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   OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09   

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https://dejure.org/2010,23022
OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09 (https://dejure.org/2010,23022)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2010 - 23 U 4124/09 (https://dejure.org/2010,23022)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 23 U 4124/09 (https://dejure.org/2010,23022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Handelsvertretervertrag: Nachweis eines konkludenten Vertragsschlusses und Auslegung einer "Kundenschutzvereinbarung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Handelsvertreters i.S. von § 84 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 84
    Begriff des Handelsvertreters i.S. von § 84 HGB

  • rechtsportal.de

    HGB § 84
    Begriff des Handelsvertreters i.S. von § 84 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • busekist.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages durch schlüssiges Verhalten (RA Dr. Bastian Krahm)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1986 - I ZR 107/84

    Zustnadekommen eines Handelsvertretervertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss zwar die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen, nicht förmlich und nicht ausdrücklich niedergelegt sein, sie kann sich auch aus einer tatsächlichen Handhabung zu einer Rechtspflicht entwickeln (BGH, Urteil vom 01.04.1992, Az. IV ZR 154/91, Tz. 12; Urteil vom 12.11.1996, Az. I ZR 107/84, Tz. 12).
  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss zwar die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen, nicht förmlich und nicht ausdrücklich niedergelegt sein, sie kann sich auch aus einer tatsächlichen Handhabung zu einer Rechtspflicht entwickeln (BGH, Urteil vom 01.04.1992, Az. IV ZR 154/91, Tz. 12; Urteil vom 12.11.1996, Az. I ZR 107/84, Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 5 U 43/15

    Klage eines Besucherrings auf Ausgleichszahlungen wegen Kartenvermittlungen für

    Dagegen ist der Vermittler ohne Tätigkeitspflicht nicht Handelsvertreter; auch die bloße Berechtigung zum Tätigwerden genügt nicht (OLG München, Urteil vom 21.01.2010 - 23 U 4124/09 -, zitiert nach Juris Tz. 13).
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