) hinwirkt und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutzt (BGH GRUR 1997, 920, 921 - Automatenaufsteller; BGH GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; BGH GRUR 2004, 704, 705 - Verabschiedungsschreiben; BGH WRP 2005, 874, 875 - Kündigungshilfe).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13
Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung der Rufnummerportierung durch einen Anbieter …
Insoweit ist es auch grundsätzlich unbedenklich, wenn ein Mitbewerber im Rahmen des Sachlichen einen Kunden zur Kündigung von Verträgen mit Konkurrenten auffordert und ihm dabei Hilfe leistet (…vgl. BGH, Urteil v. 7.4.2005 -I ZR 140/02, GRUR 2005, 603, Rz. 17 bei juris - Kündigungshilfe ; OLG München, Urteil v. 1.3.2012 -23 U 3746/11, IHR 2012, 213, Rz. 9 bei juris).