Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 29.06.2010 - 230 C 14977/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,32649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung eines Erstattungsanspruchs um 50% bei Diebstahl eines Mietwagens durch Herausangeln schlecht gesicherter Fahrzeugschlüssel aus einem Briefkastenschlitz ist rechtmäßig; Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Erstattungsanspruchs um 50% bei Diebstahl eines Mietwagens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile zur Fahrlässigkeit - und die Versicherung zahlt doch
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kaskoversicherung: Autodiebstahl - Quotelung des Schadenersatzes bei grober Fahrlässigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 21.10.2005 - 20 U 117/05
Kein ausreichender Schutz eines Außenbriefkastens gegen den Zugriff …
Auszug aus AG Düsseldorf, 29.06.2010 - 230 C 14977/09
So ist richtigerweise, und zwar noch zu Zeiten der Geltung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" das Zurücklassen des Schlüssels im unverschlossenen Handschuhfach, in einer Tasche einer unbeaufsichtigten Jacke oder in einem nicht weiter gesicherten Außenbriefkasten einer Kfz-Werkstatt oder eines Kfz-Vermieters (…vgl. die Nachweise bei Burmann, a.a.O., Rn. 22 ff sowie Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 AKB, Rn. 114; OLG Celle, NJW-RR 2005, 1192 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 897 m.w.N.) als grob fahrlässig erachtet worden. - OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 29.06.2010 - 230 C 14977/09
So ist richtigerweise, und zwar noch zu Zeiten der Geltung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" das Zurücklassen des Schlüssels im unverschlossenen Handschuhfach, in einer Tasche einer unbeaufsichtigten Jacke oder in einem nicht weiter gesicherten Außenbriefkasten einer Kfz-Werkstatt oder eines Kfz-Vermieters (…vgl. die Nachweise bei Burmann, a.a.O., Rn. 22 ff sowie Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 AKB, Rn. 114; OLG Celle, NJW-RR 2005, 1192 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 897 m.w.N.) als grob fahrlässig erachtet worden.