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   LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07   

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LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07 (https://dejure.org/2007,15210)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 (https://dejure.org/2007,15210)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 24 O 317/07 (https://dejure.org/2007,15210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer eBay-Auktion und Anfechtbarkeit eines Verkaufsangebots wegen Erklärungsirrtums

  • stroemer.de

    Unterlegene Bieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Vertragsschlusses im Zuge einer Internetauktion bei einer Differenz des für die unterlegenen Bieter zur Verfügung stehenden Kaufpreisgebots und der hinterlegten Sofortkauf-Option; Anfechtung eines Verkaufsangebots über eine Auktionsplattform aufgrund ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Verkäufer einen anderen als den festgelegten Preis verlangt - eBay-Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetauktion: Auto für 100 Euro? - Ist ein Angebot mehrdeutig oder widersprüchlich, kommt kein Vertrag zustande

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1592
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Insoweit unterscheidet sich die Erklärung der Beklagten Ziff. 2 maßgeblich von der Fallkonstellation, die der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 08.12.2006 (MMR 2007, 446) zugrunde lag.

    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).
  • BGH, 15.12.1987 - X ZR 10/87

    Anforderungen an Eindeutigkeit der Anfechtungserklärung

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Vielmehr war ausreichend, dass sie ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck brachte, sie wolle den Kaufvertrag nicht gelten lassen (BGHZ 88, 245; 91, 331; NJW-RR 1988, 566; 1995, 859).
  • AG Syke, 27.09.2004 - 24 C 988/04

    Gefahrübergang bei einem Versendungskauf

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Nur wenn dies die einzige Preisangabe der Beklagten Ziff. 2 gewesen wäre, müsste sie sich möglicherweise trotz des unstreitig um ein Vielfaches höheren Fahrzeugwertes hieran festhalten lassen (so AG Syke, Urt. v. 27.09.2004 -24 C 988/04-).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Denn bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte sie erkennen und vermeiden können, dass ihre Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte (BGHZ 91, 324) und vom Kläger auch tatsächlich so aufgefasst wurde.
  • OLG Koblenz, 06.01.1994 - 5 U 1240/92

    Dissens über Höhe der Werkvertragsvergütung nach Ausschreibung - Gesamtpreis -

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Damit besteht zwischen den Parteien ein offener Einigungsmangel im Sinne des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB (so für den Fall objektiv mehrdeutiger Preisangaben im Ausschreibungsverfahren nach VOB/A auch OLG Koblenz BauR 1995, 252).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03

    Schadensersatz statt der Leistung ; Nicht erbrachte Erfüllung aus Kaufvertrag ;

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Eine solche liegt vor, wenn eine Äußerung oder ein schlüssiges Verhalten unmittelbar auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolges gerichtet ist (BGH NJW 1993, 2100).
  • AG Bremen, 25.05.2007 - 9 C 142/07

    Anfechtung bei Sofortkauf statt Auktion

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-).
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
    Vielmehr war ausreichend, dass sie ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck brachte, sie wolle den Kaufvertrag nicht gelten lassen (BGHZ 88, 245; 91, 331; NJW-RR 1988, 566; 1995, 859).
  • OLG Oldenburg, 27.09.2006 - 4 U 25/06

    EBay-Kaufvertrag wegen Schreibfehler anfechtbar? - eBay-Recht

  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92

    Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines

  • LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10

    "Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Erklärungsirrtum möglich ist, wenn das Angebot statt als Aktion (mit einem Startpreis von 1, 00 EUR) durch Versehen zum Sofort-Kauf angeboten wird (LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris: Verstärker im Wert von 1.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; LG Stuttgart v. 21.12.2007 - 24 O 317/07, juris: Auto im Wert von 45.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 100, 00 EUR; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris: neues i-Phone im Wert von 500, 00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; AG Bremen v. 25.05.2007 - 9 C 142/09; 9 C 0142/07, juris: zwei Werder-Bremen Stammkarten zum Preis von 1, 00 EUR).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 und des OLG Frankfurt/Main vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - stehen, wie das Gericht bereits in der Hinweisverfügung vom 27.09.2011 ausgeführt hat, nicht entgegen.
  • LG Bonn, 23.12.2022 - 3 O 131/22

    Einbauküchenkauf über Internet-Plattform eBay per Sofortkauf

    Damit besteht zwischen den Parteien ein offener Einigungsmangel im Sinne des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB mit der Folge, dass der Kaufvertrag im Zweifel als nicht geschlossen anzusehen ist (vgl. hierzu LG Stuttgart, U. v. 21.12.2007, NJW-RR 2008, 1592 ff., zitiert nach juris).
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