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   AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09   

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https://dejure.org/2009,16294
AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09 (https://dejure.org/2009,16294)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13.11.2009 - 238 C 171/09 (https://dejure.org/2009,16294)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - 238 C 171/09 (https://dejure.org/2009,16294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 826 BGB
    Zur Schadensersatzpflicht des Anwalts bei rechtsmissbräuchlicher und sittenwidriger Abmahnung

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung durch kollusiv mit seinem Mandanten zusammenwirkenden Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten auf Grund einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs

  • kanzlei.biz

    Abmahnungen ohne Geschäftstätigkeit begründen Schadensersatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nach rechtsmissbräuchlicher Abmahnung: Anwalt muss Schadensersatz zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 826 BGB; § 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG
    Wettbewerbsrecht - Regress beim rechtsmissbräuchlich handelnden Rechtsanwalt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Anwalts bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anwalt macht sich bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung schadensersatzpflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Anwalts bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zweifelhafte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 718
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09
    Gemäß § 250 Satz 2 BGB geht ein Freisteilungsanspruch in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig ablehnt (vergl. BGH NJW 1993, 1137 und NJW 2007, 1809), Vorliegend hat der Beklagte bereits vorprozessual, aber auch im laufenden Prozess, deutlich zu erkennen gegeben, dass er nicht bereit ist, die von der Klägerin geltend gemachten Schäden zu bezahlen.
  • LG Marburg, 09.09.2008 - 2 O 252/08

    Glaubhaftmachung der Stellung als Mitbewerber durch die Eröffnung eines

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09
    Für die Sittenwidrigkeit spricht vorliegend schon, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchläch war, Das Gericht schließt sich insoweit den Rechtsansichten und Feststellungen des Landgerichts Marburg in dem Urteil vom 09.09.2008, Geschäfts-Nr. 2 O 252/08, und des Landgerichts Würzburg in dem Urteil vom 21.10.2008, Aktenzeichen 14 0 1631/08, an.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09
    Gemäß § 250 Satz 2 BGB geht ein Freisteilungsanspruch in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig ablehnt (vergl. BGH NJW 1993, 1137 und NJW 2007, 1809), Vorliegend hat der Beklagte bereits vorprozessual, aber auch im laufenden Prozess, deutlich zu erkennen gegeben, dass er nicht bereit ist, die von der Klägerin geltend gemachten Schäden zu bezahlen.
  • LG Würzburg, 21.10.2008 - 14 O 1631/08

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen eines Online-Shops

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.11.2009 - 238 C 171/09
    Für die Sittenwidrigkeit spricht vorliegend schon, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchläch war, Das Gericht schließt sich insoweit den Rechtsansichten und Feststellungen des Landgerichts Marburg in dem Urteil vom 09.09.2008, Geschäfts-Nr. 2 O 252/08, und des Landgerichts Würzburg in dem Urteil vom 21.10.2008, Aktenzeichen 14 0 1631/08, an.
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