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   VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712   

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https://dejure.org/1996,2277
VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712 (https://dejure.org/1996,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 (https://dejure.org/1996,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - 24 B 94.1712 (https://dejure.org/1996,2277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Fahrzeughalters für Abschleppkosten im Falle eines verbotswidrigen Abstellens auf einen Behindertenparkplatz ; Folgen des Fehlens einer konkreten Behinderung eines Berechtigten durch das verbotswidrige Abstellen; Ordnungsgemäße Ermessensausübung beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1979
  • NVwZ 1996, 929 (Ls.)
  • NZV 1996, 423 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Insoweit genügt es, dass bei einem Verstoß gegen die einschlägige straßenverkehrsrechtliche Regelung bestimmungsgemäß nach dem Zweck der straßenverkehrsrechtlichen Regelung in der Regel eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer im oben dargestellten Sinne eintritt (vgl. für das rechtswidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz: BVerwG, U. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 8; ebenso, dass es auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, die berechtigt auf einem Parkplatz parken wollen, nicht ankommt: BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 - MDR 1984, 255; Bay. VGH, U. v. 29.01.1996 - 24 B 94.1712 -, BayVBl. 1996, 376, U. v. 20.02.1990 - 21 B 89.03645 -, DÖV 1990, 483; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.05.1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 15.03.1988 - 7 A 44/87 -, NVwZ 1988, 658).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 29. Januar 1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 979; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RR 203, 647; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 67.02 -, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 203, 558).
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