Rechtsprechung
EuGH, 29.01.1985 - 234/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - ZEITLICHE GELTUNG - RÜCKWIRKUNGSVERBOT - AUSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs "wissenschaftliche Instrumente, Apparate oder Geräte" i. S. des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 1798/75/EWG des Rates über die von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) befreite Einfuhr von Gegenständen; Zollfreiheit für wissenschaftliche ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - ZEITLICHE GELTUNG - RÜCKWIRKUNGSVERBOT - AUSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gesamthochschule Duisburg gegen Hauptzollamt München - Mitte.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.02.1978 - 72/77
Universiteitskliniek Utrecht / Inspecteur der invoerrechten en accinzen
Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 234/83
Allein die Eignung des Instruments, Apparats oder Geräts für ein bestimmtes Forschungsvorhaben verleihe diesem noch keinen wissenschaftlichen Charakter im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 2. Februar 1978 (Rechtssache 72/77, Universitätskliniek Utrecht, Slg. 1978, 189).
- EuGH, 24.09.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
Ferner sind die Vorschriften des materiellen Gemeinschaftsrechts, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (z. B. Urteile vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20, und vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92, GruSa Fleisch, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22). - EuGH, 07.02.2002 - C-28/00
DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN …
Dazu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit keine rückwirkende Anwendung einer Verordnung zulässt, unabhängig davon, ob sich eine solche Anwendung für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirkt, es sei denn, dass es im Wortlaut oder in der Zweckrichtung einen hinreichend klaren Anhaltspunkt gibt, der die Annahme zulässt, dass die Verordnung nicht nur für die Zukunft gilt (Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08
Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …
Dies folge auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.1985 - C-234/83- in der Rs. "Gesamthochschule Duisburg ./. Hauptzollamt München-Mitte".Die gilt auch für die von der Klägerin angeführte Entscheidung vom 29.01.1985 - C-234/83 - in der Rs. "Gesamtschule Duisburg ./. Hauptzollamt München".
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R
Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet
Um die Beachtung dieser Grundsätze zu gewährleisten, sind Vorschriften des Gemeinschaftsrechts so auszulegen, daß sie für einen vor ihrem Inkrafttreten entstandenen Sachverhalt nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrer Struktur eindeutig hervorgeht, daß ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl EuGH Urteile vom 12. November 1981 - 212-217/80 - EuGHE 1981, 2735, vom 10. Februar 1982 - 21/81 - EuGHE 1982, 381 f, vom 29. Januar 1985 - 234/83 - EuGHE 1985, 327 und vom 15. Juli 1993 - C-34/92 - EuGHE I 1993, 4147 f). - EuGH, 18.04.2002 - C-290/00
Duchon
Dazu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit keine rückwirkende Anwendung einer Verordnung zulässt, unabhängig davon, ob sich eine solche Anwendung für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirkt, es sei denn, dass es im Wortlaut oder in der Zweckrichtung einen hinreichend klaren Anhaltspunkt gibt, der die Annahme zulässt, dass die Verordnung nicht nur für die Zukunft gilt (Urteile vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-28/00, Kauer, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04
Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung …
15 - Urteile vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92 (GruSa Fleisch, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22) und vom 24. September 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P (Falck u. a./Kommission, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 119), ebenso bereits das Urteil Salumi II (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 9); ähnlich das Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83 (Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20). - EuG, 15.09.2015 - T-346/12
Ungarn / Kommission
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 für die aus der Zeit der Geltung der früheren Verordnung stammenden Erstattungsanträge keine rückwirkende Anwendung ihrer Vorschriften vorsieht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20…, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg, EU:C:1993:317, Rn. 22, …und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 119). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996 - C-341/94
Strafverfahren gegen André Allain, Beteiligte: Steel Trading France SARL, als …
( 34 ) Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83 (Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-273/98
Schlebusch
57 bis 59.30: - Zu diesem Verbot siehe z. B. das Urteil vom 29.Januar 1985 in der Rechtssache 243/83 (Gesamthochschule Duisburg/Hauptzollamt München-Mitte (Slg. 1985, 327, Randnr. 20). - BVerwG, 19.06.2003 - 3 B 168.02
Überprüfung der Auslegung eines landesrechtlichen Gebührengesetzes durch das …
Bezeichnend ist insoweit die wiederholte Bezugnahme auf Textziffer 20 des Urteils des EUGH vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83 (EUGHE 1985 S. 333, 341). - EuG, 16.09.2009 - T-271/08
Boudova u.a. / Kommission
- EuG, 15.04.2008 - T-348/04
SIDE / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Keine …
- EuG, 07.10.2015 - T-49/14
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks / Kommission - Geschützte …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97
Schoonbroodt
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97
Awoyemi
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1990 - C-99/89
Francisco Yanez-Campoy gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 203/85
Nicolet Instrument GmbH gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen. - …
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10319/02
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-223/95
A. Moksel AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Landwirtschaft - …
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10320/02
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1986 - 13/84
Control Data Belgium Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1984 - 234/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Gesamthochschule Duisburg gegen Hauptzollamt München - Mitte.
Gemeinsamer Zolltarif - Zollfreiheit für wissenschaftliche Instrumente, Apparate und Geräte - Mikroprozessor-Entwicklungssystem
Verfahrensgang
- FG München, 26.09.1983 - III 258/79
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1984 - 234/83
- EuGH, 29.01.1985 - 234/83
- FG München - III 258/79 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 02.02.1978 - 72/77
Universiteitskliniek Utrecht / Inspecteur der invoerrechten en accinzen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1984 - 234/83
Apparat oder Gerät in der Industrie oder anderswo zu kommerziellen Zwecken verwendet wird, nicht notwendig seinen wissenschaftlichen Charakter im Sinne der Verordnung ... und folglich den ... Anspruch auf Zollbefreiung aus, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind" (Urteil vom 2. Februar 1978 in der Rechtssache 72/77, Universiteitskliniek/Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen, Sig.Sie haben, wie gesagt, im Urteil in der Rechtssache 72/77 festgestellt, daß das Instrument aufgrund seiner objektiven Merkmale für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet sein muß.
Vernunft und Erfahrung lehren nämlich, daß die Fähigkeit zu hochwertigen Leistungen das wesentliche Merkmal von Instrumenten, Apparaten oder Geräten ist, die für Lehrzwecke oder für die wissenschaftliche Forschung verwendet werden (wie Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1798/75 in seiner ursprünglichen Fassung bestimmt) oder "für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet sind" (wie der Gerichtshof bei der Auslegung dieser Vorschrift in seinem Urteil in der Rechtssache 72/77 festgestellt hat).
- EuGH, 10.11.1983 - 300/82
Gesamthochschule Essen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1984 - 234/83
Und außerdem: Als Sie unlängst über die erste Fassung der Verordnung Nr. 1798/75 zu befinden hatten, haben Sie durchaus nicht ausgeschlossen, daß man zu ihrer Auslegung die im Jahr 1979 geänderte Fassung der Verordnung heranziehen könne (Urteil vom 10. November 1983 in der Rechtssache 300/82, Gesamthochschule Essen/Hauptzollamt Düsseldorf, Slg. 1983, 3643).