Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1988 - 238/87   

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https://dejure.org/1988,473
EuGH, 05.10.1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,473)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,473)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Volvo / Veng

    EWG-Vertrag, Artikel 36
    1 . Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Muster und Modelle - Schutz - Voraussetzungen und Modalitäten - Festlegung durch das nationale Recht - Schutz von Teilen eines bereits als solchen geschützten Ganzen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Volvo / Veng

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine "beherrschende Stellung" im Sinne des Art. 86 EWG-Vertrag; Weigerung des Inhabers eines Geschmacksmusters für Kraftfahrzeugkarosserieteile, eine Lizenz für die Einfuhr und den Verkauf solcher Teile zu gewähren; Ablehnung eines Herstellers die ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 86
    1. Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Muster und Modelle - Schutz - Voraussetzungen und Modalitäten - Festlegung durch das nationale Recht - Schutz von Teilen eines bereits als solchen geschützten Ganzen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung des Inhabers eines eingetragenen Geschmacksmusters, eine Lizenz zu erteilen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 628
  • GRUR Int. 1990, 141
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    [46] Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts, hier des Rechts, eine Verletzungsklage zu erheben, zu den Vorrechten des Inhabers eines Rechts des geistigen Eigentums, so dass sie als solche keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteile Volvo, 238/87, EU:C:1988:477, Rn. 8, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 49, und IMS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 34).

    [47] Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann jedoch die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts durch den Inhaber unter außergewöhnlichen Umständen ein missbräuchliches Verhalten im Sinne von Art. 102 AEUV darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volvo, 238/87, EU:C:1988:477, Rn. 9, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 50, und IMS Health, C-418/01, EU:C:2004:257, Rn. 35).

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    In der dem Urteil vom 5. Oktober 1988, Volvo (238/87, Slg. 1988, 6211) zugrunde liegenden Rechtssache war der Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 234 EG gefragt worden, ob ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 82 EG vorliegt, wenn ein Kraftfahrzeughersteller, der ein Geschmacksmusterrecht an Karrosserieteilen besitzt, es ablehnt, Dritten eine Lizenz für die Lieferung von Teilen zu gewähren, die das geschützte Muster einschließen.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Strengere Anforderungen kommen jedoch dann in Betracht, wenn zu der durch das Patent vermittelten Marktbeherrschung zusätzliche Umstände hinzutreten, angesichts derer die Ungleichbehandlung die Freiheit des Wettbewerbs gefährdet, die zu sichern das Ziel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist (s. auch EuGH, Urt. v. 5.10.1988 - Rs. 238/87, Slg. 1988, 6211 - Volvo/Veng; Urt. v. 6.4.1995 - Rs. C-241 und 242/91 P, Slg. 1995, I-743 - RTE und ITP/Kommission ["Magill"]; Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C-418/01, WRP 2004, 717 - IMS Health/NDC Health).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    34 Nach gefestigter Rechtsprechung gehört das ausschließliche Recht der Vervielfältigung zu den Vorrechten des Inhabers eines Immaterialgüterrechts, so dass die Verweigerung einer Lizenz als solche keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgehen sollte (Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87, Volvo, Slg. 1988, 6211, Randnr. 8, und Urteil Magill, Randnr. 49).

    35 Wie sich aus derselben Rechtsprechung ergibt, kann jedoch die Ausübung des ausschließlichen Rechts durch den Inhaber unter außergewöhnlichen Umständen ein missbräuchliches Verhalten darstellen (Urteile Volvo, Randnr. 9, und Magill, Randnr. 50).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Wettbewerbsinteressen können im Rahmen des Art. 82 EG auch Einschränkungen des Eigentums rechtfertigen, wenn die Ausübung des aus dem Eigentum fließenden Ausschließlichkeitsrechts missbräuchlich ist (vgl. zu Immaterialgüterrechten EuGH, Urt. v. 5.10.1988 - 238/87, Slg. 1988, 6211 Tz. 8 f. = GRUR Int. 1990, 141 - Volvo/Veng; Urt. v. 6.4.1995 - C-241/91 P u. C-242/91 P, Slg. 1995, I-743 Tz. 50 = GRUR Int. 1995, 490 - Magill; Urt. v. 26.11.1998 - C-7/97, Slg. 1998, I-7791 Tz. 39 = WuW/E EU-R 127 - Bronner; Urt. v. 29.4.2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 Tz. 35 = WuW/E EU-R 804 - IMS Health).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Rs. C-241/91 P und 242/91 P GRUR-Int 1995, 490, 493, Rn. 50 ff. - Magill; EuGH 238/87 GRUR-Int 1990, 141, Rn. 9 - Volvo/Veng).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    33 RTE macht, unterstützt von IPO, unter Berufung auf das Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) geltend, die Ausübung des ausschließlichen Rechts durch einen Inhaber von Urheberrechten, insbesondere seine Weigerung, eine Lizenz zu erteilen, könnten als solche nicht als mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung angesehen werden.

    49 Zwar trifft es zu, daß sich die Voraussetzungen und die Modalitäten des Schutzes eines Immaterialgüterrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung innerhalb der Gemeinschaft nach nationalem Recht bestimmen und daß das ausschließliche Recht der Vervielfältigung zu den Vorrechten des Urhebers gehört, so daß die Verweigerung einer Lizenz als solche keinen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgehen sollte (Urteil Volvo, a. a. O., Randnrn. 7 und 8).

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Dementsprechend sei der Inhaber des Urheberrechts nicht - auch nicht gegen eine angemessene Gebühr - verpflichtet, Dritten Lizenzen zu erteilen, wie der Gerichtshof, wenn auch für ein Geschmacksmuster, im Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) bestätigt habe.

    32 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Die Kommission ist in diesem Zusammenhang weiterhin der Auffassung, daß das der Klägerin vorgeworfene Verhalten sich von dem unterscheide, das der Gerichtshof im Urteil Volvo für rechtmässig gehalten habe.

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, a. a. O., Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Dementsprechend sei der Inhaber des Urheberrechts nicht - auch nicht gegen eine angemessene Gebühr - verpflichtet, Dritten Lizenzen zu erteilen, wie der Gerichtshof, wenn auch für ein Geschmacksmuster, im Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) bestätigt habe.

    32 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Die Kommission ist in diesem Zusammenhang weiterhin der Auffassung, daß das der Klägerin vorgeworfene Verhalten sich von dem unterscheide, das der Gerichtshof im Urteil Volvo für rechtmässig gehalten habe.

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, a. a. O., Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15

    DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen

    Ist diese Substanz des Schutzrechts nicht berührt, kann deshalb unternehmerisches Verhalten dem Kartellrecht unterliegen (EuGH, Urt. v. 05.10.1988, Rs. 238/87, GRUR Int. 1990, 141, Rn. 8f. - Volvo/Veng; de Bronett in: Schulte/Just, a.a.O., Rn. 108 zu § 101 AEUV m.w.Nw.).
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    35 Die Klägerin trägt unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211) vor, das ihr vorgeworfene Verhalten unterliege dem Schutz, den das Gemeinschaftsrecht der eigentlichen Substanz ihres Urheberrechts an ihren Programmvorschauen gewähre.

    36 Zu der vom Gerichtshof im Urteil Volvo erwähnten Möglichkeit der im Sinne von Artikel 86 mißbräuchlichen Ausnutzung eines Urheberrechts durch seinen Inhaber führt die Klägerin aus, im vorliegenden Fall habe die Kommission kein derartiges Verhalten festgestellt.

    49 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Die Kommission ist in diesem Zusammenhang weiterhin der Auffassung, daß das der Klägerin vorgeworfene Verhalten sich von dem unterscheide, das der Gerichtshof im Urteil Volvo für rechtmässig gehalten habe.

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98

    Renault

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer -

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der

  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01

    IMS Health

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Deutsche Telekom/ Kommission

  • EuG, 24.05.2007 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein

  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 44/14

    Prozesskartusche

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2011 - 6 U 18/10

    Softwareüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über ein

  • EuGH, 25.03.2021 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission

  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14

    Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines

  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

  • EuGH, 30.11.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault / AUDI

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 60/11

    Waage mit Tragplatte

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97

    Bronner

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10

    AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

  • LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09

    Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05

    MPEG2-Standard

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-53/03

    DIE WEIGERUNG EINES MARKTBEHERRSCHENDEN PHARMAUNTERNEHMENS, ALLE BESTELLUNGEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-41/90

    Klaus Höfner und Fritz Elser gegen Macrotron GmbH. - Freier

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 546/05

    Berechtigung zum Anbieten von DVD-ROM mit komprimierten Videosignalen innerhalb

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14461/17

    Vier Klagen gegen die Funktion Siri & Suchen abgewiesen

  • EuG, 24.05.2007 - T-151/05

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault AG gegen AUDI AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21

    Lietuvos gelezinkeliai/ Kommission

  • LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14456/17

    Vier Klagen gegen die Funktion Siri & Suchen abgewiesen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

  • LG München I, 31.01.2019 - 7 O 14459/17

    Vier Klagen gegen die Funktion Siri & Suchen abgewiesen

  • LG Düsseldorf, 28.11.2013 - 14c O 304/12

    Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Felgen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-235/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Artikel

  • LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
  • LG Düsseldorf, 05.07.2007 - 4b O 289/06

    Schutz des Patents mit der Bezeichnung lichtabstrahlendes Halbleiterbauelement

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 287/06

    Leuchtdiode III

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 289/06

    Leuchtdiode V

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 288/06

    Leuchtdiode IV

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17778
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,17778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,17778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 238/87 (https://dejure.org/1988,17778)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    AB Volvo gegen Erik Veng (UK) Ltd.

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weigerung des Inhabers eines eingetragenen Geschmacksmusters, eine Lizenz zu erteilen

Verfahrensgang

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