Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29907
VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09 (https://dejure.org/2009,29907)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2009 - 23-IV-09 (https://dejure.org/2009,29907)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2009 - 23-IV-09 (https://dejure.org/2009,29907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.02.2021 - 215-IV-20
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).

    Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der beschwerenden Entscheidung befand; dabei bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09).

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23
    Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 2021 - Vf. 215-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21

    Verfassungsmäßige Heranziehung von Grundstückseigentümern zu

    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 153-IV-15; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Entscheidung neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht