Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 08.02.1990 - 233/88   

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EuGH, 08.02.1990 - 233/88 (https://dejure.org/1990,1977)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.1990 - 233/88 (https://dejure.org/1990,1977)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 233/88 (https://dejure.org/1990,1977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    1 . Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Auslegung - Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - Verbindlichkeit - Grenzen - Eingreifen des Gemeinschaftsgesetzgebers - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • Wolters Kluwer

    Zollerhebung auf Fleischimporte; Vorliegen von gewürztem Schwein; Agrarabschöpfungen und Währungsausgleichsbeträge beim Fleischhandel

  • Judicialis

    EWGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177
    1. Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Auslegung - Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - Verbindlichkeit - Grenzen - Eingreifen des Gemeinschaftsgesetzgebers - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.1983 - 175/82

    Dinter

    Auszug aus EuGH, 08.02.1990 - 233/88
    5 Die mit dem Rechtsstreit befasste Tariefcommissie war der Ansicht, daß die Gültigkeit der Vorschrift 6 Buchstabe a zweifelhaft sei, da sie von den Kriterien des vorliegend anwendbaren Brüsseler Abkommens vom 15. Dezember 1950 über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife ( Recüil des traités des Nations unies, Band 347, S. 127; hiernach : Zolltarifschema-Abkommen ) abweiche, die die Abgrenzung der Tarifnummern 02.02 und 16.02 erlaubten und deren Inhalt der Gerichtshof im Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82 ( Dinter, Slg. 1983, 969 ) beschrieben habe; daher hat sie dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt :.
  • EuGH, 16.12.1976 - 38/76

    Industriemetall Luma GmbH / Hauptzollamt Duisburg

    Auszug aus EuGH, 08.02.1990 - 233/88
    12 Diese Tarifierungskriterien stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der Ware zu erfolgen hat, deren Vorliegen im Zeitpunkt der Verzollung nachgeprüft werden kann ( siehe u. a. das Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 38/76, Luma, Slg. 1976, 2027, Randnr. 7 ).
  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus EuGH, 08.02.1990 - 233/88
    9 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. November 1975 in der Rechtssache 38/75 ( Nederlandse Spoorwegen, Slg. 1975, 1439, Randnr. 25 ) ausgeführt hat, ist die Auslegung des Zolltarifschemas durch den Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens für die Gemeinschaft verbindlich, wenn sie sich mit der in den Mitgliedstaaten herrschenden Praxis deckt, dem Wortlaut der fraglichen Tarifnummer nicht zuwiderläuft oder nicht offensichtlich die dem Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens eingeräumten Ermessensbefugnisse überschreitet.
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Dies ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (EuGH, Urteile vom 9. Februar 1999 - C-167/97 [ECLI:EU:C:1990:60], Seymour-Smith und Perez - Slg. 1999, I-623 = juris Rn. 69 und vom 22. November 2012 - C-385/11- Rn. 32).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 1 K 1711/05

    Widerlegung der Angaben in der Zollanmeldung - Unverwertbares

    Vorliegend hat der Rat zur Abgrenzung von Waren des Kapitels 16 KN (Zubereitungen von Fleisch u.a.) zu Waren des Kapitels 02 KN (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse) die Zusätzliche Anmerkung 6a) zu Kapitel 02 KN in den Zolltarif aufgenommen (vgl. zur wortgleichen Vorgängervorschrift EuGH, Urteil vom 8. Februar 1990 C-233/88, Slg 1990 1, 265).

    Insofern schreibt die Vorschrift in Abgrenzung zu denkbaren laborgestützten Nachweismethoden vor, eine etwaige Würzung sensorisch (nämlich optisch und gustatorisch) festzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Februar 1990 C-233/88, a.a.O., Ziff. 11).

    Die Zusätzliche Anmerkung 6a) legt allerdings keine bestimmte sensorische Untersuchungsmethode verbindlich fest, sondern knüpft an in den Mitgliedsstaaten praktizierte standardisierte Verfahren der sensorischen Analyse an (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Februar 1990 C-233/88, a.a.O., der auf die DIN 10954 bzw. ISO 4120 verweist).

  • BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch -

    Damit soll erreicht werden, dass die bei der Einfuhrabfertigung vorzunehmende Einordnung in den Zolltarif zu eindeutigen Ergebnissen führt (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Februar 1990 C-233/88 --Gijs van de Kolk--, Slg. 1990, I-265, Rz 12).

    Anm. 6 a zu Kap. 2 KN mit der Begründung in Zweifel gezogen wurde, dass mit der Voraussetzung der geschmacklichen Wahrnehmbarkeit der Würzstoffe ein subjektives Kriterium eingeführt werde, hat der EuGH mit Urteil in Slg. 1990, I-265, Rz 13 die Gültigkeit der Tarifvorschrift bestätigt und hat insoweit darauf hingewiesen, dass es gemäß der ISO 4120 objektive sensorische Analysemethoden gebe, mit deren Hilfe sich bei Waren in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, die vier Grundgeschmacksrichtungen --süß, sauer, salzig und bitter-- auch bei sehr geringen Dosen der Geschmacksstoffe von einer statistisch als ausreichend anzusehenden Anzahl von Personen mit großer Genauigkeit bestimmen ließen.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Erzeugnisse müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, vom 12. Dezember 1996, Foods Import, C-38/95, Slg. 1996, I-6543, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, Slg. 2006, I-6763, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-38/95

    Ministero delle Finanze / Foods Import

    Im übrigen setzt das Erfordernis, daß das Vorliegen der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren im Zeitpunkt der Zollabfertigung nachgeprüft werden kann (Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-233/88, van de Kolk, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12), nicht voraus, daß die Unterschiede zwischen den Waren offensichtlich sind.

    Bestimmte Merkmale einer Ware können nur mikroskopisch (Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969) oder mit sensorischen Analysemethoden feststellbar sein (Urteil van de Kolk, a. a. O.).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    34 Zu diesem Zweck ist es dem vorlegenden Gericht entgegen dem Vorbringen von Sachsenmilch nicht verwehrt, objektive sensorische Analysen, sofern vorhanden, zu berücksichtigen, die nationalen oder internationalen Normen unterliegen, denn solche Normen erlauben es, festzustellen, ob ein Käse einen Transformationsprozess durchlaufen hat, der eines seiner objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Frischkäses beeinflusst hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-233/88, Van de Kolk, Slg. 1990, I-265, Randnr. 13).
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Mit Urteil vom 8. Februar 1990 Rs. C-233/88 (EuGHE 1990, I-265) hat der EuGH entschieden, dass die sensorische Prüfung ein objektives Prüfungsverfahren ist, weil es auf nationalen und internationalen Normen, nämlich der DIN-Norm 10954 und der ISO-Norm 4120, beruht.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung

    Zur Relevanz der Urteile Dinter und Gausepohl-Fleisch ist zu bemerken, dass diese Entscheidungen unter anderen Umständen als denen des Ausgangsfalls ergangen sind, da damals noch keine der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Teil II Abschnitt I Kapitel 2 der KN entsprechende Bestimmung erlassen worden war, um die Tragweite des Begriffs "gesalzen" im Sinne der Position 0210 klarzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Februar 1990, van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnrn.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-400/06

    Codirex expeditie - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 17. März 1983, Dinter, C-175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, und vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.12.1994 - C-401/93

    GoldStar Europe / Hauptzollamt Ludwigshafen

    18 Es ist darauf hinzuweisen, daß, wenn der Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens keine Auslegung vorgenommen hat, der Gemeinschaftsgesetzgeber befugt ist, die Nomenklatur, wie sie von der Gemeinschaft anzuwenden ist, im Verordnungswege und unter der Kontrolle des Gerichtshofes auszulegen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache 233/88, Van de Kolk, Slg. 1990, I-265, Randnr. 10).
  • FG Düsseldorf, 08.12.1999 - 4 K 4070/98

    Tarifierung von Soundkarten; Vorlagebeschluss; Zoll - EuGH-Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-38/95

    Ministero delle Finanze gegen Foods Import Srl. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 18.09.1990 - C-265/89

    Vismans Nederland / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • FG Düsseldorf, 30.08.1999 - 4 K 2159/96

    Würzstoff; Fleisch; Tarifierung - Tarifierung von gewürztem Fleisch

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Stuttgart-West. - Gemeinsamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa

  • BFH, 14.05.1996 - VII R 99/95

    Anforderungen an eine zollamtliche Untersuchung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88   

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https://dejure.org/1989,19032
Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88 (https://dejure.org/1989,19032)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - 233/88 (https://dejure.org/1989,19032)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 233/88 (https://dejure.org/1989,19032)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Gijs van de Kolk-Douane Expéditeur BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.

    Tarifierung - Zolltarifschema - Gewürztes Fleisch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.1983 - 175/82

    Dinter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88
    - Bekanntlich dürfen die Erläuterungen zum Schema des GZT den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann; siehe das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79, Hako-Schuh, Slg. 1980, 311, Randnr. 6.3 - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969.

    Die Tariefcommissie ist nämlich der Ansicht, worauf in dem Vorlagebeschluß ausdrücklich hingewiesen wird, daß der Gerichtshof sich in dem genannten Urteil Dinter zu einem bestimmten Aspekt des Verhältnisses zwischen den Tarifnummern 02.02 und 16.02 geäußert habe, wie sie in dem Zolltarifschema-Abkommen enthalten und von den Gemeinschaften in den GZT übernommen worden seien, und daß das Gemeinschaftsgericht damit implizit angegeben habe, welches im vorliegenden Fall der Inhalt der Verpflichtung sei, die den Gemeinschaften bei der Anwendung des Abkommens obliege.

    Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof aber nicht darüber zu befinden, ob diese Zusätzliche Vorschrift mit der in seinem Urteil gegebenen Auslegung der Tarifnummer 16.02 des GZT im Einklang steht, eine Frage, die müßig wäre, da es dem Rat freisteht, Recht zu setzen; er hat vielmehr darüber zu befinden, und das ist eine ganz andere Frage, ob der Rat durch den Erlaß dieser Vorschrift notwendigerweise die Tragweite der entsprechenden Tarifposition des Zolltarifschemas im Sinne des Abkommens verändert hat, die der Gerichtshof, wie gesagt, im Urteil Dinter nicht ausgelegt hat.

    Was schließlich die Einführung des Geschmackskriteriums als Methode für die Tarifierung der Waren betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß, wie die Kommission zu Recht bemerkt hat, sich die Wissenschaft von der sensorischen Prüfung schrittweise 9 - Siehe das Urteil Dinter, a. a. O., Randnr. 10.10 - Siehe das Urteil vom 30. September 1982 in der Rechtssache 317/81, Howe & Bainbridge BV, Sie.

  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88
    6 - Unbestritten ist allerdings, daß die Gemeinschaft anstelle der Mitgliedstaaten die Verpflichtungen aus dem fraglichen Abkommen übernommen hat und an diese Verpflichtungen gebunden ist; siehe das Urteil vom 19. November 1975 in der Rechtssache 38/75, Nederlandse Spoorwegen, Sig.
  • EuGH, 26.02.1980 - 54/79

    Hako-Schuh / Hauptzollamt Frankfurt/Main-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 233/88
    - Bekanntlich dürfen die Erläuterungen zum Schema des GZT den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann; siehe das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79, Hako-Schuh, Slg. 1980, 311, Randnr. 6.3 - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82, Dinter, Slg. 1983, 969.
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