Rechtsprechung
OLG München, 19.11.1999 - 23 U 4502/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1096
- MDR 2000, 1395
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04
Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags
Die Angabe der Klägerin war mithin konkret genug, um dem Gericht eine Grundlage für seine Beweiserhebung zu geben bzw. den "Gegenstand der Vernehmung" (§ 377 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zureichend zu bestimmen (…siehe auch BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 19. November 1999 23 U 4502/99, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 1096 mit Anm. Schneider, MDR 2000, 1395; OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1999 19 W 4/99, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1155). - OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02
Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung
Doch darf das legitime Interesse jedes einzelnen, angehenden Beklagten daran nicht übersehen werden, einen hinsichtlich seiner Person begründeten Gerichtsstand nicht allein deshalb zu verlieren, weil sich andere Personen, zu denen er sonst in keiner Beziehung steht, gegenüber der - zukünftigen - Klagepartei lediglich "ähnlich" verhalten haben wie er (so auch KG, MDR 2000, 1395).