Rechtsprechung
   KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3714
KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10 (https://dejure.org/2010,3714)
KG, Entscheidung vom 07.01.2010 - 23 W 1/10 (https://dejure.org/2010,3714)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 23 W 1/10 (https://dejure.org/2010,3714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 111b StPO, § 263 StGB, § 823 Abs 2 BGB, § 916 ZPO, §§ 916 ff ZPO
    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung eines Arrestes im Strafverfahren bei Anordnung der Rückgewinnungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b
    Aufrechterhaltung eines Arrestes im Strafverfahren bei Anordnung der Rückgewinnungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 111 b StPO; § 263 StGB; §§ 830, 840 BGB
    Wenn der Verkäufer um seinen Kaufpreis geprellt wird, kann er das Vermögen des Betrügers unter Arrest stellen lassen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rückerstattung des Kaufpreises durch Arrestanspruch bei Online-Betrug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sicherung des betrügerisch erhaltenen Online-Kaufpreis durch Arrestanspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 179
  • MMR 2010, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 1 Ws 254/92
    Auszug aus KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
    Schließlich ist in der strafrechtlichen Judikatur und Literatur anerkannt, dass der Verletzte, um auf das von der Staatsanwaltschaft arrestierte Vermögen zugreifen zu können, eines Titels in Form eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls bedarf (vgl. statt aller Meyer-Goßner/Cierniak, StPO, 52. Aufl., § 111 g, Rdnr. 2; ferner BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf Wistra 1992, 319).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 9 W 197/98

    Begriff des Arrestgrundes

    Auszug aus KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Schuldners mit einer gegen den Gläubiger gerichteten strafbaren Handlung zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; vgl. auch OLG Dresden MDR 1998, 795; differenzierend OLG Köln MDR 2008, 232).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
    Vielmehr bleibt das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip unangetastet (BGH NJW 2000, 2027).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Schuldners mit einer gegen den Gläubiger gerichteten strafbaren Handlung zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; vgl. auch OLG Dresden MDR 1998, 795; differenzierend OLG Köln MDR 2008, 232).
  • OLG Köln, 04.06.2007 - 19 W 26/07

    Kein dinglicher Arrest allein aufgrund behaupteter Vermögensstraftat

    Auszug aus KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Schuldners mit einer gegen den Gläubiger gerichteten strafbaren Handlung zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; vgl. auch OLG Dresden MDR 1998, 795; differenzierend OLG Köln MDR 2008, 232).
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Denn dann bestehe eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich der Beschuldigte auch künftig unlauter verhalten werde (unter Hinweis auf OLG Hamburg, StV 2009, 122, Rdn. 33 nach juris; KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 4 nach juris; Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111d Rdn. 17).

    In einem solchen Fall sei die Annahme gerechtfertigt, der Täter werde sein rechtswidriges Verhalten fortsetzen und daher die Vollstreckung vereiteln oder wesentlich erschweren (KG NStZ-RR 2010, 179, Rdn. 4 nach juris).

    Dies soll jedenfalls regelmäßig (indiziell) zur Bejahung eines Arrestgrundes führen (vgl. BGH WM 1983, 614, Rdn. 14 nach juris; KG NStZ-RR 2010, 179, Rdn. 4 nach juris; OLG Dresden MDR 1998, 795, Rdn. 3 nach juris; OLG Hamburg StV 2009, 122, Rdn. 33 nach juris; LG Halle wistra 2009, 39, Rdn. 8 nach juris; Bittmann/Kühn wistra 2002, 248, 250; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 917 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 917 Rdn. 11), was letztlich bedeutet, dass beim Vorliegen einer vermögensrechtlichen Straftat zwar grundsätzlich ein Arrestgrund angenommen wird, dieser aber durch entgegenstehende Umstände widerlegt werden kann.

    Als besonderer Grund, der ausnahmsweise den Arrestgrund entfallen lassen könnte, wird etwa die Absicht des Täters, den Schaden wieder gut zu machen, erörtert (KG NStZ-RR 2010, 179, Rdn. 4 nach juris).

    Die hiermit bekundete (und durch Preisgabe bisher nicht bekannter Vermögenswerte unterlegte) Absicht des Täters, den Schaden wieder gut zu machen, stellt auch nach der Rechtsprechung, die einen Arrestgrund bereits aus einem Vermögendelikt herleitet, einen besonderen Grund dar, der ausnahmsweise den Arrestgrund entfallen lassen könnte (KG NStZ-RR 2010, 179, Rdn. 4 nach juris).

    Die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe lässt das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen (KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 5 nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, Rdn. 4 nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14; dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271 Rn. 51).

  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Diese Vorgabe einer Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses verstanden; danach ist etwa in den Fällen eines massiven Anlagebetrugs dem strafbaren Geschehen ein so hohes Gewicht beizumessen, dass es besonderer Umstände bedarf, um den Arrestgrund - ausnahmsweise - entfallen zu lassen (so zuletzt OLG München WM 2017, 644, Rn. 5, 6 im Anschluss an BGH WM 1983, 614, dort Rn.14; OLG München OLGR 1995, 226; OLG Dresden MDR 1998, 795; KG NStZ-RR 2010, 179; Stein/Jonas-Grunsky a.a.O., Rn. 8; Zöller-Vollkommer 31. Auflage, Rn.6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 76. Aufl., Rn.11; W/Sch-Thümmel a.a.O., Rn. 11, jeweils zu § 917 ZPO).
  • OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16

    Arrestgrund bei vorliegender Vermögensstraftat

    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschl. v. 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rn. 14 bei Juris; OLG München, Beschl., v. 29.03.1995 - 15 W 1205/95, OLGR 1995, 226; KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010 - 23 W 1/10, MMR 2010, 376; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 917 Rn. 6; Fischer, MDR 1995, 988).

    Dazu gehört etwa die Absicht des Täters, den Schaden wieder gut zu machen (KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010-23 W 1/10, MMR 2010, 376).

  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    Die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe lässt das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen (KG NStZ-RR 2010, 179 Rdn. 5 nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, Rdn. 4 nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14; dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271 Rn. 51).
  • OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21

    Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde-liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (zum bis zum 01.07.2017 geltenden Recht: BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 Ws 42/05 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 Ws 328/07 -, juris; KG, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10 -, juris ; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 111e Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der

    Allerdings wird allein das Gewicht der zugrunde liegenden Tat nur in besonderen Ausnahmefällen ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614; KG, wistra 2010, 116; zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vgl. BFHE 239, 390).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    a) Die Antragstellerin hat mit dem Arrestbeschluss des Landgerichts Berlin vom 22. August 2016 - 86 O 319/16 - einen vollstreckbaren Titel gegen den Verurteilen als Arrestschuldner erwirkt (vgl. zu dieser Voraussetzung: KG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 23 W 1/10 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Auflage, § 111g Rn. 2a).

    Andere Geschädigte sind nur wegen des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips benachteiligt, das unangetastet bleibt (vgl. KG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 23 W 1/10 -, juris Rn. 5), weil sie ihre Forderungen noch nicht tituliert haben.

  • OLG Brandenburg, 16.12.2016 - 1 Ws 165/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer des

    Der Zugriff des Verletzten auf den beschlagnahmten oder gepfändeten Gegenstand setzt voraus, dass er gegen den Täter einen mindestens vorläufig vollstreckbaren Titel (Urteil, einstweilige Verfügung, dinglicher Arrest) erwirkt hat (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111g Rn. 2; BGH, Urteil vom 06.04.2000, IX ZR 442/98, juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.2013, 2 Ws 533/12, juris), wobei die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen lässt (OLG Nürnberg a.a.O. Rdnr. 74; KG NStZ-RR 2010, 179, nach juris Rdnr. 5; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348, nach juris Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Das Landgericht K.öln ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die strafprozessuale Anordnung der Rückgewinnungshilfe das zivilprozessuale Sicherungsbedürfnis nicht entfallen lässt (KG NStZ-RR 2010, 179 Rn. 5 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NStZ 2012, 348 , Rn. 4, zitiert nach juris), da sie nicht die umfassende Realisierung von Schadensersatzansprüchen des Verletzten gewährleistet, sondern diesen lediglich innerhalb des vom Zivilrecht vorgegebenen Rahmens bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen kann (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, BT-Drucks 16/700, S. 14; dem folgend OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271 , Rn. 51 , zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 19.03.2012 - 4 U 145/11

    Arrestverfahren: Glaubhaftmachung eines deliktischen Arrestanspruchs durch

  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 416/15

    Zum Verhältnis der Vorschriften der Rückgewinnungshilfe zu den zivilprozessualen

  • LG München I, 19.01.2023 - 31 S 2971/22

    Arrestgrund bei Auslandsaufenhatl und Immobialerinlandsvermögen

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
  • OLG München, 27.09.2021 - 3 U 3242/21

    Arrestgrund bei vorsätzlichem Vermögensdelikt

  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12

    Zivilrechtlicher Titel als Voraussetzung für Zugriff auf von

  • OLG Oldenburg, 14.04.2011 - 1 Ws 109/11

    Keine Beteiligung des potenziell Geschädigten an einem strafprozessualen

  • OLG München, 27.09.2021 - 3 U 4456/21

    Arrestgrund bei vorsätzlich strafbarer Handlung

  • OLG München, 25.11.2021 - 8 U 6389/21

    Begründeter Anspruch auf dinglichen Arrest wegen einer Schadensersatzforderung

  • OLG München, 05.04.2023 - 15 U 6218/22

    Vermögensbetreuungspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • OLG München, 19.01.2022 - 13 U 7646/21

    Dinglicher Arrest im Wirecard-Skandal

  • OLG München, 01.10.2020 - 3 W 1384/20

    Beschwerde, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Antragsteller,

  • LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10

    Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht