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VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hohenstein-Ernstthal, 10.12.2007 - 4 C 1060/06
- VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
Anforderung an die Darlegungspflicht bezüglich der Verletzung eigener Grundrechte …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
Vielmehr muss hinzukommen, dass der Richterspruch unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint oder bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Grundgedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 11-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 11-IV-08, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Richter den Sachvortrag der Verfahrensbeteiligten berücksichtigt und - soweit entscheidungserheblich - in die Urteilsfindung einfließen lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07(HS)/Vf. 54-IV-07 (e.A.); st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08 Die Gerichte sind durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gehalten, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und - soweit entscheidungserheblich - in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).
Auch ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung selbst dann berücksichtigt hat, wenn sich die schriftlichen Gründe mit einem bestimmten Vortrag nicht ausdrücklich befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. August 2008 - Vf. 4-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 148-IV-08 Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 108-IV-08 Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 91-IV-08 Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 23-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2008 - Vf. 11-IV-08; st. Rspr.).