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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96 (https://dejure.org/1998,5977)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.1998 - 24 A 6169/96 (https://dejure.org/1998,5977)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 (https://dejure.org/1998,5977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 22 K 16107/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 24.11.1983 - 6 B 24.83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96
    vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, FEVS 34, 104(105).

    Orientierungspunkt für die Abgrenzung ist andererseits die "?vollständige", d.h. aus beiden Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern bestehende Familie, deren Bestehen den Anspruch auf Anerkennung eines Mehrbedarfs typischerweise ausschließt, wobei lediglich in Ausnahmefällen fraglich sein kann, ob "?alleinerziehend" im Sinne des § 23 Abs. 2 BSHG auch die hilfesuchende Person ist, deren Partner sich so wenig an der Pflege und Erziehung der Kinder beteiligt, daß ihr diese Aufgaben praktisch allein obliegen, so OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 4. Januar 1994 - 4 M 4730/93 - und 24. Oktober 1996 - 4 M 4786/96 -, zitiert in OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 24; ebenso: LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 23 Rdnr. 18, und ob im Wege der Arbeitsteilung für die Bedarfsgemeinschaft erbrachte Leistungen auf anderen Gebieten, etwa der Haushaltsführung, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, a.a.O. S. 106, ein Defizit bei der Beteiligung an der Kinderpflege und - erziehung ausgleichen können.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 4 B 227/88 -, FEVS 38, 209., Ein Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende ist demgemäß in einem Fall versagt worden, in dem zwei Mütter mit je zwei Kindern zusammenlebten und wirtschafteten, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, FEVS 34, 104, oder in dem getrennt lebende, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sich in etwa halbwöchentlichem Turnus bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten.

    Damit sind die Positionen angesprochen, die auch in entsprechenden Untersuchungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge genannt werden, vgl. auch insoweit: OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983, a.a.O. S. 106, und zu denen insbesondere auch Aufmerksamkeiten bei gelegentlichen Hilfeleistungen durch Dritte gehören.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96
    Orientierungspunkt für die Abgrenzung ist andererseits die "?vollständige", d.h. aus beiden Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern bestehende Familie, deren Bestehen den Anspruch auf Anerkennung eines Mehrbedarfs typischerweise ausschließt, wobei lediglich in Ausnahmefällen fraglich sein kann, ob "?alleinerziehend" im Sinne des § 23 Abs. 2 BSHG auch die hilfesuchende Person ist, deren Partner sich so wenig an der Pflege und Erziehung der Kinder beteiligt, daß ihr diese Aufgaben praktisch allein obliegen, so OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 4. Januar 1994 - 4 M 4730/93 - und 24. Oktober 1996 - 4 M 4786/96 -, zitiert in OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 24; ebenso: LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 23 Rdnr. 18, und ob im Wege der Arbeitsteilung für die Bedarfsgemeinschaft erbrachte Leistungen auf anderen Gebieten, etwa der Haushaltsführung, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, a.a.O. S. 106, ein Defizit bei der Beteiligung an der Kinderpflege und - erziehung ausgleichen können.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 25, Die Frage, wann die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung von Kindern so geringfügig ist, daß sie unwesentlich, d.h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist, bestimmt sich auch nach dem Zweck des Mehrbedarfszuschlags, der vom Gesetz selbst nicht näher beschrieben wird, wohl aber im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck gefunden hat.

  • OVG Berlin, 06.06.1996 - 6 S 261.95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96
    Die Klassifizierung als Alleinerziehender ist hingegen nicht ausgeschlossen, wenn das Kind eine Schule oder eine Kinderbetreuungseinrichtung wie etwa einen Kindergarten besucht oder besuchen kann, vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 6. Juni 1996 - 6 S 261/95 -, NVwZ-Beilage 12/1996, 95, das den Anspruch auf Mehrbedarfszuschlag bei einer Erziehenden bejaht hat, die mit ihrem Kind in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Betreuungsangebot untergebracht war, oder wenn eine einzelne dritte Betreuungsperson nur in unwesentlichem Umfang, insbesondere in nicht gleichgeordneter Stellung oder gegen Entgelt tätig wird.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.07.1988 - 4 B 227/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 4 B 227/88 -, FEVS 38, 209., Ein Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende ist demgemäß in einem Fall versagt worden, in dem zwei Mütter mit je zwei Kindern zusammenlebten und wirtschafteten, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, FEVS 34, 104, oder in dem getrennt lebende, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sich in etwa halbwöchentlichem Turnus bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn in solchen Fällen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitwirkung der Kindesmutter im Rahmen der Pflege und Erziehung der Kläger zu 2) bis 4) eine untergeordnete Rolle spielt und die Klägerin zu 1) infolgedessen als Allenerziehende angesehen werden könnte (vgl. Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; OVG NRW, Urteil v. 25.08.1998, 24 A 6169/96 zur Vorgängervorschrift des § 23 Abs. 2 S. 1 Bundessozialhilfegesetz; Münder in LPK SGB 11, 2. Auflage 2008, § 21 Rn. 8 f; Lang/Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 1305/98

    Anerkennung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende; Anspruch auf

    vgl. zum Vorstehenden: OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -.

    vgl. ausführlich zu diesem Begriff: OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -.

  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    Ohne Einfluss auf den Anspruch auf Gewährung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs ist die Mitwirkung eines 'Dritten" an der Pflege und Erziehung des Kindes nur dann, wenn sie so geringfügig ist, dass sie unwesentlich, d.h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der

    Denn auch nach der bisherigen Rechtsprechung zu § 23 Abs. 2 BSHG ist der gelegentliche Besuch eines Freundes oder einer Freundin sowie die Inanspruchnahme eines zeitweiligen Babysitters zur stundenweise Beaufsichtigung des Kindes nicht als die Anerkennung dieses Zuschlages hindernd angesehen worden; auch der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder i. S. des § 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ändere nichts am Status als Alleinerziehender, denn der Beitrag dieser dritten Personen zur Pflege und Erziehung des Kindes sei nur von unwesentlicher Bedeutung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -, zit. nach juris).
  • SG Detmold, 13.04.2007 - S 11 (9) AS 205/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ohne Einfluss auf den Anspruch auf Gewährung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs ist die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung des Kindes nur dann, wenn sie so geringfügig ist, dass sie unwesentlich, d. h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25.08.1998, Az. 24 A 6169/96 und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 22.07.1988, Aktenzeichen (Az.) 4 B 227/88, jeweils zur Vorschrift des § 23 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) a. F.; Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, Az. L 5 B 196/05 ER AS; Hauck/Noftz-Kalhorn, SGB II, K § 21, Rn. 14; Eicher/Spellbrink-Lang, SGB II, 2005, § 21, Rn. 35; Münder-Hofmann, LPK-SGB II, 2005, § 21, Rn. 6, 9).

    Die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II trägt dem Umstand Rechnung, dass Alleinerziehende zusätzliche Aufwendungen für Kontaktpflege, gelegentliche Dienstleistungen Dritter (z. B. Babysitter), einen erhöhten Bedarf an Spielzeug und Unterhaltung für ihre Kinder und einen verteuerten Einkauf wegen ihrer verringerten Beweglichkeit haben (vgl. Gesetzentwurf des Bundesrates zum 4. Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, Bundestagsdrucksache 10/3079; OVG NRW, Urteil vom 25.08.1998, Az. 24 A 6169/96; Hauck/Noftz-Kalhorn, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 16 B 795/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt für einen Haushaltsvorstand sowie Mehrbedarfszuschlag

    vgl. eingehend OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 - ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 1988 - 4 B 227/88 -, FEVS 38, 209.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2003 - 22 B 1198/03
    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -.

    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 1998 - 24 A 6169/96 -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2006 - L 20 B 74/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zwar ist durchaus denkbar, dass ein im Haushalt einer Leistungsbezieherin lebender erwachsener Mann nicht oder nur in einem unbeachtlichen Umfang an der Pflege und Erziehung der Kinder der Leistungsbezieherin beteiligt ist mit der Folge, dass ein Zuschlag für Alleinerziehende zu gewähren ist (zu einem solchen Fall OVG NRW, Urteil vom 25.08.1998 - 24 A 6169/96, zur Vorgängervorschrift des § 23 Abs. 2 BSHG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 20 B 328/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Von einer völlig untergeordneten Mitwirkung der Kindesmutter im Rahmen der Pflege und Erziehung der Antragsteller zu 2) und 3), bei der der Antragsteller zu 1) ggf. als Alleinerziehender im vorgenannten Sinne anzusehen wäre (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.08.1998, 24 A 6169/96 zur Vorgängervorschrift des § 23 Abs. 2 S. 1 Bundessozialhilfegesetz) kann ersichtlich nicht ausgegangen werden (vgl. etwa auch LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS m.w.N.; Hofmann in LPK-SGB 11, 1. Auflage 2005, § 21 RdNr. 6ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2006 - L 6 AS 530/06
    Wirkt dagegen ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes mit bzw unterstützt er den Elternteil so nachhaltig, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflegt, ist kein Status eines "Alleinerziehenden" anzunehmen (vgl Urteil des OVG NRW vom 25. August 1998, - 24 A 6169/96-; Beschlüsse des SG Berlin vom 22. März 2005, - S 59 AS 522/05 ER - des LSG Hamburg vom 26. September 2005, - L 5 B 196/05 ER AS -).
  • VG Bremen, 27.02.2008 - S3 K 447/06

    Arbeitslosengeld II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2008 - L 19 B 22/08

    Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt; Keine aufschiebende Wirkung eines

  • SG Hannover, 17.04.2007 - S 17 AS 672/07
  • SG Hildesheim, 01.07.2011 - S 55 AS 915/11
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