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   OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11   

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https://dejure.org/2011,14590
OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11 (https://dejure.org/2011,14590)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2011 - 23 U 687/11 (https://dejure.org/2011,14590)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 23 U 687/11 (https://dejure.org/2011,14590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Transportgutverlust infolge unrichtiger Verwendung der Frachtdokumente; Zurechenbarkeit des Verschuldens einer Grenzspedition; Inanspruchnahme des Unterfrachtführers wegen der Kosten eines Vorprozesses mit dem ...

  • rabüro.de

    Zur Frachtführerhaftung wegen unrichtiger Verwendung der Frachtpapiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Frachtgutverlust durch falsche Verwendung von Dokumenten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 61/01

    Umfang der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11
    e) Die Klägerin hat gemäß Art. 27 Abs. 1 CMR einen Anspruch auf Verzinsung ab 30.10.2009, allerdings nur in Höhe von 5 % (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2004, S. 833, 834; Boesche in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2009, Art. 27 CMR Rz. 8).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11
    Vielmehr geht der Bundesgerichtshof in seiner neueren Entscheidung vom 01.07.2010 (NJW-RR 2011, S. 117, 119) davon aus, dass Art. 23 CMR - sofern die Voraussetzungen des Art. 29 CMR nicht vorliegen - eine abschließende Regelung für Vermögensschäden darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 18 U 92/96

    Begriff des Verwendens; Begriff der Lieferfristüberschreitung

    Auszug aus OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11
    Insbesondere erscheint es nicht nachvollziehbar, gerade bei der besonders gravierenden Folge des Verlusts oder der Beschädigung des Transportguts Art. 17 CMR nicht anzuwenden (im Ergebnis für eine Anwendung des Art. 17 CMR als lex specialis Jesser-Huß in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Auflage 2009, Art. 11 CMR Rz. 17; Boesche in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2009, Art. 11 CMR Rz. 7; Helm in: Staub, HGB, 4. Auflage 2002, Anh VI § 452, Art. 11 CMR Rz. 14; a.A. Koller, Transportrecht, 7. Auflage 2010, Art. 11 CMR Rz. 4; offen gelassen von OLG Düsseldorf, TranspR 1997, S. 422 ff, 423).
  • OLG München, 27.03.1981 - 23 U 3758/80
    Auszug aus OLG München, 06.10.2011 - 23 U 687/11
    Dass das Verzollungsbüro nicht der "Ausführung der Beförderung", sondern nur der Durchführung der Verzollung diente, ist ohne Belang (vgl. OLG München, VersR 1982, S. 264, 265; Koller, a.a.O., Art. 3 CMR Rz. 3).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 18 U 80/12

    Erstattungsbegehren und Freistellungsbegehren eines Frachtversicherers von

    Ferner weist die Beklagte darauf hin, dass das OLG München seine bisherige Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2010 mit Urteil 06.10.2011 (23 U 687/11 - TransportR 2011, 434), aufgegeben habe.

    Durch die aus Sicht des Senats knappe und nicht näher auf die tatsächlichen Grundlagen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2010 eingehenden Ausführungen des OLG München in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 06.10.2011 (23 U 687/11 - TransportR 2011, 434), sieht sich der Senat - jedenfalls zur Zeit - nach den Ausführungen unter II. nicht dazu veranlasst, unter dem Gesichtspunkt der Divergenz auf eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof hinzuwirken.

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