Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.1979 - 236/78   

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https://dejure.org/1979,1029
EuGH, 16.05.1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,1029)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,1029)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,1029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Mura

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANSPRUCH ALLEIN AUFGRUND DER RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS - BESTIMMUNGEN , WONACH DIE LEISTUNGEN GEKÜRZT ODER ZUM RUHEN GEBRACHT WERDEN - ANWENDBARKEIT - GÜNSTIGERE GEMEINSCHAFTSREGELUNG - ...

  • EU-Kommission

    Mura

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Familie; Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht in Form einer Verordnung bei deren ...

  • Judicialis

    VO 1408/71 Art. 46; ; EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 1408/71 Art. 46; EG Art. 234; EWG Art. 177
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANSPRUCH ALLEIN AUFGRUND DER RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS - BESTIMMUNGEN , WONACH DIE LEISTUNGEN GEKÜRZT ODER ZUM RUHEN GEBRACHT WERDEN - ANWENDBARKEIT - GÜNSTIGERE GEMEINSCHAFTSREGELUNG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Rente nach nationalen Rechtsvorschriften

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 16.05.1979 - 236/78
    "Wird durch Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 die Anwendung von Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c ausgeschlossen? Diese Frage stellt sich um so eher, als im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 98/77 (Schaap) vom 14. März 1978 zwar im Tenor, nicht aber in den Gründen auf Artikel 46 in seiner Gesamtheit Bezug genommen wird.".

    Die italienische Regierung trägt vor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die durch die Urteile in Rechtssachen 98/77 (Schaap, Slg. 1978, S. 707) und 105/77 (Boerboom-Kersjes, Slg. 1978, 717) bekräftigt worden sei, ergebe sich folgendes:.

    "Wird durch Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 die Anwendung von Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c ausgeschlossen? Diese Frage stellt sich um so eher, als im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 98/77 (Schaap) vom 14. März 1978 zwar im Tenor, nicht aber in den Gründen auf Artikel 46 in seiner Gesamtheit Bezug genommen wird." 7 Zur Beantwortung dieser Frage sind zunächst die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 zu untersuchen.

    In seinen späteren Urteilen, insbesondere im Urteil vom 13. Oktober 1977, das in demselben Ausgangsverfahren wie hier erlassen wurde, und im Urteil vom 14. März 1978 (Rechtssache 98/77, Schaap, Slg. 1978, 707) hat der Gerichtshof dies dahin gehend.

  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus EuGH, 16.05.1979 - 236/78
    Mit Urteil vom 21. Januar 1977 hatte sie nämlich dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung des Artikels 12 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgelegt, die durch Urteil vom 13. Oktober 1977 (Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699) beantwortet worden ist.

    Im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 22/77 sei jedoch von dem "System der Zusammenrechnung und, Proratisierung" die Rede gewesen; es lasse sich daher fragen, ob der Gerichtshof hierunter nicht den ganzen Absatz 2 des Artikels 46 habe verstanden wissen wollen.

    Der FNROM hat zwei Argumente dafür vorgebracht, daß imUrteil in der Rechtssache 22/77 angeblich nur auf Artikel 46 Absatz 1 Bezug genommen wird, der seinerseits lediglich auf die Buchstaben a und b des Absatzes 2 verweise: - zum einen sei in der Rentensache Mura der Absatz 2 nicht einschlägig, weil der Betroffene in Belgien allein aufgrund der in diesem Land zurückgelegten Zeiten eine volle Invaliditätsrente erhalten habe; Artikel 46 Absatz 2 sei also lediglich im Rahmen des Vergleichs heranzuziehen, der in Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgesehen sei;.

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Oktober 1977 (Rechtssache 22/77, Slg. 1977, 1699) diese Frage wie folgt beantwortet: "Die Verordnung Nr. 1408/71 hindert die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält; jedoch ist nach Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 das System der Zusammenrechnung und Proratisierung anzuwenden, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.".

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 16.05.1979 - 236/78
    Dabei stützte er sich zur Rechtfertigung seines Anspruchs auf die ungekürzte belgische Rente unter anderem auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).

    12 In seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 (Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 46 Absatz 3 mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar ist, soweit er vorschreibt, daß die Kumulierung zweier in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbener Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistung beschränkt wird.

  • EuGH, 14.03.1978 - 105/77

    Boerboom-Kersjes

    Auszug aus EuGH, 16.05.1979 - 236/78
    Die italienische Regierung trägt vor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die durch die Urteile in Rechtssachen 98/77 (Schaap, Slg. 1978, S. 707) und 105/77 (Boerboom-Kersjes, Slg. 1978, 717) bekräftigt worden sei, ergebe sich folgendes:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-5/91

    Antonietta Di Prinzio gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

    Im Urteil Mura II (29) haben Sie entschieden:.

    (12) - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77 (Mura I, Slg. 1977, 1709), vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78 (Mura II, Slg. 1979, 1819), vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 37/77 (Greco, Slg. 1977, 1711) und vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77 (Schaap, Slg. 1978, 707).

    (29) - Urteil vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78 (Slg. 1979, 1819).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1981 - 7/81

    Antonino Sinatra gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs. - Soziale

    Hinsichtlich der Auslegung dieser Rechtsvorschriften beziehe ich mich auf die Ausführungen von Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen Manzoni, Mura und Greco (Slg. 1977, 1672 f.) und erneut in der Rechtssache Mura (Sig. 1979, 1830 f.), die Sie durch Urteile vom 13. Oktober 1977 (Slg. 1977, 1647, 1699, 1711) und vom 16. Mai 1979 (Slg. 1979, 1819) entschieden haben.

    Bei Änderungen des Feststellungsverfahrens oder der Berechnungsmethode für die Leistungen - dies scheint hier der Fall zu sein - ist eine Neuberechnung nach Artikel 46 vorzunehmen, so wie ihn der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 13. Oktober 1977 (Greco, Slg. 1977, 1711) und vom 16. Mai 1979 (Mura, Slg. 1979, 1819) ausgelegt hat.

  • EuGH, 13.11.1984 - 191/83

    Salzano

    Dies folge aus dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz, nach dem eine Antikumulierungsvorschrift keine andere Wirkung haben dürfe als die, das Zusammentreffen von Leistungen zu verhindern; deshalb dürfe eine Leistung nur in der Höhe entzogen (oder ausgesetzt) werden, in der sie durch eine entsprechende Leistung abgedeckt sei (Rechtssachen 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, und 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,10341)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.04.1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,10341)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. April 1979 - 236/78 (https://dejure.org/1979,10341)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Fonds national de retraite des ouvriers mineurs (FNROM) gegen Giovanni Mura.

    Soziale Sicherheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78
    Gegen diese Entscheidung rief Herr Mura das Tribunal du Travail Mons an, das dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Petroni/ONPTS - Slg. 1975, 1149 - folgte, die Entscheidung aufhob und feststellte, daß Herr Mura Anspruch auf die ungekürzte belgische Rente habe.
  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78
    Es ist in der Slg. 1977, 1699, veröffentlicht.
  • EuGH, 13.10.1977 - 37/77

    Greco

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78
    Eine gleichlautende Entscheidung erging in der Rechtssache 37/77 (Greco/ FNROM Slg. 1977, 1711), in der der Gerichtshof am selben Tag das Urteil erließ.
  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78
    Richtig ist der Grundsatz meines Erachtens in den Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache 98/77, der ersten Rechtssache Schaap (Slg. 1978, 707), und in der Rechtssache 105/77 (Boerboom, Slg. 1978, 717) formuliert.
  • EuGH, 14.03.1978 - 105/77

    Boerboom-Kersjes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78
    Richtig ist der Grundsatz meines Erachtens in den Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache 98/77, der ersten Rechtssache Schaap (Slg. 1978, 707), und in der Rechtssache 105/77 (Boerboom, Slg. 1978, 717) formuliert.
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