Rechtsprechung
AG Schwelm, 07.10.2010 - 24 C 108/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 27, 263 StGB
Ein Rechtsanwalt, der Abo-Fallen-Forderungen eintreibt, ist aus dem Gesichtspunkt der Beihilfe zum Betrug schadensersatzpflichtig - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 263 Strafgesetzbuch (StGB); Täuschung von Internetbenutzern über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots über die Nutzung einer Datenbank für Namensforschung und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263
Schadensersatz für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 263 Strafgesetzbuch ( StGB ); Täuschung von Internetbenutzern über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots über die Nutzung einer Datenbank für Namensforschung und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Karlsruhe, 12.08.2009 - 9 C 93/09
Abofallen-Inkasso als Beihilfe zum versuchten Betrug
Auszug aus AG Schwelm, 07.10.2010 - 24 C 108/10
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen ihres Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug (vgl. auch AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, AZ.: 9 C 93/09, AG N, Urteil vom 18.01.2010, AZ.: 91 C 981/09). - AG Marburg, 08.02.2010 - 91 C 981/09
Opendownload.de - Schadensersatzpflicht eines Abofallen-Rechtsanwalts
Auszug aus AG Schwelm, 07.10.2010 - 24 C 108/10
Bei der Geltendmachung solcher Forderungen ihres Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug (vgl. auch AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, AZ.: 9 C 93/09, AG N, Urteil vom 18.01.2010, AZ.: 91 C 981/09).