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   EuGH, 07.02.1984 - 238/82   

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https://dejure.org/1984,157
EuGH, 07.02.1984 - 238/82 (https://dejure.org/1984,157)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1984 - 238/82 (https://dejure.org/1984,157)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - 238/82 (https://dejure.org/1984,157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Duphar

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - GRENZEN - BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN , IHRE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT AUSZUGESTALTEN

  • EU-Kommission

    Duphar

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Auslegung des Art. 34 EWGV; Rechtmäßigkeit einer beschränkenden nationalen Regelung über die Gewährung von Arzneimitteln und Verbandsmitteln auf Kosten einer ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 3 Buchst. f; ; EWGVtr Art. 5; ; EWGVtr Art. 30; ; EWGVtr Art. 34; ; EWGVtr Art. 36; ; EWGVtr Art. 85; ; EWGVtr Art. 86; ; RL 65/65 Art. 5; ; RL 65/65Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - GRENZEN - BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN , IHRE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT AUSZUGESTALTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    System der sozialen Sicherheit; Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkungen; Regulierung des Arzneimittelverbrauchs; Unterschiedliche Bedingungen für Binnenhandel; Arzneimittelspezialitäten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Krankenversicherung - Vereinbarkeit von Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Arzneimitteln mit dem Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 542
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens machen geltend, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei als nach Artikel 30 EWG-Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung jede Maßnahme anzusehen, die geeignet sei, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 852, Rechtssachen 88 bis 90/75, Sadam, Slg. 1976, 340, und Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 39).

    In diesem Zusammenhang sei jedoch darauf hinzuweisen, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag auch dann gelte, wenn die nationale Maßnahme Befreiungsmöglichkeiten vorsehe und von diesen großzügig Gebrauch gemacht werde (Rechtssachen 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 40, und 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 537).

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79 (Groenveld, Sig. 1979, 3409) festgestellt hat, bezieht sich Artikel 34 auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme und damit die Schaffung unterschiedlicher Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel bezwecken oder bewirken, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betreffenden Staates einen besonderen Vorteil erlangt.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    2 Weiter trägt der Beklagte des Ausgangsverfahrens vor, selbst wenn anzunehmen sein sollte, daß Maßnahmen der hier gegebenen Art den Warenverkehr behindern könnten, stellten sie doch keine nach Artikel 30 verbotenen Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen dar, weil sie unterschiedslos für inländische wie für importierte Erzeugnisse gälten und zwingenden Erfordernissen - hier: der Sanierung und damit der Erhaltung eines nationalen Krankenversicherungssystems - Rechnung trügen, die nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649) derartige Handelshemmnisse rechtfertigten und für sie eine Ausnahme von Artikel 30 begründeten.
  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    23 Falls das nationale Gericht feststellen sollte, daß die Maßnahme, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht es zu prüfen hat, die Voraussetzungen für deren Bejahung nicht erfüllt, so ist bei der Anwendung des Artikels 36 EWG-Vertrag zu berücksichtigen, daß diese Vorschrift, wie der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt hat (s. z. B. das Urteil vom 19.12.1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italien, Slg. 1961, 693), Maßnahmen nichtwirtschaftlicher Art betrifft.
  • EuGH, 23.11.1977 - 38/77

    Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    Die in Rede stehenden Vorschriften erfüllten alle nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes geltenden Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift (Rechtssache 41/74, van Duyn, Slg. 1974, 1337, Rechtssache 51/76, VNO, Slg. 1977, 113, und Rechtssache 38/77, Enka, Slg. 1977, 2203).
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    Die in Rede stehenden Vorschriften erfüllten alle nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes geltenden Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift (Rechtssache 41/74, van Duyn, Slg. 1974, 1337, Rechtssache 51/76, VNO, Slg. 1977, 113, und Rechtssache 38/77, Enka, Slg. 1977, 2203).
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 07.02.1984 - 238/82
    Die in Rede stehenden Vorschriften erfüllten alle nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes geltenden Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift (Rechtssache 41/74, van Duyn, Slg. 1974, 1337, Rechtssache 51/76, VNO, Slg. 1977, 113, und Rechtssache 38/77, Enka, Slg. 1977, 2203).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Nach ständiger Rechtsprechung läßt das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar u. a., Slg. 1984, 523, Randnr. 16, und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95, Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395, Randnr. 27).

    So unterliegen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, die sich auf den Absatz medizinischer Erzeugnisse und mittelbar auf deren Einfuhrmöglichkeiten auswirken können, den Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr (Urteil Duphar u. a., Randnr. 18).

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Da Arzneimittel Waren iS von Art. 28 EG sind (EuGHE 1984, 523 RdNr 15 ff - Duphar), können Beschränkungen im Zusammenhang mit deren Erwerb die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigen (vgl EuGHE 1989, I-617 RdNr 14 f - Schumacher; EuGHE 1998, I-1831 RdNr 34-36 = SozR 3-6030 Art. 30 Nr. 1 - Decker).

    Die nationalen Gesundheitssysteme dürfen deshalb zB sogar ein besonderes Qualitätsniveau für Medikamente vorschreiben, etwa in Form von Negativ- oder Positivlisten (EuGHE 1984, 523 RdNr 17 - Duphar; Plute, DOK 1994, 505, 506; Bieback in: Fuchs, Kommentar zum Europäischen Sozialrecht, 3. Aufl 2002, Art. 22 RdNr 40).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1984, Duphar u. a., 238/82, Slg. 1984, 523, Randnr. 16, vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.1983 - 17 U 153/82, 17 U 238/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3475
OLG Frankfurt, 08.06.1983 - 17 U 153/82, 17 U 238/82 (https://dejure.org/1983,3475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.1983 - 17 U 153/82, 17 U 238/82 (https://dejure.org/1983,3475)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 17 U 153/82, 17 U 238/82 (https://dejure.org/1983,3475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.09.1979 - 22 U 85/78

    Schmerzensgeld; Verletzungen durch Hundebisse; Verkürzung der Fingerkuppe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.1983 - 17 U 153/82
    Soweit sich veröffentlichte Entscheidungen mit Verletzungen durch Hundebisse befassen, liegen die Schmerzensgeldbeträge zwischen 500 DM und 3.000 DM (vgl. Hacks-Ring-Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 10, Aufl. 1981, Nr. 33, 39, 50, 57, 68, 78, 116, 198, 212), nämlich 800 DM bei einer 1, 5 cm bogenförmigen Hundebisswunde an der linken Wange eines dreijährigen Jungen (AG Kempten - 3 C 113/80), 1.200 DM bei einem Hundebiss in die Unterlippe eines Mannes mit 0, 5 x 1 cm großer Wunde und sichtbar verbliebener Narbe aufgrund Gefährdungshaftung des Tierhalters (AG Lüneburg, Recht und Schaden 1979, 173) und 3.000 DM bei einer Verletzung durch Hundebisse am rechten Mittelfinger, am Bauch und am linken Oberarm eines Maschinenbaumeisters, mit dreimonatiger vollständiger und weiterer eineinhalb monatiger 50 prozentiger Arbeitsunfähigkeit mit Verkürzung der Kuppe des rechten Mittelfingers (OLG Frankfurt, VersR 1980, 270 ).
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Rechtsprechung
   RG, 13.05.1882 - Rep. I. 238/82   

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https://dejure.org/1882,67
RG, 13.05.1882 - Rep. I. 238/82 (https://dejure.org/1882,67)
RG, Entscheidung vom 13.05.1882 - Rep. I. 238/82 (https://dejure.org/1882,67)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1882 - Rep. I. 238/82 (https://dejure.org/1882,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie weit erstreckt sich die Vermutung gegen den animus recipiendi bei freiwilligen Aufwendungen für nahe verwandte Personen?

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Vermutung gegen den animus recipiendi bei freiwilligen Aufwendungen für nahe verwandte Personen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 10, 117
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82   

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https://dejure.org/1983,13202
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82 (https://dejure.org/1983,13202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.09.1983 - 238/82 (https://dejure.org/1983,13202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. September 1983 - 238/82 (https://dejure.org/1983,13202)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Duphar BV und andere gegen Niederländischer Staat.

    Krankenversicherung - Vereinbarkeit von Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Arzneimitteln mit dem Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Ein dritter Einwand gegen mein Verständnis des Artikels 36 könnte aus den Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. S. 613, insbesondere Randnummern 16 bis 18 der Entscheidungsgründe) und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit Futtermittel, Slg. S. 3369, insbesondere Randnummer 23 der Entscheidungsgründe) hergeleitet werden.
  • EuGH, 29.11.1956 - 8/55

    Fédération Charbonnière de Belgique gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    In verschiedenen Urteilen, vor allem aber im Urteil vom 29. November 1956, Rechtssache 8/55 (Fédération charbonnière de Belgique, Sig. 1955-1956, 297), hat der Gerichtshof entschieden, daß "die Vorschriften eines .
  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Tatsächlich hat der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmevorschrift zum Grundsatz des freien Warenverkehrs handelt und daß dies bei ihrer Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. die Urteile vom 25.1. 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. S. 5, und vom 12.10.1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. S. 1935).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Tatsächlich hat der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmevorschrift zum Grundsatz des freien Warenverkehrs handelt und daß dies bei ihrer Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. die Urteile vom 25.1. 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. S. 5, und vom 12.10.1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. S. 1935).
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Die Feststellung, ob die innerstaatliche Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, ist somit Sache des vorlegenden Gerichts (vgl. das Urteil Denkavit Futtermittel, a. a. O., und das Urteil vom 16.12.1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. S. 3839).
  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Diese Frage stüzt sich auf eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. u. a. die Urteile vom 20.5. 1976, de Peijper, a. a. O., vom 5.10.1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. S. 1555, vom 12.7.1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. S. 2555, und vom 8.11.1979 in der Rechtssache Denkavit Futtermittel, a. a. O.) und ist daher gewiß berechtigt.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Nach Ansicht der Klägerinnen gehören die Vorschriften, mit denen wir es hier zu tun haben, zur zweiten Gruppe, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes "jede Handelsregelung" umfaßt, die geeignet ist, "den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (Urteil vom 11.7. 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. S. 837).
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Diese Frage stüzt sich auf eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. u. a. die Urteile vom 20.5. 1976, de Peijper, a. a. O., vom 5.10.1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. S. 1555, vom 12.7.1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. S. 2555, und vom 8.11.1979 in der Rechtssache Denkavit Futtermittel, a. a. O.) und ist daher gewiß berechtigt.
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
    Ein dritter Einwand gegen mein Verständnis des Artikels 36 könnte aus den Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. S. 613, insbesondere Randnummern 16 bis 18 der Entscheidungsgründe) und vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78 (Denkavit Futtermittel, Slg. S. 3369, insbesondere Randnummer 23 der Entscheidungsgründe) hergeleitet werden.
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