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AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzlei-rader.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Parship - Der Wink mit dem Zaunpfahl
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
Reuegeld - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz …
Auszug aus AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
Indes handelt es sich bei der Realisierung der zugesicherten Kontakte evident nicht um die gesamte von der Beklagten geschuldete Leistung (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14 sowie LG Hamburg, Urt. v. 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14 ) und bei näherem Hinsehen sogar überhaupt nicht um eine von der Beklagten geschuldete Leistung. - EuGH, 13.09.2017 - C-350/16
Das im Jahr 2008 von der Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der …
Auszug aus AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
cc) Eine entsprechende Formel (vgl. zu deren möglicher konkreter Ausgestaltung AG Hamburg, Urt. v. 11 .09.2017, Az.: 23a C 350/16 ) hat die Beklagte aber weder entwickelt noch angewandt. - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
Hierdurch würde der mit der Widerrufsbelehrung verfolgte Zweck, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht richtig und umfassend zu informieren, nicht erreicht (BGH, Urt. v. 04.07.2002, Az.: 1 ZR 55/00 = NJW 2002, 3396 ). - LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HKO 66/14
Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship
Auszug aus AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
Indes handelt es sich bei der Realisierung der zugesicherten Kontakte evident nicht um die gesamte von der Beklagten geschuldete Leistung (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14 sowie LG Hamburg, Urt. v. 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14 ) und bei näherem Hinsehen sogar überhaupt nicht um eine von der Beklagten geschuldete Leistung.