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   AG Düsseldorf, 30.07.2015 - 235 C 11335/14   

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https://dejure.org/2015,22745
AG Düsseldorf, 30.07.2015 - 235 C 11335/14 (https://dejure.org/2015,22745)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2015 - 235 C 11335/14 (https://dejure.org/2015,22745)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 235 C 11335/14 (https://dejure.org/2015,22745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktive Schadensberechnung des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall; Zugrundelegung der üblichen Stunden Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt; Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt aus dem Gesichtspunkt der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fiktive Schadensberechnung und die kostengünstigere Werkstatt

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verweisung auf Basis der BGH-Grundsätze - Günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 30.07.2015 - 235 C 11335/14
    So hat auch der BGH in seinem Urteil vom 4.4.2006 - Aktenzeichen X ZR 80/05 die BVSK-Tabellen bei der Ermittlung der üblichen Vergütung nicht von vornherein als ungeeignet Schätzungsgrundlage angesehen.
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Düsseldorf, 30.07.2015 - 235 C 11335/14
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung qualifiziert das Eurogarant-Siegel eine freie Werkstatt als einen Fachbetrieb von hohen Qualitätsstandard, der regelmäßig vom TÜV oder der Dekra kontrolliert wird (siehe hierzu BGH NJW 2010, 2941); die Reparatur von hinteren Stoßfänger und Heckblech stellt sich zudem nicht als tragende Karrosserieteile betreffend dar.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus AG Düsseldorf, 30.07.2015 - 235 C 11335/14
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 14.5.2013 (Az. VI ZR 320/12) festgehalten, dass eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt dann unzumutbar ist, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil die angesetzten Preise auf mit dem Haftpflichtversicherer vertraglich vereinbarten Sonderkonditionen beruhen.
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Etwas anderes könnte gelten, wenn die Reparaturbestätigung aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung erforderlich gewesen wäre, etwa im Rahmen der Abrechnung eines zusätzlichen Nutzungsausfallschadens (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2015 - 235 C 11335/14, juris Rn. 18; AG Schwabach, Urteil vom 22. November 2012 - 2 C 999/12, juris Rn. 5 ff.; AG Mainz, Urteil vom 15. Mai 2012 - 86 C 113/12, juris Rn. 12; AG Frankfurt, Urteil vom 3. Februar 2011 - 29 C 2624/10, juris Rn. 97 ff.).
  • AG Wiesbaden, 18.01.2018 - 91 C 1312/17

    Verkehrsunfall - Kostenersatz für Reparaturbestätigung

    Auch bei fiktiver Abrechnung könnten die Kosten für die Reparaturbescheinigung nach einem obiter dictum des BGH (IV ZR 146/16) erstattungsfähig sein, wenn die Reparaturbestätigung aus Rechtsgründen zur Schadensabrechnung erforderlich gewesen wäre, etwa im Rahmen der Abrechnung eines zusätzlichen Nutzungsausfallschadens (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2015 - 235 C 11335/14, juris Rn. 18; AG Schwabach, Urteil vom 22. November 2012 - 2 C 999/12, juris Rn. 5 ff.; AG Mainz, Urteil vom 15. Mai 2012 - 86 C 113/12, juris Rn. 12; AG Frankfurt, Urteil vom 3. Februar 2011 - 29 C 2624/10, juris Rn. 97 ff.).
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