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   FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98   

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FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98 (https://dejure.org/2001,21284)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2001 - V 231/98 (https://dejure.org/2001,21284)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - V 231/98 (https://dejure.org/2001,21284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung; Berücksichtigung von Herstellungskosten nur in Höhe der Abschreibung für Abnutzung ; Gewährung des Gebrauchs einer Wohnung auf Zeit gegen Entgelt als Vermietung; Grundsätze über die Anerkennung von ...

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02

    Kommission / Portugal

    Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juni 1998 (3) (im Folgenden: Decreto-Lei Nr. 231/98).

    Mit Schreiben vom 6. Mai 1999 wies die Kommission die portugiesischen Behörden darauf hin, dass sie die Bestimmungen des Decreto-Lei Nr. 231/98 für unvereinbar halte mit den Vorschriften des Vertrages über die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit.

    Zu dem in Artikel 22 Absatz 1 des Decreto-Lei Nr. 231/98 angestellten Erfordernis, den Sitz oder eine ständige Vertretung in Portugal zu haben, ist die Kommission der Auffassung, dass sie auch für Unternehmen gelte, die nur vorübergehend (nach Artikel 49 EG) in Portugal im Sektor der privaten Sicherheitsdienste Wachtätigkeiten im Hinblick auf Personen und Objekte anböten.

    Die Berufung der portugiesischen Regierung auf Artikel 4 des Gesetzbuchs betreffend Handelsgesellschaften zur Begrenzung des Anwendungsbereichs des Artikels 22 des Decreto-Lei Nr. 231/98 aus Artikel 4 auf Einheiten, die Sicherheitsdienste für länger als ein Jahr anböten, hält die Kommission nicht für überzeugend.

    Zur Berücksichtigung der von den ausländischen Unternehmen bereits in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat beigebrachten Belege und Garantien durch die portugiesischen Behörden ist die Kommission der Auffassung, Artikel 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 lasse keinesfalls den Schluss zu, dass die portugiesischen Behörden bei der Prüfung des Zulassungsantrags die Nachweise und Garantien berücksichtigten, die bereits im Niederlassungsmitgliedstaat erbracht worden seien.

    Private Sicherheitstätigkeiten könnten in Portugal nur von Wachpersonal und Personal für die Begleitung, die Verteidigung und den Schutz von Personen ausgeübt werden, das einen nach portugiesischem Recht zwingend vorgeschriebenen Lehrgang bestanden habe (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Decreto-Lei Nr. 231/98).

    Die portugiesische Regierung ist der Ansicht, der Anwendungsbereich des Artikels 22 des Decreto-Lei Nr. 231/98 in Verbindung mit Artikel 4 des Gesetzbuchs betreffend Handelsgesellschaften beschränke sich auf Gesellschaften, die ihren Hauptsitz nicht in Portugal hätten und private Sicherheitsdienste für länger als ein Jahr in Portugal anbieten möchten.

    Auch zum Vorwurf der Nichtberücksichtigung von Unterlagen, die im Herkunftsstaat bereits vorzulegen waren, ist die portugiesische Regierung der Ansicht, die Kommission bestimme den Anwendungsbereich des Artikels 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 falsch.

    Vor diesem Hintergrund seien die im Decreto-Lei Nr. 231/98 aufgestellten Beschränkungen zu beurteilen.

    Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Artikels 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98, der die Nachweise aufzählt, die mit dem Antrag auf Genehmigung der Aufnahme der Tätigkeit der Sicherheitsdienste vorzulegen sind, beschränkt sich die portugiesische Regierung auf den Hinweis, dass Artikel 24 ebenfalls nur auf Unternehmen Anwendung finde, die ihre Dienste für länger als ein Jahr anbieten.

    Artikel 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 berührt grundsätzlich auch die Dienstleistungsfreiheit.

    Die Bedingung, sich als juristische Person zu konstituieren, erschließt sich nicht auf den ersten Blick aus dem Wortlaut des Artikels 22 Absatz 1 des Decreto-Lei Nr. 231/98.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-171/02

    Kommission / Portugal

    6 Nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a des Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juli 1998 über die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste ( Diário da República I, Serie A, Nr. 167, vom 22. Juli 1998, im Folgenden: Decreto-Lei) gilt für die Zwecke dieses Decreto-Lei als "Tätigkeit privater Sicherheitsdienste" "die Erbringung von Dienstleistungen, die den Schutz von Personen und Objekten sowie die Verhütung von Straftaten zum Ziel haben, durch private Unternehmen, die zu diesem Zweck rechtmäßig gegründet worden sind".
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