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   OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13   

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OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13 (https://dejure.org/2013,27237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2013 - 23 U 9/13 (https://dejure.org/2013,27237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2013 - 23 U 9/13 (https://dejure.org/2013,27237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes bei fehlerhafter Anlageberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; ZPOEG § 15a
    Umfang des Schadensersatzes bei fehlerhafter Anlageberatung Umfang der Erstattung von Anwaltskosten im Güteverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein entgangener Gewinn bei nur steueroptimierter Anlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein entgangener Gewinn bei nur steueroptimierter Anlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12

    Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Im vorliegenden Falle ist bei der Schätzung der erzielbaren Rendite zudem die von dem Kläger behauptete Alternativanlage einer Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf die tatsächlich von dem Kläger getätigten Anlagen zu unterziehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juli 2013 - 23 U 165/12 -, juris; BGH, Urteil vom 28.05.2012, XI ZR 262/10).

    So entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass nicht unterstellt werden kann, dass ein Anleger, der sich an einem Steuermodell beteiligt hat, bei Kenntnis der Beratungsfehler dann ausgerechnet in einen Sparvertrag oder in eine Festgeldanlage investiert hätte, vielmehr liegt dann die Annahme nahe, dass der Kläger als Alternative zu der gezeichneten Anlage ebenfalls eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisung gewählt hätte, um Steuervorteile zu erzielen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juli 2013 - 23 U 165/12 -, juris).

    Nach dieser Maßgabe sind deliktische Ansprüche nicht erkennbar, da es jedenfalls an den für eine deliktische Haftung erforderlichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen mangelt (vgl. insofern Urteil des Senats vom 08. Juli 2013 - 23 U 132/12 -, juris; Urteil des Senats vom 26. Juli 2013 - 23 U 165/12 -, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 30.11.2012 - 12 O 394/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 30.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-12 O 394/11, wird zurückgewiesen.

    Das am 30.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-12 O 394/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    das angefochtene Urteil des LG Frankfurt am Main vom 30.11.2012, Az. 2/12 O 394/11, teilweise abzuändern und die Berufungsbeklagte zu verurteilen, dem Berufungskläger über den landgerichtlichen Tenor hinaus: 1. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 26.250,00 vom 03.12.2002 bis zum 29.12.2006, 2. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 26.071,18 für den Zeitraum vom 30.12.2006 bis zum 31.12.2009, 3. Zinsen in Höhe von 4 % aus einem Betrag in Höhe von EUR 2.546,18 für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.01.2011 sowie 4. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus dem in Ziffer I.1.

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Weil der Kläger sich nur mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin beteiligt habe, könnten hier keine Ansprüche gegen über dem Kläger im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB im Raume stehen (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2012, Az. II ZR 211/09 = BGH WM 2012, 1184-1188).

    Auch Gläubiger der Gesellschaft können ihn insoweit nicht in Anspruch nehmen, so dass es an einer Grundlage für eine mögliche Freistellungsverpflichtung fehlt (vgl. BGH WM 2012, 1184-1188 m.w.N.).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    51 Ist wie hier - wie dem Gericht aus einer Vielzahl von Fällen aus eigener Anschauung zur Kenntnis gelangt ist - der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 148/11 -, juris).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Hierbei trägt der Kläger insbesondere die Beweislast für den danach erforderlichen Vorsatz des gesetzlichen Vertreters der Beklagten, da er als Anspruchsteller alle Tatsachen zu beweisen hat, aus denen er seinen Anspruch herleitet (vgl. BGH WM 2012, 260-262 m.w.N., = Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Nach dieser Maßgabe sind deliktische Ansprüche nicht erkennbar, da es jedenfalls an den für eine deliktische Haftung erforderlichen subjektiven Tatbestandsmerkmalen mangelt (vgl. insofern Urteil des Senats vom 08. Juli 2013 - 23 U 132/12 -, juris; Urteil des Senats vom 26. Juli 2013 - 23 U 165/12 -, juris).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Die diesbezüglichen Schadensersatzansprüche sind am 03.12.2002 entstanden, da nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt ist (vgl. BGHZ 162, 306-313).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Der Kläger kann nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen, sondern nur solche Kosten, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH WM 2011, 2139; BGHZ 66, 182 (192)).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Der Kläger kann nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen, sondern nur solche Kosten, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH WM 2011, 2139; BGHZ 66, 182 (192)).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 124/09

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 23 U 9/13
    Nicht jede Nichterfüllung vertraglicher oder nachvertraglicher Pflichten ist sittenwidrig, dies ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als sittlich verwerflich erscheinen lassen (Sprau in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 826 Rn. 22; Oechsler in: Staudinger, BGB, Neubearb 2009, § 826 BGB, Rn. 180; BGH, Urt. v. 19.10.2010 - VI ZR 124/09, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

  • LG Dortmund, 14.03.2014 - 3 O 142/13

    Hinreichende Aufklärung über Risiken durch ein Prospekt im Zusammenhang mit dem

    Eine Pflicht zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten besteht nicht (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).

    Der Kläger kann grundsätzlich nur Kosten der Rechtsverfolgung ersetzt verlangen, soweit sie aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, sie damit aus seiner Perspektive als sachdienlich zur Rechtsverfolgung anzusehen waren (BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13

    Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen

    Nicht jede Nichterfüllung vertraglicher oder nachvertraglicher Pflichten ist sittenwidrig, dies ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als sittlich verwerflich erscheinen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 30.9.2013, 23 U 9/13 - bei juris; Palandt-Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, § 826 Rn 22; Staudinger-Oechsler, BGB, Neubearb 2009, § 826 BGB, Rn 180; BGH, Urteil vom 19.10.2010, VI ZR 124/09 - bei juris, Rn 12 m.w.N.; siehe ferner OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2013, 17 U 229/11 - bei juris), woran es hier fehlt.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung

    Nicht jede Nichterfüllung vertraglicher oder nachvertraglicher Pflichten ist sittenwidrig, dies ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als sittlich verwerflich erscheinen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 30.9.2013, 23 U 9/13 - bei juris; Palandt-Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, § 826 Rn 22; Staudinger-Oechsler, BGB, Neubearb 2009, § 826 BGB, Rn 180; BGH, Urteil vom 19.10.2010, VI ZR 124/09 - bei juris, Rn 12 m.w.N.; siehe ferner OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2013, 17 U 229/11 - bei juris), woran es hier fehlt.
  • LG Wiesbaden, 27.02.2024 - 9 O 98/23

    Maklerlohn: Anspruch auf Rückzahlung bei fehlender Rechtsgrundlage

    Bezüglich Nebenforderungen besteht aber keine Hinweispflicht des Gerichts (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.09.2013 zu 23 U 9/13).
  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 91/13

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in der

    Sie waren insoweit aus seiner Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig und damit aus seiner Perspektive als sachdienlich zur Rechtsverfolgung anzusehen (BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).
  • LG Dortmund, 27.06.2014 - 3 O 452/13

    Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung eines Kreditinstituts über

    Sie waren insoweit aus ihrer Sicht zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig und damit aus ihrer Perspektive als sachdienlich zur Rechtsverfolgung anzusehen (BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 3 O 330/13

    Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung eines geschlossenen Fonds

    Eine Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen und außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten besteht ebenfalls nicht (BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).
  • LG Dortmund, 29.08.2014 - 3 O 14/14

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

    Der Kläger kann keine Kosten der Rechtsverfolgung ersetzt verlangen, da sie mangels Erfolgsaussichten hinsichtlich des Klageantrags zu 1) nicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.2011 - VIII ZR 171/10 Rn. 24 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 30.09.2013 - 23 U 9/13 Rn. 49; Palandt, § 249 Rn. 56).
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